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DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: -3-

DJ DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2013 in Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.06.2013 in Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
17.05.2013 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Francotyp-Postalia Holding AG 
 
   Birkenwerder 
 
   - Wertpapier-Kennnummer FPH 900 - 
 
   ISIN: DE000FPH9000 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der Francotyp-Postalia Holding AG am 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr, 
   Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die 
           Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung 
           hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu 
           fassen. 
 
 
           Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen der 
           Francotyp-Postalia Holding AG liegen vom Tag der Einberufung 
           dieser Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft, Triftweg 21-26, 16547 Birkenwerder, und in der 
           Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und 
           können auch im Internet über www.fp-francotyp.com über den 
           Link 'Investoren/Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 von 907.495,87 Euro auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Nachwahl zum Aufsichtsrat 
 
 
       a)    Herr Christoph Weise hat sein Amt als 
             Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung zum 27. Juli 2012 
             niedergelegt. Das Amtsgericht Neuruppin hat durch Beschluss 
             vom 25. Juli 2012 mit Wirkung ab 28. Juli 2012 befristet bis 
             zum Ende dieser Hauptversammlung Herrn Robert Feldmeier zum 
             Aufsichtsratsmitglied bestellt. Aus diesem Grund ist ein 
             Mitglied des Aufsichtsrats neu zu wählen. 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Robert Feldmeier, 
             wohnhaft in Lorsch, selbständiger Unternehmensberater, gemäß 
             Ziffer 10 Abs. 4 der Satzung mit Wirkung zum Ende dieser 
             Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die 
             über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
             2015 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
             Ergänzende Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu 
             Tagesordnungspunkt 5: 
 
 
             Herr Feldmeier ist in keiner Gesellschaft Mitglied eines 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
             vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. 
 
 
             Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 3 bis 6 DCGK: 
 
 
             Herr Feldmeier ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der 
             Gesellschaft. 
 
 
             Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum 
             Unternehmen, den Organen oder einem wesentlich beteiligten 
             Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein 
             objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
             maßgeblich ansehen würde, bestehen nicht. 
 
 
       b)    Herr Felix Hölzer hat sein Amt als Aufsichtsrat 
             der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. März 2013 niedergelegt. 
             Das Amtsgericht Neuruppin hat durch Beschluss vom 14. März 
             2013 mit Wirkung ab 1. April 2012 befristet bis zum Ende 
             dieser Hauptversammlung Herrn Klaus Röhrig zum 
             Aufsichtsratsmitglied bestellt. Aus diesem Grund ist ein 
             weiteres Mitglied des Aufsichtsrats neu zu wählen. 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Klaus Röhrig, wohnhaft 
             in Wien, Geschäftsführer der Mercury Capital 
             Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Wien, gemäß Ziffer 10 
             Abs. 4 der Satzung mit Wirkung zum Ende dieser 
             Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die 
             über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
             2015 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
             Ergänzende Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu 
             Tagesordnungspunkt 5: 
 
 
             Herr Röhrig ist in keiner Gesellschaft Mitglied eines 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
             vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. 
 
 
             Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 3 bis 6 DCGK: 
 
 
             Herr Röhrig ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der 
             Gesellschaft. 
 
 
             Es bestehen folgende weitere persönliche oder geschäftliche 
             Beziehungen: Herr Klaus Röhrig hält indirekt 10,3 % der 
             stimmberechtigten Aktien (das entspricht 1.660.000 
             Stimmrechten) der Francotyp-Postalia Holding AG. Diese 
             Stimmrechte sind Herrn Klaus Röhrig gemäß § 22 Abs. 1, Satz 
             1, Nr. 1 WpHG von der 3R Investments Ltd. über die Tamlino 
             Import & Advisory LP und die Tamlino Investments Ltd. 
             zuzurechnen. 
 
 
       c)    Herr Dr. Claus Carl Robert Gerckens hat sein Amt 
             als Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der 
             Hauptversammlung vom 27. Juni 2013 niedergelegt. Aus diesem 
             Grund ist ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats neu zu 
             wählen. 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Claus Carl Robert 
             Gerckens, wohnhaft in Augsburg, 
             Gesellschafter-Geschäftsführer der Butenfeld 
             Vermögensverwaltungs GmbH, Augsburg sowie Geschäftsführer 
             der Vermögensverwaltung Königsdorf GmbH, Augsburg gemäß 
             Ziffer 10 Abs. 4 der Satzung mit Wirkung zum Ende dieser 
             Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die 
             über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
             2015 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
             Herr Dr. Gerckens ist unabhängig und verfügt als ehemaliger 
             Steuerberater und Wirtschaftsprüfer über Sachverstand auf 
             den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne 
             des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
             Ergänzende Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu 
             Tagesordnungspunkt 5: 
 
 
             Herr Dr. Gerckens ist stellvertretender Vorsitzender des 
             Verwaltungsrats der International School Augsburg - ISA - 
             gGmbH, Augsburg. 
 
 
             Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 3 bis 6 DCGK: 
 
 
             Herr Dr. Gerckens ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der 
             Gesellschaft. 
 
