Ultrasonic AG: Korrektur der Veröffentlichung vom 6. Mai 2013 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Ultrasonic AG
17.05.2013 12:46
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Die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.05.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ultrasonic AG, Köln, Deutschland am 29.04.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die XCOM Finanz GmbH, Willich, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.05.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ultrasonic AG, Köln, Deutschland am 29.04.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die XCOM AG, Willich, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.05.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ultrasonic AG, Köln, Deutschland am 29.04.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
17.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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AXC0117 2013-05-17/12:46
