DGAP-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
INDUS Holding Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Köln mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
17.05.2013 / 15:23
=--------------------------------------------------------------------
INDUS Holding Aktiengesellschaft
Bergisch Gladbach
WKN 620 010/ISIN DE0006200108
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der 22. ordentlichen
Hauptversammlung am Montag, den 24. Juni 2013, um 10.30 Uhr in den
Saal 1 des Maritim Hotels, Heumarkt 20, 50667 Köln, ein.
Tagesordnung
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember
2012, sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die INDUS
Holding Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31.
Dezember 2012
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den
Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die
vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der
Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die
Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns.
Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte
Konzernabschluss, jeweils zum 31. Dezember 2012, sowie der
zusammengefasste Lagebericht für die INDUS Holding
Aktiengesellschaft und den Konzern, der Bericht des
Aufsichtsrats, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das
Geschäftsjahr 2012, sind im Internet unter www.indus.de/hv2013
ab dem Zeitpunkt der Einberufung den Aktionären zugänglich
gemacht.
Als zusätzlichen Service bietet die INDUS Holding
Aktiengesellschaft ihren Aktionären auch weiterhin an, dass
auf Verlangen eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen
kostenfrei versandt wird.
2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das
Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 48.130.700,22 wie folgt
zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 1,00 je EUR
dividendenberechtigter Stückaktie (22.227.737): 22.227.737,00
Einstellung in andere Gewinnrücklagen: EUR
25.000.000,00
Gewinnvortrag: EUR
902.963,22
_____________-
___
Bilanzgewinn: EUR
48.130.700,22
3 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit
im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5 Beschlussfassung über die Ermächtigung des
Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des
Bezugsrechtsausschlusses sowie die Schaffung eines neuen
bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2013) und eine
entsprechende Satzungsänderung
Die neue Strategie der INDUS Holding Aktiengesellschaft
(nachstehend 'INDUS'), die der Vorstand unter dem Titel
'Kompass 2020' formuliert hat, setzt auf eine verstärkte und
kontrollierte Entwicklung. Ziel des Vorstands ist es, die
überdurchschnittliche Ertragsstärke von INDUS dauerhaft zu
sichern. Der Vorstand beabsichtigt, das Portfolio der INDUS
aus Unternehmensbeteiligungen künftig aktiv und gezielt
weiterzuentwickeln. Hierzu will er das bestehende Portfolio in
seiner Leistungsfähigkeit stärken, qualitativ weiterentwickeln
und durch gezielte Zukäufe in Zukunftsbranchen erweitern,
damit INDUS auch in Zukunft einen Querschnitt der deutschen
Industrien abbildet.
Die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen soll dem Vorstand den
Handlungsspielraum einräumen, im Interesse der Gesellschaft
und ihrer Aktionäre die auf dem Kapitalmarkt bestehenden
Finanzierungsmöglichkeiten bei Bedarf optimal und zeitnah
nutzen und so die geplante Entwicklung realisieren zu können.
Sie soll die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 5. Juli
2011 ersetzen und hierdurch an das aktuelle Grundkapital der
Gesellschaft angepasst werden. In der Konsequenz ist das
bestehende bedingte Kapital durch ein neues bedingtes Kapital
(Bedingtes Kapital 2013) zu ersetzen.
Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor,
wie folgt zu beschließen:
5.1 Aufhebung der bestehenden Ermächtigung vom 5. Juli
2011
Die derzeit bestehende, von der ordentlichen Hauptversammlung
am 5. Juli 2011 unter Tagesordnungspunkt 6 erteilte
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen und das in § 4.6 der Satzung
geregelte Bedingte Kapital werden mit Wirkung ab Eintragung
der nachfolgend unter Ziffer 5.4 zu beschließenden
Satzungsänderung in das Handelsregister aufgehoben.
5.2 Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des
Bezugsrechts
1. Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Aktienzahl,
Laufzeit, Verzinsung
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
bis zum 23. Juni 2018 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber
und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen (nachstehend gemeinsam
'Schuldverschreibungen') oder Kombinationen dieser Instrumente
im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit oder
ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw.
Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- bzw.
Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 4.500.000 auf den Inhaber
und/oder auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis
zu EUR 11.700.000,04 nach näherer Maßgabe der Options- bzw.
Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die
Schuldverschreibungen können auch mit einer variablen
Verzinsung ausgestattet werden, wobei die Verzinsung auch wie
bei einer Gewinnschuldverschreibung vollständig oder teilweise
von der Höhe der Dividende der Gesellschaft abhängig sein
kann.
2. Währung, Ausgabe durch Konzerngesellschaften
Die Schuldverschreibungen können außer auf Euro auch - unter
Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - auf die
gesetzliche Währung eines OECD-Landes lauten. Sie können auch
durch Konzerngesellschaften der INDUS begeben werden; in
diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, für die INDUS mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die Garantie für die
Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher
Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf Aktien
der INDUS zu gewähren bzw. zu garantieren.
3. Options- und Wandlungsrecht
Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden
jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine
beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom
Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von
Aktien der INDUS berechtigen. Im Übrigen kann vorgesehen
werden, dass Spitzen zusammengelegt und gegebenenfalls gegen
Zuzahlung zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert und/oder in Geld
ausgeglichen werden. Die Optionsbedingungen können vorsehen,
dass der Optionspreis ganz oder teilweise auch durch
Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 17, 2013 09:23 ET (13:23 GMT)
© 2013 Dow Jones News
