Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Explorer vor Durchbruch? 2 Kilometer Anomalie - trifft diese Aktie jetzt den Jackpot?
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
245 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires -2-

DJ DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2013 in CCH - Congress Center Hamburg, Saal 2, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2013 in CCH - Congress 
Center Hamburg, Saal 2, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 Hamburg 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.05.2013 / 15:24 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950 
   ISIN DE0005229504 
 
 
   EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am 
 
   Dienstag, dem 25. Juni 2013, 11.00 Uhr, 
   in 20355 Hamburg, Am Dammtor/Marseiller Straße, 
   im CCH - Congress Center Hamburg, Saal 2, stattfindenden 
   26. ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Bijou Brigitte modische Accessoires AG und des gebilligten 
           Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 sowie der 
           Lageberichte des Vorstands für die AG und den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der 
           Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
           www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung 
           und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische 
           Accessoires AG, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg, 
           eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch 
           zugesandt. Überdies werden die Unterlagen während der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 
           AktG findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           statt, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss rechtlich verbindlich bereits gebilligt hat 
           und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt ist. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 49.858.228,36 Euro wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung einer Dividende von 5,50 Euro je 
             dividendenberechtigter Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 
             7.885.116 Stück dividendenberechtigter Aktien sind dies 
             insgesamt 43.368.138,00 Euro. 
 
 
       b)    Der verbleibende Betrag von 6.490.090,36 Euro aus 
             dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
 
           Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 
           2012 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
           Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
           gestellt, der unverändert eine Dividende von 5,50 Euro je 
           dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend 
           angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
 
           Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit von Herrn Dr. Heinrich Kraft, Mitglied des 
           Aufsichtsrats der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und 
           zugleich dessen stellvertretender Vorsitzender, endet 
           turnusmäßig mit Ablauf der Hauptversammlung am 25. Juni 2013. 
           Herr Dr. Heinrich Kraft hat am 13. Dezember 2012 Vorstand und 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft seinen Entschluss mitgeteilt, 
           aus Altersgründen nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung zu 
           stehen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 der 
           Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und 
           nach § 4 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus drei 
           Personen, von denen die Hauptversammlung zwei zu wählen hat. 
           Es ist vorgesehen, die Wahl zum Aufsichtsrat als Einzelwahl 
           durchzuführen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in den 
           Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
           Herrn Claus-Matthias Böge, Sprecher des Vorstands der Deutsche 
           EuroShop AG, Hamburg 
 
 
           Persönliche Daten: 
           Geburtsdatum: 13.02.1959 
           Geburtsort: Kiel 
 
 
           Ausbildung: 
           Banklehre bei der Landesbank Schleswig-Holstein/Girozentrale 
           (heute: HSH Nordbank AG) 
           Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität 
           Hamburg 
 
 
           Beruflicher Werdegang: 
 
 
   1987-    Trinkaus & Burkhardt KGaA (heute: HSBC Trinkaus & Burkhardt 
   1990     AG), Bereich Mergers & Acquisitions 
 
 
   1990-    Geschäftsführer KST Stahltechnik GmbH, zuständig für die 
   1993     Bereiche Controlling, Personal, Recht, Steuern, Verwaltung 
 
 
   1993-    ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG, kaufmännischer 
   2001     Geschäftsführer von Tochtergesellschaften der ECE-Gruppe 
 
 
   Seit     Mitglied und seit 2003 Sprecher des Vorstands der Deutsche 
   2001     EuroShop AG 
 
 
           Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
       -     Douglas Holding AG, Hagen/Westfalen 
 
 
 
           Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       -     keine 
 
 
 
           Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher Corporate 
           Governance Kodex zu den persönlichen und geschäftlichen 
           Beziehungen von Herrn Claus-Matthias Böge zur Bijou 
           Brigitte-Gruppe, zu den Organen der Bijou Brigitte modische 
           Accessoires AG und direkt oder indirekt mit mehr als 10 % an 
           der Bijou Brigitte modische Accessoires AG beteiligten 
           Aktionären: 
 
 
       -     Die Deutsche EuroShop AG, deren Sprecher des 
             Vorstands Herr Claus-Matthias Böge ist, vermietet mittelbar 
             an die Bijou Brigitte-Gruppe Laden- und Geschäftsflächen. 
 
