DJ DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2013 in CCH - Congress Center Hamburg, Saal 2, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2013 in CCH - Congress
Center Hamburg, Saal 2, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 Hamburg
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
16.05.2013 / 15:24
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Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950
ISIN DE0005229504
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am
Dienstag, dem 25. Juni 2013, 11.00 Uhr,
in 20355 Hamburg, Am Dammtor/Marseiller Straße,
im CCH - Congress Center Hamburg, Saal 2, stattfindenden
26. ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Bijou Brigitte modische Accessoires AG und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 sowie der
Lageberichte des Vorstands für die AG und den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung
und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische
Accessoires AG, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg,
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt. Überdies werden die Unterlagen während der
Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173
AktG findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
statt, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss rechtlich verbindlich bereits gebilligt hat
und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 49.858.228,36 Euro wie
folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 5,50 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von
7.885.116 Stück dividendenberechtigter Aktien sind dies
insgesamt 43.368.138,00 Euro.
b) Der verbleibende Betrag von 6.490.090,36 Euro aus
dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr
2012 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von 5,50 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend
angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Die Amtszeit von Herrn Dr. Heinrich Kraft, Mitglied des
Aufsichtsrats der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und
zugleich dessen stellvertretender Vorsitzender, endet
turnusmäßig mit Ablauf der Hauptversammlung am 25. Juni 2013.
Herr Dr. Heinrich Kraft hat am 13. Dezember 2012 Vorstand und
Aufsichtsrat der Gesellschaft seinen Entschluss mitgeteilt,
aus Altersgründen nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung zu
stehen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 der
Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und
nach § 4 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus drei
Personen, von denen die Hauptversammlung zwei zu wählen hat.
Es ist vorgesehen, die Wahl zum Aufsichtsrat als Einzelwahl
durchzuführen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen:
Herrn Claus-Matthias Böge, Sprecher des Vorstands der Deutsche
EuroShop AG, Hamburg
Persönliche Daten:
Geburtsdatum: 13.02.1959
Geburtsort: Kiel
Ausbildung:
Banklehre bei der Landesbank Schleswig-Holstein/Girozentrale
(heute: HSH Nordbank AG)
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität
Hamburg
Beruflicher Werdegang:
1987- Trinkaus & Burkhardt KGaA (heute: HSBC Trinkaus & Burkhardt
1990 AG), Bereich Mergers & Acquisitions
1990- Geschäftsführer KST Stahltechnik GmbH, zuständig für die
1993 Bereiche Controlling, Personal, Recht, Steuern, Verwaltung
1993- ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG, kaufmännischer
2001 Geschäftsführer von Tochtergesellschaften der ECE-Gruppe
Seit Mitglied und seit 2003 Sprecher des Vorstands der Deutsche
2001 EuroShop AG
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- Douglas Holding AG, Hagen/Westfalen
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- keine
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher Corporate
Governance Kodex zu den persönlichen und geschäftlichen
Beziehungen von Herrn Claus-Matthias Böge zur Bijou
Brigitte-Gruppe, zu den Organen der Bijou Brigitte modische
Accessoires AG und direkt oder indirekt mit mehr als 10 % an
der Bijou Brigitte modische Accessoires AG beteiligten
Aktionären:
- Die Deutsche EuroShop AG, deren Sprecher des
Vorstands Herr Claus-Matthias Böge ist, vermietet mittelbar
an die Bijou Brigitte-Gruppe Laden- und Geschäftsflächen.
Herr Dr. Friedhelm Steinberg, dessen Amtszeit als Mitglied des
Aufsichtsrats noch für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2016 beschließt, läuft, soll erneut als Kandidat
für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Herr Dr. Friedhelm Steinberg qualifiziert sich aufgrund seiner
Tätigkeit als Präsident der Hanseatischen Wertpapierbörse,
Hamburg, und seiner früheren Tätigkeit unter anderem als
Vorstand bei der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, auch als
unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
6. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf 8.100.000 Euro und ist eingeteilt in
8.100.000 Stück Aktien ohne Nennbetrag, von denen 214.884 Stück auf
eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte
zustehen. Demzufolge beträgt die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 7.885.116 Stück.
Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag
und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung in Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in
englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 16, 2013 09:24 ET (13:24 GMT)
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
haben.
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des
Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b
BGB zu erbringen und muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn
des 4. Juni 2013, 00.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft jeweils unter nachfolgend genannter Adresse spätestens
bis zum Ablauf des 18. Juni 2013, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sein:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Telefax +49 89 54002519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders
als die ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch
keine Teilnahmevoraussetzung.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung
und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter
vorstehender Adresse Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
entscheidend. Dementsprechend haben Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der
Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die
Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage
des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig nach den
vorstehenden Bestimmungen selbst anmelden.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn,
sie sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder
eine sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125
Abs. 5 AktG erfasste Person oder Institution gerichtet. Im Falle der
Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung
oder einer sonstigen von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m.
§ 125 Abs. 5 AktG erfassten Person oder Institution verlangen diese
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135
Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten haben. Die
Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG oder §
135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder
Institutionen bevollmächtigen möchten, sich mit dieser über die Form
der Vollmacht abzustimmen, da Besonderheiten gelten könnten.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat durch
die vorherige Übermittlung des Nachweises an folgende Adresse zu
erfolgen:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
HV/Stimmrechtsvertretung
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
Telefax +49 40 6026409
E-Mail: hv13@bijou-brigitte.com
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an,
einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen
wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht
zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes
führen. Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform
gemäß § 126 b BGB.
Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden soll, muss der Aktionär Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist der von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur
Stimmrechtsausübung befugt. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten
sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden
Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer für unvorhergesehene
Anträge. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen
entgegen. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und Informationen hierzu können
bei der Gesellschaft angefordert werden und stehen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung zum
Download bereit.
Die Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen spätestens bis zum 23. Juni 2013, 24.00 Uhr MESZ
(Eingangsdatum bei der Gesellschaft), an folgende Anschrift
übermittelt werden:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
HV/Stimmrechtsvertretung
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
Telefax +49 40 6026409
E-Mail: hv13@bijou-brigitte.com
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000
Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen (nebst Begründung oder Beschlussvorlage) muss der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 25. Mai 2013, 24.00 Uhr
MESZ, unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
Investor Relations
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
Telefax +49 40 6026409
E-Mail: hv13@bijou-brigitte.com
Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag und,
soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur
Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. Nach §
70 AktG bestehen bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte
Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende
Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus.
Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu stellen. Gegenanträge müssen mit einer
Begründung versehen sein.
Gegenanträge (mit Begründung), die der Gesellschaft unter der
nachstehend angegebenen Adresse bis zum 10. Juni 2013, 24.00 Uhr MESZ,
zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet
unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Adresse
www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 16, 2013 09:24 ET (13:24 GMT)
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