DJ DGAP-HV: SURTECO SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: SURTECO SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
SURTECO SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
17.05.2013 / 15:12
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SURTECO SE
Buttenwiesen-Pfaffenhofen
ISIN: DE0005176903
WKN: 517690
Einladung zur Hauptversammlung 2013
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 28. Juni 2013, um 11.00 Uhr im
Sheraton München Arabellapark Hotel
Arabellastraße 5
81925 München
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. TAGESORDNUNG:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die
SURTECO SE und den Konzern einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Erklärung zur
Unternehmensführung gemäß § 289a HGB mit dem Corporate
Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2012, des Vorschlags
für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des
Aufsichtsrats
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen,
da eine Beschlussfassung gesetzlich nicht erforderlich ist und
der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und
den Konzernabschluss gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahrs 2012 in Höhe von Euro (EUR) 5.048.804,48 wie
folgt zu verwenden:
- Zahlung einer Dividende von EUR 4.983.984,90. Auf
die ausgegebenen 11.075.522 Aktien entfällt eine Dividende
von EUR 0,45 je Stückaktie entsprechend einer rechnerischen
Beteiligung am Grundkapital von jeweils EUR 1,00.
- Vortrag auf neue Rechnung EUR 64.819,58.
Die Dividende ist am 1. Juli 2013 zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dr.-Ing. Walter
Schlebusch endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 28.
Juni 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.-Ing. Walter
Schlebusch, München, Geschäftsführer (Bereich Banknote) der
Giesecke & Devrient GmbH, erneut in den Aufsichtsrat zu
wählen.
Die Wiederwahl erfolgt bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Mitglieds des
Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Herr Dr.-Ing. Walter Schlebusch verfügt über keine weitere
Mitgliedschaft in anderen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Dr.-Ing. Walter Schlebusch ist unabhängig im Sinne von
Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Zwischen ihm und den Gesellschaften des SURTECO-Konzerns, den
Organen der SURTECO SE und wesentlich an der SURTECO SE
beteiligten Aktionären bestehen keine persönlichen und/oder
geschäftlichen Beziehungen.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach
Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.
Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft
(SE), Amtsblatt EG Nr. L 294 vom 10. November 2001, Seite 1
(nachfolgend auch 'SE-Verordnung' genannt) in Verbindung mit §
95 Satz 2 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 Absatz (1) der
Satzung. Danach besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern,
die von der Hauptversammlung gewählt werden, soweit sich nicht
aus der Vereinbarung nach dem SE-Beteiligungsgesetz (SEBG)
über die Arbeitnehmerbeteiligung etwas anderes ergibt.
Aufgrund der Vereinbarung vom 13. Februar 2007 nach dem SEBG
werden drei Mitglieder des Aufsichtsrats von Betriebsräten des
SURTECO-Konzerns nach näherer Maßgabe der Vereinbarung als
Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt. Die
Hauptversammlung hat demgemäß die Möglichkeit, insgesamt sechs
Mitglieder des Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu
wählen.
Die Gesellschaft unterliegt weder dem Mitbestimmungsgesetz
1976 noch dem Drittelbeteiligungsgesetz oder anderen
Mitbestimmungsgesetzen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des
Aufsichtsrats nicht gebunden.
6. Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für
die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines
Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum
Prüfer für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen
Hauptversammlung 2014 aufgestellt werden, soweit die
prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte
beauftragt wird.
II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft nominal EUR 11.075.522,00. Es
ist eingeteilt in 11.075.522 Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je
Stückaktie. Sämtliche Stückaktien sind Stammaktien. Jede
Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit
insgesamt 11.075.522 Stimmen.
2. Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts;
Nachweisstichtag
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des
21. Juni 2013 in Textform in deutscher oder englischer Sprache
bei nachstehender Adresse angemeldet haben:
SURTECO SE
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69/136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Die Aktionäre müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Dazu ist bis zum Ablauf des 21. Juni 2013 ein in Textform in
deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende
Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz
beizubringen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 7.
Juni 2013 (Nachweisstichtag) beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts
bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben daher
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen,
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen
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Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich vom
Veräußerer bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen.
3. Stimmrechtsvertretung
a) Bevollmächtigung eines Dritten
Der Aktionär kann seine Stimmrechte auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder andere Person seiner Wahl ausüben
lassen. Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Rückseite
der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen,
sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der
depotführenden Bank eingehen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Übermittlung der
Vollmacht und einen Widerruf der Vollmacht steht den
Aktionären folgende Adresse und E-Mail-Anschrift zur
Verfügung:
SURTECO SE
Johan-Viktor-Bausch-Straße 2
86647 Buttenwiesen-Pfaffenhofen
Fax: +49 (0) 8274/9988-505
E-Mail: s.gruettner@surteco.com
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten
Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll,
besteht ein Textformerfordernis kraft Gesetzes nicht. Wir
weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine besondere
Form der Vollmacht verlangen können, weil sie gemäß § 135 Abs.