 
 
           Herr Dr. Friedhelm Steinberg, dessen Amtszeit als Mitglied des 
           Aufsichtsrats noch für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2016 beschließt, läuft, soll erneut als Kandidat 
           für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
           Herr Dr. Friedhelm Steinberg qualifiziert sich aufgrund seiner 
           Tätigkeit als Präsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, 
           Hamburg, und seiner früheren Tätigkeit unter anderem als 
           Vorstand bei der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, auch als 
           unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung 
           Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
   Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
   Grundkapital der Gesellschaft auf 8.100.000 Euro und ist eingeteilt in 
   8.100.000 Stück Aktien ohne Nennbetrag, von denen 214.884 Stück auf 
   eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte 
   zustehen. Demzufolge beträgt die Gesamtzahl der teilnahme- und 
   stimmberechtigten Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 7.885.116 Stück. 
 
   Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag 
   und dessen Bedeutung) 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung in Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in 
   englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2013 09:24 ET (13:24 GMT)

der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen 
   haben. 
 
   Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des 
   Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b 
   BGB zu erbringen und muss in deutscher oder englischer Sprache 
   verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn 
   des 4. Juni 2013, 00.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), zu beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft jeweils unter nachfolgend genannter Adresse spätestens 
   bis zum Ablauf des 18. Juni 2013, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sein: 
 
           Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
           c/o UniCredit Bank AG 
           CBS40GM 
           80311 München 
           Telefax +49 89 54002519 
           E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders 
   als die ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch 
   keine Teilnahmevoraussetzung. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung 
   und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter 
   vorstehender Adresse Sorge zu tragen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   entscheidend. Dementsprechend haben Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
   und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe 
   und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie 
   lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
   Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage 
   des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig nach den 
   vorstehenden Bestimmungen selbst anmelden. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn, 
   sie sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder 
   eine sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 
   Abs. 5 AktG erfasste Person oder Institution gerichtet. Im Falle der 
   Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung 
   oder einer sonstigen von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. 
   § 125 Abs. 5 AktG erfassten Person oder Institution verlangen diese 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 
   Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten haben. Die 
   Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG oder § 
   135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder 
   Institutionen bevollmächtigen möchten, sich mit dieser über die Form 
   der Vollmacht abzustimmen, da Besonderheiten gelten könnten. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat durch 
   die vorherige Übermittlung des Nachweises an folgende Adresse zu 
   erfolgen: 
 
           Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
           HV/Stimmrechtsvertretung 
           Poppenbütteler Bogen 1 
           22399 Hamburg 
           Telefax +49 40 6026409 
           E-Mail: hv13@bijou-brigitte.com 
 
 
   Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, 
   einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen 
   wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht 
   zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
   führen. Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform 
   gemäß § 126 b BGB. 
 
   Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden soll, muss der Aktionär Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist der von 
   der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur 
   Stimmrechtsausübung befugt. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten 
   sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden 
   Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer für unvorhergesehene 
   Anträge. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
   Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
   entgegen. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und Informationen hierzu können 
   bei der Gesellschaft angefordert werden und stehen auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung zum 
   Download bereit. 
 
   Die Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft müssen spätestens bis zum 23. Juni 2013, 24.00 Uhr MESZ 
   (Eingangsdatum bei der Gesellschaft), an folgende Anschrift 
   übermittelt werden: 
 
           Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
           HV/Stimmrechtsvertretung 
           Poppenbütteler Bogen 1 
           22399 Hamburg 
           Telefax +49 40 6026409 
           E-Mail: hv13@bijou-brigitte.com 
 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 
   Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen (nebst Begründung oder Beschlussvorlage) muss der 
   Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 25. Mai 2013, 24.00 Uhr 
   MESZ, unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein: 
 
           Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
           Investor Relations 
           Poppenbütteler Bogen 1 
           22399 Hamburg 
           Telefax +49 40 6026409 
           E-Mail: hv13@bijou-brigitte.com 
 
 
   Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass 
   sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag und, 
   soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur 
   Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. Nach § 
   70 AktG bestehen bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte 
   Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende 
   Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. 
 
   Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 AktG 
   Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
   gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu stellen. Gegenanträge müssen mit einer 
   Begründung versehen sein. 
 
   Gegenanträge (mit Begründung), die der Gesellschaft unter der 
   nachstehend angegebenen Adresse bis zum 10. Juni 2013, 24.00 Uhr MESZ, 
   zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
   Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet 
   unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Adresse 
   www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung 
   zugänglich gemacht. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2013 09:24 ET (13:24 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.