DJ DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2013 in Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.06.2013 in Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
17.05.2013 / 15:20
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Francotyp-Postalia Holding AG
Birkenwerder
- Wertpapier-Kennnummer FPH 900 -
ISIN: DE000FPH9000
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Francotyp-Postalia Holding AG am 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr,
Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die
Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung
hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu
fassen.
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen der
Francotyp-Postalia Holding AG liegen vom Tag der Einberufung
dieser Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Triftweg 21-26, 16547 Birkenwerder, und in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und
können auch im Internet über www.fp-francotyp.com über den
Link 'Investoren/Hauptversammlung' eingesehen werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 von 907.495,87 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Nachwahl zum Aufsichtsrat
a) Herr Christoph Weise hat sein Amt als
Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung zum 27. Juli 2012
niedergelegt. Das Amtsgericht Neuruppin hat durch Beschluss
vom 25. Juli 2012 mit Wirkung ab 28. Juli 2012 befristet bis
zum Ende dieser Hauptversammlung Herrn Robert Feldmeier zum
Aufsichtsratsmitglied bestellt. Aus diesem Grund ist ein
Mitglied des Aufsichtsrats neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Robert Feldmeier,
wohnhaft in Lorsch, selbständiger Unternehmensberater, gemäß
Ziffer 10 Abs. 4 der Satzung mit Wirkung zum Ende dieser
Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Ergänzende Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu
Tagesordnungspunkt 5:
Herr Feldmeier ist in keiner Gesellschaft Mitglied eines
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 3 bis 6 DCGK:
Herr Feldmeier ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft.
Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum
Unternehmen, den Organen oder einem wesentlich beteiligten
Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein
objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgeblich ansehen würde, bestehen nicht.
b) Herr Felix Hölzer hat sein Amt als Aufsichtsrat
der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. März 2013 niedergelegt.
Das Amtsgericht Neuruppin hat durch Beschluss vom 14. März
2013 mit Wirkung ab 1. April 2012 befristet bis zum Ende
dieser Hauptversammlung Herrn Klaus Röhrig zum
Aufsichtsratsmitglied bestellt. Aus diesem Grund ist ein
weiteres Mitglied des Aufsichtsrats neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Klaus Röhrig, wohnhaft
in Wien, Geschäftsführer der Mercury Capital
Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Wien, gemäß Ziffer 10
Abs. 4 der Satzung mit Wirkung zum Ende dieser
Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Ergänzende Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu
Tagesordnungspunkt 5:
Herr Röhrig ist in keiner Gesellschaft Mitglied eines
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 3 bis 6 DCGK:
Herr Röhrig ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft.
Es bestehen folgende weitere persönliche oder geschäftliche
Beziehungen: Herr Klaus Röhrig hält indirekt 10,3 % der
stimmberechtigten Aktien (das entspricht 1.660.000
Stimmrechten) der Francotyp-Postalia Holding AG. Diese
Stimmrechte sind Herrn Klaus Röhrig gemäß § 22 Abs. 1, Satz
1, Nr. 1 WpHG von der 3R Investments Ltd. über die Tamlino
Import & Advisory LP und die Tamlino Investments Ltd.
zuzurechnen.
c) Herr Dr. Claus Carl Robert Gerckens hat sein Amt
als Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung vom 27. Juni 2013 niedergelegt. Aus diesem
Grund ist ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats neu zu
wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Claus Carl Robert
Gerckens, wohnhaft in Augsburg,
Gesellschafter-Geschäftsführer der Butenfeld
Vermögensverwaltungs GmbH, Augsburg sowie Geschäftsführer
der Vermögensverwaltung Königsdorf GmbH, Augsburg gemäß
Ziffer 10 Abs. 4 der Satzung mit Wirkung zum Ende dieser
Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Dr. Gerckens ist unabhängig und verfügt als ehemaliger
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer über Sachverstand auf
den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne
des § 100 Abs. 5 AktG.
Ergänzende Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu
Tagesordnungspunkt 5:
Herr Dr. Gerckens ist stellvertretender Vorsitzender des
Verwaltungsrats der International School Augsburg - ISA -
gGmbH, Augsburg.
Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 3 bis 6 DCGK:
Herr Dr. Gerckens ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft.
Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum
Unternehmen, den Organen oder einem wesentlich beteiligten
Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein
objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgeblich ansehen würde, bestehen nicht.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95, 96
Aktiengesetz und Ziffer 10 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 der Satzung
aus drei Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung zu
wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der
Einzelwahl durchzuführen.
Vorsitzender des Aufsichtsrats ist gegenwärtig Herr Klaus
Röhrig. Hieran soll sich nach dem Willen des Aufsichtsrats
nach der Nachwahl nichts ändern (Ziff. 5.4.3. Satz 2 des
Deutschen Corporate Governance Kodex).
6. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 17, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer,
zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben.
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss durch eine von dem depotführenden
Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer
Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 6. Juni 2013, 00.00 Uhr
('Nachweisstichtag') beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes müssen der
Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse in
Textform (§ 126b BGB, etwa schriftlich, per Telefax oder per E-Mail)
und in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des
20. Juni 2013, 24:00 Uhr zugegangen sein:
Francotyp-Postalia Holding AG
c/o Computershare Operations Center,
80249 München
Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes auf den
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem
Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien
verbunden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den
Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie
die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können aus
eigenem Recht nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Der
Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes Datum für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten
bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB). Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht wird jedem
Aktionär auf ein an die Gesellschaft gerichtetes Verlangen hin
übermittelt, ist der Eintrittskarte beigefügt und auf der
Internetseite der Gesellschaft herunterladbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch unter folgender
E-Mail-Adresse übermittelt werden: hauptversammlung@francotyp.com
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution gelten Besonderheiten; die
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre können auch den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten für den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen unter Erteilung
ausdrücklicher Weisungen bis spätestens zum Ablauf des 26. Juni 2013
unter der nachstehend genannten Adresse eingehen:
Francotyp-Postalia Holding AG
c/o Computershare Operations Center,
80249 München
Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Auch während der Hauptversammlung besteht die Möglichkeit, dem
Stimmrechtsvertreter vor Ort Vollmacht zu erteilen. Bei der
Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformulare sehen die Möglichkeit vor, Weisungen zu erteilen.
Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird,
wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der
Stimme enthalten.
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen
anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital - das entspricht
mindestens 500.000 Stückaktien - erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich oder in Textform an den
Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft bis zum Ablauf des 27.
Mai 2013, 24:00 Uhr zugegangen sein. Wir bitten, entsprechendes
Verlangen an folgende Adresse zu richten:
Francotyp-Postalia Holding AG
Der Vorstand
z.Hd. Investor Relations/Frau Sabina Prüser
Triftweg 21-26, 16547 Birkenwerder
oder per E-Mail an: hauptversammlung@francotyp.com
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten (§§
122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 und 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70
AktG).
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung
(Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden) und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung, sind über die Internetseite der
Gesellschaft (www.fp-francotyp.com über den Link
'Investoren/Hauptversammlung') zugänglich zu machen, wenn der Aktionär
sie bis zum Ablauf des 12. Juni 2013, 24:00 Uhr, an die folgende
Adresse übersandt hat:
Francotyp-Postalia Holding AG
Investor Relations
Frau Sabina Prüser
Triftweg 21-26, 16547 Birkenwerder
Fax: +49 (0)3303 - 53707-410
E-Mail: s.prueser@francotyp.com
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht
verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu
machen. Dies ist nach § 126 Abs. 2 AktG der Fall,
* soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen
strafbar machen würde,
* wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde,
* wenn die Begründung in wesentlichen Punkten
offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie
Beleidigungen enthält,
* wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter
Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung
der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden
ist,
* wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit
wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren
bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft
nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der
Hauptversammlung weniger als der 20. Teil des vertretenen
Grundkapitals für ihn gestimmt hat,
* wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der
Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten
lassen wird, oder
* wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in
zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag
nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen.
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre
Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben
Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die
vorstehenden Ausführungen sinngemäß mit der Maßgabe, dass der
Wahlvorschlag nicht begründet werden muss (§ 127 AktG). Wahlvorschläge
müssen allerdings nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen,
den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im
Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 17, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)
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