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DGAP-HV: update software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2013 in 'Wolke 19' im Ares Tower, Donau-City-Strasse 11, 1220 Wien mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: update software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
update software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.06.2013 in 'Wolke 19' im Ares Tower, 
Donau-City-Strasse 11, 1220 Wien mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
17.05.2013 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   update software AG 
 
   Wien 
 
   FN 113675 w 
   ISIN AT0000747555 
 
 
   E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
 
   16. ordentlichen Hauptversammlung der update software AG 
 
   am Mittwoch, dem 19. Juni 2013, um 10.00 Uhr, 
   im Veranstaltungssaal 'Wolke 19' im Ares Tower, 
   1220 Wien, Donau-City-Strasse 11. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und 
           Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt 
           Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung 
           und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     7.    Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG und 
           Beschlussfassung über 
 
 
       a)    die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener 
             Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b 
             AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß 
             von bis zu 10 % des Grundkapitals, 
 
 
       b)    die Ermächtigung des Vorstands zum 
             außerbörslichen Erwerb auch unter Ausschluss des 
             quotenmäßigen Andienungsrechts (umgekehrtes Bezugsrecht) der 
             Aktionäre zu beschließen, 
 
 
       c)    die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b 
             AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine 
             andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein 
             öffentliches Angebot auch unter Ausschluss des quotenmäßigen 
             Kaufrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen, 
 
 
       d)    die Ermächtigung des Vorstands 
             erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser 
             eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss 
             herabzusetzen, 
 
 
       e)    die Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung 
             des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien mit 
             Hauptversammlungsbeschluss vom 18. Mai 2011 im bisher nicht 
             ausgenützten Ausmaß 
 
 
 
           [Erwerb eigener Aktien 2013] 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Ergänzung bzw Anpassung 
           der Satzung der Gesellschaft in den Punkten II. (Gegenstand 
           des Unternehmens), X. (Aufsichtsratssitzungen, Tagesordnung, 
           Einberufung) und XI. (Aufsichtsrat - Beschlussfähigkeit, 
           Verhandlungen). 
 
 
   UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Folgende Unterlagen sind spätestens am 29. Mai 2013 auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.update.com zugänglich: 
 
     *     Jahresabschluss mit Lagebericht, 
 
 
     *     Corporate Governance-Bericht, 
 
 
     *     Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
 
 
     *     Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
 
 
     *     Bericht des Aufsichtsrats, 
 
 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2012; 
 
     *     Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 
           8, 
 
 
     *     Bericht des Vorstands zu TOP 7 - Erwerb eigener 
           Aktien 2013, 
 
 
     *     Satzung mit Hervorhebung der vorgeschlagenen 
           Änderungen, 
 
 
     *     Formular für die Erteilung einer Vollmacht, 
 
 
     *     Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
 
 
     *     vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
 
   HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und 
   die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser 
   Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf 
   die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 29. Mai 
   2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1040 Wien, 
   Operngasse 17-21, Abteilung Investor Relations, Mag. (FH) Kerstin 
   Schabhüttl, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage 
   einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass 
   die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor 
   Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der 
   Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, 
   nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
   Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
   verwiesen. 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
   können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur 
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
   Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft 
   zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform 
   spätestens am 10. Juni 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an 
   +43 1 878 55 206 oder an 1040 Wien, Operngasse 17-21, Abteilung 
   Investor Relations, Mag. (FH) Kerstin Schabhüttl, oder per E-Mail 
   kerstin.schabhuettl@update.com, zugeht, wobei das Verlangen in 
   Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Die 
   Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch 
   die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt 
   der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein 
   darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
   Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
   verwiesen. 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
 
   Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den 
   §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der 
   Gesellschaft www.update.com zugänglich. 
 
   NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
   Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach 
   dem Anteilsbesitz am Ende des 09. Juni 2013 (Nachweisstichtag). 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an 
   diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
   Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung 
   gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 14. Juni 2013 
   ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, 
   nachzuweisen: 
 
   Per Post    update software AG Investor Relations z.Hd. Frau Mag. (FH) 
   oder        Kerstin Schabhüttl Operngasse 17-21 1040 Wien, 
   Boten 
 
   Per         +43 1 8900 500 - 51 
   Telefax: 
 
   Per         anmeldung.update@hauptversammlung.at; wobei die 
   E-Mail:     Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem 
               E-Mail anzuschließen ist. 
 
 
   update software AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 
   262 Abs 20 und § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein 
   international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz 
   der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere 
   elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. 
   Dies deshalb, weil update software AG bei den vorangegangenen beiden 
   Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg 
   angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch keine 
   Depotbestätigungen auf diesem elektronischen Kommunikationsweg (SWIFT) 
   an update software AG übermittelt haben. 
 
   Depotbestätigung gem. § 10a AktG 
 
   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in 
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu 
   enthalten: 
 
     *     Angaben über den Aussteller: Name/Firma und 
           Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten 
           gebräuchlichen Codes, 
 
 
     *     Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, 
           Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register 
           und Registernummer bei juristischen Personen, 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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