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DGAP-HV: Plaut AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Wien mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Plaut AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Plaut AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
12.06.2013 in Wien mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
17.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Plaut Aktiengesellschaft 
 
   Wien 
 
   FN 124131 x 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   am Mittwoch, dem 12. Juni 2013, um 10.00 Uhr 
   im Imperial Riding School Renaissance Hotel 
   Ungargasse 60, 1030 Wien 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und 
           Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt 
           Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten 
           Berichts für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des im 
           Jahresabschluss zum 31.12.2012 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes 
           für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 
           und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
   UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Folgende Unterlagen sind ab 22. Mai 2013 auf der Homepage der 
   Gesellschaft www.plaut.com abrufbar: 
 
     *     Jahresabschluss mit Lagebericht, 
 
 
     *     Corporate Governance-Bericht, 
 
 
     *     Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
 
 
     *     Bericht des Aufsichtsrates, 
           jeweils für das Geschäftsjahr 2012; 
 
 
     *     Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. 
           bis 5. 
 
 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. 
 
   Neben den oben genannten Unterlagen sowie dem vollständigen Text 
   dieser Einberufung sind ab 22. Mai 2013 auch Formulare für die 
   Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht im Internet unter 
   www.plaut.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung 
   aufliegen. 
 
   HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und 
   die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser 
   Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf 
   die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift 
   erforderlich) spätestens am 22. Mai 2013 der Gesellschaft 
   ausschließlich an der Adresse 1110 Wien, Modecenterstraße 17, Unit 
   4/6, Abteilung Marketing Plaut Group, z.H. Herrn Mag. Herbert 
   Brauneis, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 1 2289569 
   zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei 
   depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß 
   § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre 
   seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien 
   sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht 
   älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen 
   Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
   Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
   können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur 
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
   Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft 
   zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 3. Juni 
   2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 2289569 oder an 
   1110 Wien, Modecenterstraße 17, Unit 4/6, Abteilung Marketing Plaut 
   Group, z.H. Herrn Mag. Herbert Brauneis, oder per E-Mail an 
   herbert.brauneis@plaut.com, wobei das Verlangen in Textform, 
   beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den 
   Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes 
   genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer 
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
   der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich 
   der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
   Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
   Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche 
   Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung 
   Ausgeführte sinngemäß gilt. 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
 
   Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den 
   §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der 
   Gesellschaft www.plaut.com zugänglich. 
 
   NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
   Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach 
   dem Anteilsbesitz am Ende des 2. Juni 2013 (Nachweisstichtag). 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an 
   diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
   depotverwahrte Inhaberaktien 
 
   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a 
   AktG, die der Gesellschaft spätestens am 7. Juni 2013 ausschließlich 
   unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss. 
 
   Per       Plaut Aktiengesellschaft Abteilung Marketing Plaut Group z.H. 
   Post:     Herrn Mag. Herbert Brauneis Modecenterstraße 17, Unit 4/6 1110 
             Wien 
 
   Per       +43 1 2289569 
   Tele- 
   fax: 
 
   oder 
 
   Per       herbert.brauneis@plaut.com (Depotbestätigung im PDF-Format dem 
   E-Mai-    E-Mail angefügt) 
   l: 
 
   Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 
   262 Abs. 20 AktG). 
 
   nicht depotverwahrte Inhaberaktien 
 
   Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche 
   Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der 
   Gesellschaft spätestens am 7. Juni 2013 ausschließlich unter einer der 
   oben genannten Adressen zugehen muss. 
 
   Depotbestätigung gem. § 10a AktG 
 
   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in 
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu 
   enthalten: 
 
     *     Angaben über den Aussteller: Name/Firma und 
           Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten 
           gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), 
 
 
     *     Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, 
           Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register 
           und Registernummer bei juristischen Personen, 
 
 
     *     Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des 
           Aktionärs, ISIN 
 
 
     *     Depotnummer, anderenfalls eine sonstige 
           Bezeichnung, 
 
 
     *     Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung 
           bezieht. 
 
 
   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
   den weiter oben genannten Nachweisstichtag 2. Juni 2013 beziehen. 
 
   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer 
   Sprache entgegengenommen. 
 
   Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. 
   durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre 
   können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. 
   Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
   VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
 
   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
   ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des 
   Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie 
   der Aktionär hat, den er vertritt. 
 
   Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20 
   AktG). 
 
   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder 
   einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch 
   mehrere Personen bevollmächtigt werden. 
 
   Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 11. Juni 
   2013, 14.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen 
   zugehen: 
 
   Per       Plaut Aktiengesellschaft Abteilung Marketing Plaut Group z.H. 
   Post:     Herrn Mag. Herbert Brauneis Modecenterstraße 17, Unit 4/6 1110 
             Wien 
 
   Per       +43 1 2289569 
   Tele- 
   fax: 
 
   Per       herbert.brauneis@plaut.com, wobei die Vollmacht in Textform, 
   E-Mai-    beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist 
   l: 
 
   Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: 
 
        Persönlich:    bei Registrierung zur Hauptversammlung 
                       am Versammlungsort 
 

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May 17, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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