1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8
oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen
über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
b) Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft
Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den
Abstimmungen vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern
müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Es kann hierzu das auf der
Vorderseite der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Den Aktionären steht für
die Übermittlung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf
folgende Adresse und E-Mail-Anschrift zur Verfügung:
SURTECO SE
Johan-Viktor-Bausch-Straße 2
86647 Buttenwiesen-Pfaffenhofen
Fax: +49 (0) 8274/9988-505
E-Mail: s.gruettner@surteco.com
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
4. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit gemäß Artikeln 53 und 56 der SE-Verordnung, §
50 Abs. 2 des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) und § 122 Abs. 2
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am
Grundkapital entsprechend 500.000 Stückaktien erreichen,
können gemäß Artikeln 53, 56 SE-Verordnung in Verbindung mit §
50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Die gewünschten Tagesordnungspunkte müssen
(gegebenenfalls in Form eines oder mehrerer
Beschlussgegenstände) so präzisiert werden, dass der Vorstand
diese nach den Anforderungen des § 124 AktG bekannt machen
kann. Ein Nachweis, dass der Aktionär die Aktien mindestens
drei Monate vor dem Antrag erworben hat und hält (§§ 122 Abs.
1 und 2 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG) ist nicht
erforderlich, weil die SE-Verordnung als höherrangiges Recht
eine solche Vorgabe nicht enthält.
Ergänzungsanträge nebst Begründung oder Beschlussvorlagen
müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 28. Mai
2013 unter
SURTECO SE
Johan-Viktor-Bausch-Straße 2
86647 Buttenwiesen-Pfaffenhofen
Fax: +49 (0) 8274/9988-505
E-Mail: s.gruettner@surteco.com
zugegangen sein.
Soweit die rechtzeitig eingegangenen Ergänzungsanträge
bekanntmachungspflichtig sind, werden sie unverzüglich nach
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
europaweit verbreitet, auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.surteco.com über den Link 'Investor Relations' und den
Link 'Hauptversammlung') zugänglich gemacht und den Aktionären
zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung nach § 125
Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden in gleicher Weise bekannt gemacht.
5. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
Artikel 53 SE-Verordnung und §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gemäß Artikel 53 SE-Verordnung und § 126 Abs. 1 AktG können
Anträge von Aktionären bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum 13. Juni 2013,
ausschließlich an folgende Adresse übersandt werden:
SURTECO SE
Johan-Viktor-Bausch-Straße 2
86647 Buttenwiesen-Pfaffenhofen
Fax: +49 (0) 8274/9988-505
E-Mail: s.gruettner@surteco.com
Bekanntzumachende Gegenanträge von Aktionären mit dem Namen
des Aktionärs und der Begründung werden unverzüglich nach
Zugang des Verlangens unter der Internetadresse
www.surteco.com über den Link 'Investor Relations' und den
Link 'Hauptversammlung' veröffentlicht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden in gleicher Weise bekannt
gemacht.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die
vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich
der dort angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG entsprechend
mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag von dem Aktionär nicht
begründet werden muss.
Anträge und Wahlvorschläge sowie deren Begründungen brauchen
gemäß § 126 Abs. 2 AktG von der Gesellschaft nicht zugänglich
gemacht zu werden,
1. soweit sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde,
2. wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen
würde,
3. wenn die Begründung in wesentlichen Punkten
offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn
sie Beleidigungen enthält,
4. wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter
Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung
der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden
ist,
5. wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit
wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren
bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der
Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist
und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil
des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat,
6. wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an
der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht
vertreten lassen wird, oder
7. wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in
zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten
Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen
lassen.
Die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5000 Zeichen beträgt.
Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in
den vorgenannten Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht
zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124
Abs. 3 Satz 4 AktG (Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort) sowie
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bei Wahlvorschlägen für Aufsichtsratsmitglieder nach § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG (Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten.
Stellen mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der
Beschlussfassung Gegenanträge, kann der Vorstand die
Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenfassen.
Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann noch in
der Hauptversammlung gestellt werden, wenn er zuvor nicht der
Gesellschaft innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG
zugesandt wurde. Umgekehrt muss ein bereits zuvor der
Gesellschaft übersandter Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der
Hauptversammlung ausdrücklich gestellt werden, selbst wenn er
zuvor zugänglich gemacht wurde.
6. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß Artikel 53
SE-Verordnung und § 131 Abs. 1 AktG
Nach Artikel 53 SE-Verordnung und § 131 Abs. 1 AktG ist jedem
Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl. §
131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG).
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes näher
ausgeführten Voraussetzungen, darf der Vorstand die Auskunft
verweigern. Weitergehende Erläuterungen finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.surteco.com über den Link 'Investor Relations -
Hauptversammlung'.
7. Internetseite der Gesellschaft, über die die
Informationen nach Artikel 53 SE-Verordnung in Verbindung mit
§ 124a AktG zugänglich sind
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie die
weiteren Informationen finden Sie auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.surteco.com über den Link 'Investor
Relations - Hauptversammlung'.
8. Ausliegende Unterlagen
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können
neben der Internetseite der Gesellschaft unter www.surteco.com
auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Johan-Viktor-Bausch-Straße 2, 86647 Buttenwiesen-Pfaffenhofen,
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch
kostenfrei zugesandt. Ferner werden die Unterlagen auch in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
9. Bekanntmachung dieser Einladung
Die Einberufung ist am 17. Mai 2013 im Bundesanzeiger bekannt
gemacht worden.
Buttenwiesen-Pfaffenhofen, im Mai 2013
Der Vorstand
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17.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SURTECO SE
Johan-Viktor-Bausch-Straße 2
86647 Buttenwiesen-Pfaffenhofen
Deutschland
Telefon: +49 8274 99880
Fax: +49 8274 9988505
E-Mail: info@surteco.com
Internet: http://www.surteco.com
ISIN: DE0005176903
WKN: 517690
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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211653 17.05.2013
(END) Dow Jones Newswires
May 17, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)
© 2013 Dow Jones News
