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DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2013 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2013 in Rottweil mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
17.05.2013 / 15:18 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Schweizer Electronic Aktiengesellschaft 
 
   Schramberg 
 
   ISIN: DE0005156236 
   WKN: 515 623 
 
 
   Einladung zur 24. Hauptversammlung 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 
 
   Freitag, 5. Juli 2013, um 10.00 Uhr 
   im 
   Kraftwerk Rottweil 
   Neckartal 68 
   78628 Rottweil 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, 
   des Lageberichts des Vorstands und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 des 
   Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für 
   das Geschäftsjahr 2012 
 
   Sämtliche Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung 
   an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schweizer.ag 
   (Investor Relations/Hauptversammlung) eingesehen werden. Auf Verlangen 
   werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch in der Hauptversammlung 
   ausliegen und dort erläutert werden, jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos übersandt. 
 
   Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Der vom Vorstand aufgestellte 
   Jahresabschluss ist vom Aufsichtsrat gemäß § 172 Satz 1 AktG gebilligt 
   worden, der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. 
   Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
   Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
   entscheidet, liegen nicht vor. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. 
   Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.975.244,95 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 
   0,55 je dividendenberechtigter Stückaktie, bei 
   derzeit 3.772.479 dividendenberechtigten 
   Stückaktien 
 
   insgesamt                                         EUR    2.074.863,45 
 
   Vortrag auf neue Rechnung:                        EUR    1.900.381,50 
 
   Bilanzgewinn:                                     EUR    3.975.244,95 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 7.521 von der 
   Gesellschaft derzeit gehaltenen, gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigten eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung bei gleich 
   bleibendem Dividendenbetrag in Höhe von EUR 0,55 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein auf den Bestand eigener Aktien 
   am Hauptversammlungstag angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Vorstandsmitgliedern für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und des 
   Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht 
   für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung 
   Villingen-Schwenningen als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 
   sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht 
   für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
   ****** 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.schweizer.ag 
   (Investor Relations/Hauptversammlung) 
 
   zugänglich: 
 
     *     der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung mit 
           den Erläuterungen zu TOP 1, den Angaben über die Gesamtzahl 
           der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung sowie den Angaben zu den Rechten der 
           Aktionäre; 
 
 
     *     der festgestellte Jahresabschluss der Schweizer 
           Electronic AG zum 31. Dezember 2012, der Lagebericht des 
           Vorstands, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 des Handelsgesetzbuchs, der 
           Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag des Vorstands 
           für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2012; 
 
 
     *     Formular, das bei Stimmabgabe durch einen 
           Bevollmächtigten verwandt werden kann; 
 
 
     *     Formular zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung 
           an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft. 
 
 
   Falls nach der Einberufung der Hauptversammlung ein Verlangen auf 
   Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG eingeht, wird 
   dieses unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft in 
   gleicher Weise zugänglich gemacht. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung 
   aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos 
   in Kopie überlassen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital 
   der Schweizer Electronic AG in Höhe von EUR 9.664.053,86 eingeteilt in 
   3.780.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien. Nach der 
   Satzung gewährt jede Stückaktie in der Hauptversammlung eine Stimme. 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit 
   3.780.000 Stimmrechte. 
 
   Allerdings hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 7.521 eigene Aktien. Aus diesen Aktien stehen ihr 
   gemäß § 71 b AktG keine Stimmrechte zu. Im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung bestehen damit lediglich 3.772.479 ausübbare 
   Stimmrechte. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts, auch durch Bevollmächtigte 
 
   Alle Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
   sind und sich bis spätestens Freitag, 28. Juni 2013, 24.00 Uhr, zur 
   Hauptversammlung angemeldet haben, sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der 
   Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts berechtigt. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 S. 1 AktG als 
   Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der 
   Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgebend. Bitte beachten Sie, dass aus abwicklungstechnischen Gründen 
   gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 der Satzung nach dem Anmeldeschluss bis zum 
   Ablauf der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister 
   vorgenommen werden (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der 
   Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem 
   Stand nach der letzten Umschreibung vor dem Anmeldeschluss. 
 
   Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss in Textform unter der Adresse 
 
   Schweizer Electronic AG 
   Hauptversammlung 
   Einsteinstraße 10 
   78713 Schramberg 
   Fax-Nummer: +49 7422 512 409 
   E-Mail: ir@schweizer.ag 
 
   erfolgen. 
 
   Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie persönlich zur 
   Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht selbst ausüben. Die zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
   nicht nur selbst, sondern auch durch Bevollmächtigte, wie z.B. ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, 
   ausüben. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung zur 
   Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
   Einzelheiten zum Verfahren der Bevollmächtigung und zur Stimmabgabe 
   durch einen Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden 
   Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten'. 
 
   Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt 
   oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiter frei verfügen. Auch 
   der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über 
   Aktien. Aktionäre, deren Umschreibungsanträge nach dem 28. Juni 2013 
   eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen 
   Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2013 09:18 ET (13:18 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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