DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.06.2013 in Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
17.05.2013 / 15:20
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Francotyp-Postalia Holding AG
Birkenwerder
- Wertpapier-Kennnummer FPH 900 -
ISIN: DE000FPH9000
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Francotyp-Postalia Holding AG am 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr,
Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die
Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung
hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu
fassen.
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen der
Francotyp-Postalia Holding AG liegen vom Tag der Einberufung
dieser Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Triftweg 21-26, 16547 Birkenwerder, und in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und
können auch im Internet über www.fp-francotyp.com über den
Link 'Investoren/Hauptversammlung' eingesehen werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 von 907.495,87 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Nachwahl zum Aufsichtsrat
a) Herr Christoph Weise hat sein Amt als
Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung zum 27. Juli 2012
niedergelegt. Das Amtsgericht Neuruppin hat durch Beschluss
vom 25. Juli 2012 mit Wirkung ab 28. Juli 2012 befristet bis
zum Ende dieser Hauptversammlung Herrn Robert Feldmeier zum
Aufsichtsratsmitglied bestellt. Aus diesem Grund ist ein
Mitglied des Aufsichtsrats neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Robert Feldmeier,
wohnhaft in Lorsch, selbständiger Unternehmensberater, gemäß
Ziffer 10 Abs. 4 der Satzung mit Wirkung zum Ende dieser
Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Ergänzende Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu
Tagesordnungspunkt 5:
Herr Feldmeier ist in keiner Gesellschaft Mitglied eines
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 3 bis 6 DCGK:
Herr Feldmeier ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft.
Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum
Unternehmen, den Organen oder einem wesentlich beteiligten
Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein
objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgeblich ansehen würde, bestehen nicht.
b) Herr Felix Hölzer hat sein Amt als Aufsichtsrat
der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. März 2013 niedergelegt.
Das Amtsgericht Neuruppin hat durch Beschluss vom 14. März
2013 mit Wirkung ab 1. April 2012 befristet bis zum Ende
dieser Hauptversammlung Herrn Klaus Röhrig zum
Aufsichtsratsmitglied bestellt. Aus diesem Grund ist ein
weiteres Mitglied des Aufsichtsrats neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Klaus Röhrig, wohnhaft
in Wien, Geschäftsführer der Mercury Capital
Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Wien, gemäß Ziffer 10
Abs. 4 der Satzung mit Wirkung zum Ende dieser
Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Ergänzende Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu
Tagesordnungspunkt 5:
Herr Röhrig ist in keiner Gesellschaft Mitglied eines
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 3 bis 6 DCGK:
Herr Röhrig ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft.
Es bestehen folgende weitere persönliche oder geschäftliche
Beziehungen: Herr Klaus Röhrig hält indirekt 10,3 % der
stimmberechtigten Aktien (das entspricht 1.660.000
Stimmrechten) der Francotyp-Postalia Holding AG. Diese
Stimmrechte sind Herrn Klaus Röhrig gemäß § 22 Abs. 1, Satz
1, Nr. 1 WpHG von der 3R Investments Ltd. über die Tamlino
Import & Advisory LP und die Tamlino Investments Ltd.
zuzurechnen.
c) Herr Dr. Claus Carl Robert Gerckens hat sein Amt
als Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung vom 27. Juni 2013 niedergelegt. Aus diesem
Grund ist ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats neu zu
wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Claus Carl Robert
Gerckens, wohnhaft in Augsburg,
Gesellschafter-Geschäftsführer der Butenfeld
Vermögensverwaltungs GmbH, Augsburg sowie Geschäftsführer
der Vermögensverwaltung Königsdorf GmbH, Augsburg gemäß
Ziffer 10 Abs. 4 der Satzung mit Wirkung zum Ende dieser
Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Dr. Gerckens ist unabhängig und verfügt als ehemaliger
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer über Sachverstand auf
den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne
des § 100 Abs. 5 AktG.
Ergänzende Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu
Tagesordnungspunkt 5:
Herr Dr. Gerckens ist stellvertretender Vorsitzender des
Verwaltungsrats der International School Augsburg - ISA -
gGmbH, Augsburg.
Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 3 bis 6 DCGK:
Herr Dr. Gerckens ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft.
Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum
Unternehmen, den Organen oder einem wesentlich beteiligten
Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein
objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgeblich ansehen würde, bestehen nicht.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95, 96
Aktiengesetz und Ziffer 10 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 der Satzung
aus drei Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung zu
wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der
Einzelwahl durchzuführen.
Vorsitzender des Aufsichtsrats ist gegenwärtig Herr Klaus
Röhrig. Hieran soll sich nach dem Willen des Aufsichtsrats
nach der Nachwahl nichts ändern (Ziff. 5.4.3. Satz 2 des
Deutschen Corporate Governance Kodex).
6. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
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