 
             Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum 
             Unternehmen, den Organen oder einem wesentlich beteiligten 
             Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein 
             objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
             maßgeblich ansehen würde, bestehen nicht. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95, 96 
           Aktiengesetz und Ziffer 10 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 der Satzung 
           aus drei Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung zu 
           wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge 
           gebunden. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats ist gegenwärtig Herr Klaus 
           Röhrig. Hieran soll sich nach dem Willen des Aufsichtsrats 
           nach der Nachwahl nichts ändern (Ziff. 5.4.3. Satz 2 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex). 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)

DJ DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: -2-

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer, 
           zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung 
   angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
   haben. 
 
   Der Nachweis des Anteilbesitzes muss durch eine von dem depotführenden 
   Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer 
   Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 
   21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 6. Juni 2013, 00.00 Uhr 
   ('Nachweisstichtag') beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes müssen der 
   Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse in 
   Textform (§ 126b BGB, etwa schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) 
   und in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 
   20. Juni 2013, 24:00 Uhr zugegangen sein: 
 
   Francotyp-Postalia Holding AG 
   c/o Computershare Operations Center, 
   80249 München 
   Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes auf den 
   Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
   Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem 
   Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien 
   verbunden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den 
   Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie 
   die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Aktionäre, die ihre 
   Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können aus 
   eigenem Recht nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Der 
   Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes Datum für eine 
   eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten 
   bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung 
   und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB). Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht wird jedem 
   Aktionär auf ein an die Gesellschaft gerichtetes Verlangen hin 
   übermittelt, ist der Eintrittskarte beigefügt und auf der 
   Internetseite der Gesellschaft herunterladbar. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch unter folgender 
   E-Mail-Adresse übermittelt werden: hauptversammlung@francotyp.com 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution gelten Besonderheiten; die 
   Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Aktionäre können auch den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten für den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen unter Erteilung 
   ausdrücklicher Weisungen bis spätestens zum Ablauf des 26. Juni 2013 
   unter der nachstehend genannten Adresse eingehen: 
 
   Francotyp-Postalia Holding AG 
   c/o Computershare Operations Center, 
   80249 München 
   Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Auch während der Hauptversammlung besteht die Möglichkeit, dem 
   Stimmrechtsvertreter vor Ort Vollmacht zu erteilen. Bei der 
   Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
   erteilt werden. Die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten 
   Vollmachtsformulare sehen die Möglichkeit vor, Weisungen zu erteilen. 
   Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, 
   wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der 
   Stimme enthalten. 
 
   Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital - das entspricht 
   mindestens 500.000 Stückaktien - erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich oder in Textform an den 
   Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft bis zum Ablauf des 27. 
   Mai 2013, 24:00 Uhr zugegangen sein. Wir bitten, entsprechendes 
   Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
   Francotyp-Postalia Holding AG 
   Der Vorstand 
   z.Hd. Investor Relations/Frau Sabina Prüser 
   Triftweg 21-26, 16547 Birkenwerder 
 
   oder per E-Mail an: hauptversammlung@francotyp.com 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und 
   dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten (§§ 
   122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 und 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 
   AktG). 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu bestimmten Punkten der 
   Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung 
   (Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden) und einer etwaigen 
   Stellungnahme der Verwaltung, sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft (www.fp-francotyp.com über den Link 
   'Investoren/Hauptversammlung') zugänglich zu machen, wenn der Aktionär 
   sie bis zum Ablauf des 12. Juni 2013, 24:00 Uhr, an die folgende 
   Adresse übersandt hat: 
 
   Francotyp-Postalia Holding AG 
   Investor Relations 
   Frau Sabina Prüser 
   Triftweg 21-26, 16547 Birkenwerder 
   Fax: +49 (0)3303 - 53707-410 
   E-Mail: s.prueser@francotyp.com 
 
   Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht 
   verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu 
   machen. Dies ist nach § 126 Abs. 2 AktG der Fall, 
 
     *     soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen 
           strafbar machen würde, 
 
 
     *     wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
           satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, 
 
 
     *     wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
           offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie 
           Beleidigungen enthält, 
 
 
     *     wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter 
           Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung 
           der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden 
           ist, 
 
 
     *     wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit 
           wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren 
           bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft 
           nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der 
           Hauptversammlung weniger als der 20. Teil des vertretenen 
           Grundkapitals für ihn gestimmt hat, 
 
 
     *     wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der 
           Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten 
           lassen wird, oder 
 
 
     *     wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in 
           zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag 
           nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen. 
 
 
   Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre 
   Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben 
   Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen. 
 
   Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die 
   vorstehenden Ausführungen sinngemäß mit der Maßgabe, dass der 
   Wahlvorschlag nicht begründet werden muss (§ 127 AktG). Wahlvorschläge 
   müssen allerdings nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, 
   den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im 
   Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   enthalten. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Nach Ziff. 21 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende 
   der Versammlung jedoch ermächtigt, das Frage- und Rederecht des 
   Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der 
   Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz geregelten Fällen 
   (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern. 
 
   Hauptversammlungsinformationen im Internet 
 
   Die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, 
   weitergehende Informationen zu den Rechten der Aktionäre sowie weitere 
   Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind im 
   Internet unter 
 
   www.fp-francotyp.com über den Link 'Investoren/Hauptversammlung' 
 
   zugänglich und abrufbar. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung EUR 16.160.000 und ist in 16.160.000 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine 
   Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 370.444 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine 
   Rechte zu. 
 
   Birkenwerder, im Mai 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
17.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Francotyp-Postalia Holding AG 
                Triftweg 21-26 
                16547 Birkenwerder 
                Deutschland 
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211647 17.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 17, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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