DGAP-HV: update software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
update software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.06.2013 in 'Wolke 19' im Ares Tower,
Donau-City-Strasse 11, 1220 Wien mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
17.05.2013 / 15:19
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update software AG
Wien
FN 113675 w
ISIN AT0000747555
E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
16. ordentlichen Hauptversammlung der update software AG
am Mittwoch, dem 19. Juni 2013, um 10.00 Uhr,
im Veranstaltungssaal 'Wolke 19' im Ares Tower,
1220 Wien, Donau-City-Strasse 11.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2012
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
5. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
6. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
7. Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG und
Beschlussfassung über
a) die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b
AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß
von bis zu 10 % des Grundkapitals,
b) die Ermächtigung des Vorstands zum
außerbörslichen Erwerb auch unter Ausschluss des
quotenmäßigen Andienungsrechts (umgekehrtes Bezugsrecht) der
Aktionäre zu beschließen,
c) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b
AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Kaufrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen,
d) die Ermächtigung des Vorstands
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser
eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
herabzusetzen,
e) die Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung
des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 18. Mai 2011 im bisher nicht
ausgenützten Ausmaß
[Erwerb eigener Aktien 2013]
8. Beschlussfassung über die Ergänzung bzw Anpassung
der Satzung der Gesellschaft in den Punkten II. (Gegenstand
des Unternehmens), X. (Aufsichtsratssitzungen, Tagesordnung,
Einberufung) und XI. (Aufsichtsrat - Beschlussfähigkeit,
Verhandlungen).
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens am 29. Mai 2013 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.update.com zugänglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 -
8,
* Bericht des Vorstands zu TOP 7 - Erwerb eigener
Aktien 2013,
* Satzung mit Hervorhebung der vorgeschlagenen
Änderungen,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf
die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 29. Mai
2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1040 Wien,
Operngasse 17-21, Abteilung Investor Relations, Mag. (FH) Kerstin
Schabhüttl, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 10. Juni 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 1 878 55 206 oder an 1040 Wien, Operngasse 17-21, Abteilung
Investor Relations, Mag. (FH) Kerstin Schabhüttl, oder per E-Mail
kerstin.schabhuettl@update.com, zugeht, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Die
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.update.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 09. Juni 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 14. Juni 2013
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen:
Per Post update software AG Investor Relations z.Hd. Frau Mag. (FH)
oder Kerstin Schabhüttl Operngasse 17-21 1040 Wien,
Boten
Per +43 1 8900 500 - 51
Telefax:
Per anmeldung.update@hauptversammlung.at; wobei die
E-Mail: Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist.
update software AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß §
262 Abs 20 und § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere
elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden.
Dies deshalb, weil update software AG bei den vorangegangenen beiden
Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg
angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch keine
Depotbestätigungen auf diesem elektronischen Kommunikationsweg (SWIFT)
an update software AG übermittelt haben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register
und Registernummer bei juristischen Personen,
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May 17, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)
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