DJ DGAP-HV: SolarWorld Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2013 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: SolarWorld Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
SolarWorld Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 11.06.2013 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
21.05.2013 / 15:13
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SolarWorld Aktiengesellschaft
Bonn
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn
WKN 510840, ISIN DE0005108401
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie herzlich zu der
am Donnerstag, den 11. Juli 2013, um 11:00 Uhr
im 'World Conference Center Bonn (WCCB)' / Plenarsaal,
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der SolarWorld
Aktiengesellschaft ('Gesellschaft') ein. Einlass ist ab 10:00 Uhr.
Tagesordnung
1 Bericht des Vorstands über den Stand der Sanierung
Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung vorgesehen.
2 Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte
des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand der Gesellschaft zeigt der Hauptversammlung an,
dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des
Grundkapitals eingetreten ist.
Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist von der Verwaltung keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich
entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des
Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß
§ 92 Abs. 1 AktG beschränkt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft in Höhe von EUR 111.720.000,00 eingeteilt in
111.720.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung 924.607 eigene Aktien. Hieraus
stehen der Gesellschaft keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt somit 110.795.393.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 9 Abs. 4 a) Satz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft
anmelden und (ii) der Gesellschaft ihre Berechtigung nachweisen.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein
und der Gesellschaft unter der unten genannte Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) zugehen.
Der Nachweis der Berechtigung muss durch einen von dem depotführenden
Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder
englischer Sprache abgefassten Nachweis des Anteilsbesitzes erfolgen.
Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den
20. Juni 2013
(0:00 Uhr),
zu beziehen. Die Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des
Anteilsbesitzes (Record Date) wird unten gesondert erläutert.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
der Gesellschaft gemäß § 9 Abs. 4 a) Satz 2 der Satzung mindestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am
4. Juli 2013
(24:00 Uhr),
unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
SolarWorld Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 / 12012-86045
E-Mail: wp.hv@xchanging.com
zugehen. Die Deutsche Bank AG ist für die Anmeldung und den Nachweis
des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises
des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten von der Anmeldestelle für die Hauptversammlung
übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind
lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Kreditinstitut anzufordern. Die erforderliche
Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende
Kreditinstitut vorgenommen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht in eigenem Namen an
der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten - z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären oder einen sonstigen Dritten - ausüben lassen. Auch im
Falle einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe oben
'Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung
des Stimmrechts'). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person,
so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung
mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform (§ 126b BGB).
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder
nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Person oder Institution besteht ein Formerfordernis
weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangt
jedoch in diesen Fällen ein zu Bevollmächtigender eine besondere Form
der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG
(gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8 oder §§ 135 Abs. 10,
125 Abs. 5 AktG) nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die
Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die
Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung
durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Bis zum
Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch
an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z.B. als
eingescannte Datei z.B. im pdf-Format) übermittelt werden:
SolarWorld Aktiengesellschaft
Abteilung Investor Relations / Hauptversammlung
Martin-Luther-King-Str. 24,
53175 Bonn, Deutschland
Telefax: +49 (0) 228/55920-9470
E-Mail: hv@solarworld.de
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur Entgegennahme des
Nachweises der Bevollmächtigung ab 10:00 Uhr bis kurz vor Beginn der
Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung im 'World Conference Center Bonn (WCCB)', Platz der
Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, zur Verfügung.
Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG, das für die Erteilung
einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite
der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch
unter der Internetadresse www.solarworld.de/aohv2013 zum Download zur
Verfügung.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich entsprechend ihren
Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in
der Hauptversammlung bei ggf. bei der Gesellschaft eingehenden
Beschlussvorschlägen von Aktionären vertreten zu lassen. Diese üben
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 21, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)
erteilten Weisungen aus und sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts
oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular,
das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, erhalten die
Aktionäre ggf. nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte und stehen ggf. auch unter
der Internetadresse www.solarworld.de/aohv2013 zum Download zur
Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft mit den Weisungen muss spätestens mit Ablauf des 10.
Juli 2013 bei der nachstehend genannten Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse eingegangen sein, sollten bei der Gesellschaft
Beschlussvorschläge von Aktionären eingehen.
SolarWorld Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre
und Aktionärsvertreter auch während der Hauptversammlung die
Möglichkeit, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Anfragen, Anträge, Auskunftsverlangen
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach
§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG)
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (EUR 5.586.000,00) oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
SolarWorld Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum
10. Juni 2013
(24:00 Uhr),
zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende
Adresse:
Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft
Martin-Luther-King-Str. 24,
53175 Bonn, Deutschland
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer
ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich
angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122
Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind und diese
bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse www.solarworld.de/aohv2013 veröffentlicht.
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127
AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Beschlussvorschläge
und/oder Gegenanträge zu den Punkten der Tagesordnung übersenden.
Beschlussvorschläge und/oder Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein. Beschlussvorschläge und/oder Gegenanträge und sonstige
Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an:
SolarWorld Aktiengesellschaft
Abteilung Investor Relations / Hauptversammlung
Martin-Luther-King-Str. 24,
53175 Bonn, Deutschland
Telefax: +49 (0) 228/55920-9470
E-Mail: hv@solarworld.de
zu richten. Anderweitig adressierte Beschlussvorschläge und/oder
Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2
und 3 AktG wird die Gesellschaft zugänglich zu machende
Beschlussvorschläge und/oder Gegenanträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
www.solarworld.de/aohv2013 veröffentlichen. Dabei werden alle bis
spätestens
26. Juni 2013
(24:00 Uhr)
bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser
Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Die Einberufung zu der außerordentlichen Hauptversammlung sieht weder
eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern noch eine Wahl eines
Abschlussprüfers vor. Weitergehende Ausführungen zu Wahlvorschlägen
von Aktionären gemäß § 127 AktG sind daher entbehrlich.
Wir weisen darauf hin, dass Beschlussvorschläge und/oder Gegenanträge,
die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in
der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der
Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Beschlussvorschläge und/oder Gegenanträge zu den Punkten der
Tagesordnung ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist und nicht ein gesetzliches Recht zur
Verweigerung der Auskunft besteht.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG
genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Nach § 10 Abs. 2 der Satzung kann der Vorsitzende das Frage- und
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann
insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der
Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen
Frage- und Redebeitrags angemessen festsetzen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der
Internetadresse www.solarworld.de/aohv2013.
Sonstige Hinweise
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet
unter www.solarworld.de/aohv2013 eingesehen und auf Wunsch
heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich
zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der
gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist am 21. Mai 2013 im
Bundesanzeiger veröffentlicht worden und wurde solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
Bonn, im Mai 2013
SolarWorld Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -
Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender
Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn, Vorstand Vertrieb
Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke, Vorstand Finanzen
RAin Colette Rückert-Hennen, Vorstand Informationstechnologie, Marke
und Personal
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21.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SolarWorld Aktiengesellschaft
Martin-Luther-King-Straße 24
53175 Bonn
Deutschland
E-Mail: hv@solarworld.de
Internet: http://www.solarworld.de
ISIN: DE0005108401
WKN: 510840
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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212284 21.05.2013
(END) Dow Jones Newswires
May 21, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)
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