DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2013 in Rottweil mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
17.05.2013 / 15:18
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Schweizer Electronic Aktiengesellschaft
Schramberg
ISIN: DE0005156236
WKN: 515 623
Einladung zur 24. Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am
Freitag, 5. Juli 2013, um 10.00 Uhr
im
Kraftwerk Rottweil
Neckartal 68
78628 Rottweil
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012,
des Lageberichts des Vorstands und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für
das Geschäftsjahr 2012
Sämtliche Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung
an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schweizer.ag
(Investor Relations/Hauptversammlung) eingesehen werden. Auf Verlangen
werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch in der Hauptversammlung
ausliegen und dort erläutert werden, jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos übersandt.
Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Der vom Vorstand aufgestellte
Jahresabschluss ist vom Aufsichtsrat gemäß § 172 Satz 1 AktG gebilligt
worden, der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.
Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die
Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses
entscheidet, liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.975.244,95
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR
0,55 je dividendenberechtigter Stückaktie, bei
derzeit 3.772.479 dividendenberechtigten
Stückaktien
insgesamt EUR 2.074.863,45
Vortrag auf neue Rechnung: EUR 1.900.381,50
Bilanzgewinn: EUR 3.975.244,95
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 7.521 von der
Gesellschaft derzeit gehaltenen, gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigten eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der
dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung bei gleich
bleibendem Dividendenbetrag in Höhe von EUR 0,55 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein auf den Bestand eigener Aktien
am Hauptversammlungstag angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012
amtierenden Vorstandsmitgliedern für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012
amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und des
Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht
für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung
Villingen-Schwenningen als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013
sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht
für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
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Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schweizer.ag
(Investor Relations/Hauptversammlung)
zugänglich:
* der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung mit
den Erläuterungen zu TOP 1, den Angaben über die Gesamtzahl
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung sowie den Angaben zu den Rechten der
Aktionäre;
* der festgestellte Jahresabschluss der Schweizer
Electronic AG zum 31. Dezember 2012, der Lagebericht des
Vorstands, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 des Handelsgesetzbuchs, der
Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das
Geschäftsjahr 2012;
* Formular, das bei Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten verwandt werden kann;
* Formular zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung
an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft.
Falls nach der Einberufung der Hauptversammlung ein Verlangen auf
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG eingeht, wird
dieses unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft in
gleicher Weise zugänglich gemacht.
Die vorgenannten Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung
aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos
in Kopie überlassen.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Schweizer Electronic AG in Höhe von EUR 9.664.053,86 eingeteilt in
3.780.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien. Nach der
Satzung gewährt jede Stückaktie in der Hauptversammlung eine Stimme.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit
3.780.000 Stimmrechte.
Allerdings hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 7.521 eigene Aktien. Aus diesen Aktien stehen ihr
gemäß § 71 b AktG keine Stimmrechte zu. Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung bestehen damit lediglich 3.772.479 ausübbare
Stimmrechte.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts, auch durch Bevollmächtigte
Alle Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind und sich bis spätestens Freitag, 28. Juni 2013, 24.00 Uhr, zur
Hauptversammlung angemeldet haben, sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der
Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 S. 1 AktG als
Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgebend. Bitte beachten Sie, dass aus abwicklungstechnischen Gründen
gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 der Satzung nach dem Anmeldeschluss bis zum
Ablauf der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen werden (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem
Stand nach der letzten Umschreibung vor dem Anmeldeschluss.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss in Textform unter der Adresse
Schweizer Electronic AG
Hauptversammlung
Einsteinstraße 10
78713 Schramberg
Fax-Nummer: +49 7422 512 409
E-Mail: ir@schweizer.ag
erfolgen.
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie persönlich zur
Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht selbst ausüben. Die zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
nicht nur selbst, sondern auch durch Bevollmächtigte, wie z.B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person,
ausüben. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung zur
Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Einzelheiten zum Verfahren der Bevollmächtigung und zur Stimmabgabe
durch einen Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden
Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten'.
Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt
oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiter frei verfügen. Auch
der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über
Aktien. Aktionäre, deren Umschreibungsanträge nach dem 28. Juni 2013
eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen
Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen
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May 17, 2013 09:18 ET (13:18 GMT)
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