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DGAP-HV: SolarWorld Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: SolarWorld Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2013 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SolarWorld Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
SolarWorld Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 11.06.2013 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
21.05.2013 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SolarWorld Aktiengesellschaft 
 
   Bonn 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
   der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn 
 
   WKN 510840, ISIN DE0005108401 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie herzlich zu der 
 
   am Donnerstag, den 11. Juli 2013, um 11:00 Uhr 
 
   im 'World Conference Center Bonn (WCCB)' / Plenarsaal, 
   Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, 
 
   stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der SolarWorld 
   Aktiengesellschaft ('Gesellschaft') ein. Einlass ist ab 10:00 Uhr. 
 
   Tagesordnung 
 
     1     Bericht des Vorstands über den Stand der Sanierung 
 
 
           Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung 
           der Hauptversammlung vorgesehen. 
 
 
     2     Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte 
           des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG 
 
 
           Der Vorstand der Gesellschaft zeigt der Hauptversammlung an, 
           dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des 
           Grundkapitals eingetreten ist. 
 
 
           Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist von der Verwaltung keine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich 
           entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des 
           Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß 
           § 92 Abs. 1 AktG beschränkt. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital 
   der Gesellschaft in Höhe von EUR 111.720.000,00 eingeteilt in 
   111.720.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie 
   gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung 924.607 eigene Aktien. Hieraus 
   stehen der Gesellschaft keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der 
   teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung beträgt somit 110.795.393. 
 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 9 Abs. 4 a) Satz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
   anmelden und (ii) der Gesellschaft ihre Berechtigung nachweisen. 
 
   Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein 
   und der Gesellschaft unter der unten genannte Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) zugehen. 
 
   Der Nachweis der Berechtigung muss durch einen von dem depotführenden 
   Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder 
   englischer Sprache abgefassten Nachweis des Anteilsbesitzes erfolgen. 
   Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 
 
   20. Juni 2013 
   (0:00 Uhr), 
 
   zu beziehen. Die Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes (Record Date) wird unten gesondert erläutert. 
 
   Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
   der Gesellschaft gemäß § 9 Abs. 4 a) Satz 2 der Satzung mindestens 
   sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 
 
   4. Juli 2013 
   (24:00 Uhr), 
 
   unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse: 
 
   SolarWorld Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Fax: +49 (0) 69 / 12012-86045 
   E-Mail: wp.hv@xchanging.com 
 
   zugehen. Die Deutsche Bank AG ist für die Anmeldung und den Nachweis 
   des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. 
 
   Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises 
   des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
   Eintrittskarten von der Anmeldestelle für die Hauptversammlung 
   übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind 
   lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
   ihrem depotführenden Kreditinstitut anzufordern. Die erforderliche 
   Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen 
   Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende 
   Kreditinstitut vorgenommen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht in eigenem Namen an 
   der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten - z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
   von Aktionären oder einen sonstigen Dritten - ausüben lassen. Auch im 
   Falle einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes 
   nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe oben 
   'Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung 
   des Stimmrechts'). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, 
   so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung 
   mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
   und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
   Textform (§ 126b BGB). 
 
   Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder 
   nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution besteht ein Formerfordernis 
   weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangt 
   jedoch in diesen Fällen ein zu Bevollmächtigender eine besondere Form 
   der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG 
   (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8 oder §§ 135 Abs. 10, 
   125 Abs. 5 AktG) nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die 
   Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
   Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung 
   durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Bis zum 
   Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch 
   an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z.B. als 
   eingescannte Datei z.B. im pdf-Format) übermittelt werden: 
 
   SolarWorld Aktiengesellschaft 
   Abteilung Investor Relations / Hauptversammlung 
   Martin-Luther-King-Str. 24, 
   53175 Bonn, Deutschland 
   Telefax: +49 (0) 228/55920-9470 
   E-Mail: hv@solarworld.de 
 
   Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur Entgegennahme des 
   Nachweises der Bevollmächtigung ab 10:00 Uhr bis kurz vor Beginn der 
   Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur 
   Hauptversammlung im 'World Conference Center Bonn (WCCB)', Platz der 
   Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, zur Verfügung. 
 
   Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG, das für die Erteilung 
   einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
   der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen 
   form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch 
   unter der Internetadresse www.solarworld.de/aohv2013 zum Download zur 
   Verfügung. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich entsprechend ihren 
   Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in 
   der Hauptversammlung bei ggf. bei der Gesellschaft eingehenden 
   Beschlussvorschlägen von Aktionären vertreten zu lassen. Diese üben 
   das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)

erteilten Weisungen aus und sind verpflichtet, weisungsgemäß 
   abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts 
   oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular, 
   das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, erhalten die 
   Aktionäre ggf. nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten 
   Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte und stehen ggf. auch unter 
   der Internetadresse www.solarworld.de/aohv2013 zum Download zur 
   Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft mit den Weisungen muss spätestens mit Ablauf des 10. 
   Juli 2013 bei der nachstehend genannten Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse eingegangen sein, sollten bei der Gesellschaft 
   Beschlussvorschläge von Aktionären eingehen. 
 
   SolarWorld Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre 
   und Aktionärsvertreter auch während der Hauptversammlung die 
   Möglichkeit, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der 
   weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Anfragen, Anträge, Auskunftsverlangen 
   (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach 
   §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG) 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (EUR 5.586.000,00) oder den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
   SolarWorld Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 
 
   10. Juni 2013 
   (24:00 Uhr), 
 
   zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende 
   Adresse: 
 
   Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft 
   Martin-Luther-King-Str. 24, 
   53175 Bonn, Deutschland 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer 
   ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich 
   angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 
   Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind und diese 
   bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.solarworld.de/aohv2013 veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 
   AktG 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Beschlussvorschläge 
   und/oder Gegenanträge zu den Punkten der Tagesordnung übersenden. 
   Beschlussvorschläge und/oder Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
   versehen sein. Beschlussvorschläge und/oder Gegenanträge und sonstige 
   Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an: 
 
   SolarWorld Aktiengesellschaft 
   Abteilung Investor Relations / Hauptversammlung 
   Martin-Luther-King-Str. 24, 
   53175 Bonn, Deutschland 
   Telefax: +49 (0) 228/55920-9470 
   E-Mail: hv@solarworld.de 
 
   zu richten. Anderweitig adressierte Beschlussvorschläge und/oder 
   Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 
   und 3 AktG wird die Gesellschaft zugänglich zu machende 
   Beschlussvorschläge und/oder Gegenanträge von Aktionären 
   einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender 
   Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
   www.solarworld.de/aohv2013 veröffentlichen. Dabei werden alle bis 
   spätestens 
 
   26. Juni 2013 
   (24:00 Uhr) 
 
   bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser 
   Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
   werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Die Einberufung zu der außerordentlichen Hauptversammlung sieht weder 
   eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern noch eine Wahl eines 
   Abschlussprüfers vor. Weitergehende Ausführungen zu Wahlvorschlägen 
   von Aktionären gemäß § 127 AktG sind daher entbehrlich. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Beschlussvorschläge und/oder Gegenanträge, 
   die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in 
   der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der 
   Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Beschlussvorschläge und/oder Gegenanträge zu den Punkten der 
   Tagesordnung ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die 
   Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist und nicht ein gesetzliches Recht zur 
   Verweigerung der Auskunft besteht. 
 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
   im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG 
   genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
   Nach § 10 Abs. 2 der Satzung kann der Vorsitzende das Frage- und 
   Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann 
   insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der 
   Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen 
   Frage- und Redebeitrags angemessen festsetzen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
   Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der 
   Internetadresse www.solarworld.de/aohv2013. 
 
   Sonstige Hinweise 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet 
   unter www.solarworld.de/aohv2013 eingesehen und auf Wunsch 
   heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich 
   zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme aus. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der 
   gleichen Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Die Einladung zur Hauptversammlung ist am 21. Mai 2013 im 
   Bundesanzeiger veröffentlicht worden und wurde solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. 
 
   Bonn, im Mai 2013 
 
   SolarWorld Aktiengesellschaft 
 
   - Der Vorstand - 
 
   Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender 
 
   Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn, Vorstand Vertrieb 
 
   Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke, Vorstand Finanzen 
 
   RAin Colette Rückert-Hennen, Vorstand Informationstechnologie, Marke 
   und Personal 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
21.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    SolarWorld Aktiengesellschaft 
                Martin-Luther-King-Straße 24 
                53175 Bonn 
                Deutschland 
E-Mail:         hv@solarworld.de 
Internet:       http://www.solarworld.de 
ISIN:           DE0005108401 
WKN:            510840 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
212284 21.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 21, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.