WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG: Stellungnahme zu den Aussagen von Gläubigervertretern
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17.05.2013 / 16:28
Pressemitteilung der WGF AG
Stellungnahme zu den Aussagen von Gläubigervertretern
Düsseldorf, den 17. Mai 2013. In der heutigen Ausgabe des Handelsblattes werden die Anlegerschutzanwälte RA Klaus Nieding (Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)), RA Markus Kienle (Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK)) und Prof. Dr. Julius Reiter wie folgt zitiert: 'Das Unternehmen muss fortgeführt werden. Eine Zerschlagung wäre die schlechteste Lösung für die Anleger' (Handelsblatt, 17.05.2013, S. 41). Diese begrüßenswerte Aussage wird mit Informationen verknüpft, die es richtig zu stellen gilt. Insbesondere wird behauptet, dass den Anlegerschutzanwälten nicht genügend Informationen zur Verfügung gestellt worden seien.
Seit dem 5. April 2013 sind der WGF AG die Forderungen von Gläubigervertreter schriftlich zugeleitet worden. Daraufhin haben insgesamt fünf Treffen auf Arbeitsebene mit allen gemeinsamen Vertretern oder deren Bevollmächtigten stattgefunden, der Insolvenzplan intensiv besprochen, erörtert und plausibilisiert. Ferner wurden die vorhandenen Projektentwicklungen analysiert und mehrere schriftliche Erklärungen von Geschäftspartnern für den Fall einer Unternehmensfortführung präsentiert.
In einer vorliegenden schriftlichen Zusammenfassung eines mehrstündigen Arbeitsmeetings vom 22. April 2013 kommt Herr RA Stefan Schulte, Bevollmächtigter von Prof. Dr. Julius Reiter, im Nachgang zu seiner ersten Prüfungstätigkeit zu folgender Schlussfolgerung: 'Die Planzahlen des Insolvenzplans erscheinen plausibel. (...) Die Fortführung des Unternehmens stellt aus Sicht der Anleger die bessere Alternative zur Zerschlagung dar.'
Die geführten Verhandlungen in den letzten Wochen gemeinsam mit den gewählten Anleihevertretern haben unter anderem zu Verbesserungen geführt:
- Erhöhung der Gesamtrückzahlung von 44% auf 60%
- Verbesserte Kontrollmechanismen durch Einrichtung eines bis zu 5 köpfigen Gläubigerausschusses
- Aufnahme eines Gläubigervertreters in den Vorstand
- Aufnahme min. eines Gläubigervertreters in den Aufsichtsrat
Die von den Gläubigervertretern gewünschte Berufung von Herrn Prof. Dr. Julius Reiter und Herrn RA Klaus Nieding in die unterschiedlichen Organe, wurde beschlossen und an die Voraussetzung geknüpft, dass ein Rechtsgutachten einer renommierten deutschen unabhängigen Anwaltskanzlei vorgelegt wird, wonach keine rechtlichen Bedenken dagegen sprechen.
Eine von Herrn Prof. Rainer Schröder, Berlin, erstellte und überreichte Stellungnahme zu diesem Sachverhalt kann die bestehenden rechtlichen Zweifel für den Aufsichtsrat und Aktionärin nicht ausräumen.
Ferner wird die Unabhängigkeit von Prof. Rainer Schröder angezweifelt, da er als assozierter Berater der Rechtsanwaltskanzlei baum reiter & collegen tätig ist und zum anderen bei Fortführung der WGF AG von Herrn Prof. Dr. Julius Reiter als neuer Sicherheitentreuhänder vorgeschlagen worden ist.
Wir bitten Sie daher dringend, sich mit den Inhalten des Insolvenzplans vertraut zu machen, Ihr Stimmrecht am 22. Mai persönlich wahrzunehmen (Congress Center Düsseldorf, CCD Süd, Raum 01, 10:00 Uhr) und sich für die Fortführung der WGF AG auszusprechen. Sollten Sie ihr Stimmrecht nicht persönlich wahrnehmen können, wenden Sie sich. Bitte unverzüglich an einen Anwalt, der in Ihrem Sinne Ihr Stimmrecht ausübt.
Pressekontakt: BrunoMedia GmbH Tel.: 06131 - 930 28 30 Mail: agentur@brunomedia.de
Ende der Corporate News
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ISIN DE000WGFH042 DE000WGFH059 DE000WGFH067 DE000WGFH075 DE000WGFH083
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