Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Explorer vor Durchbruch? 2 Kilometer Anomalie - trifft diese Aktie jetzt den Jackpot?
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
65 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: MAGNAT Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MAGNAT Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MAGNAT Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
21.05.2013 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   MAGNAT Real Estate AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   ISIN: DE000A0XFSF0 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, den 27. Juni 2013, 
   im MesseTurm, 
   Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie hiermit zu unserer außerordentlichen Hauptversammlung, 
   die am Donnerstag, den 27. Juni 2013, um 11:00 Uhr, im MesseTurm, 
   Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main stattfindet, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Beschlussfassung über die Änderung der Firma der 
           Gesellschaft und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Die Firma der Gesellschaft wird in 'DEMIRE Deutsche 
           Mittelstand Real Estate AG' abgeändert. § 1 Abs. 1 der Satzung 
           wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Die Gesellschaft führt die Firma DEMIRE Deutsche Mittelstand 
           Real Estate AG.' 
 
 
     2.    Beschlussfassung über eine Verringerung der Anzahl 
           der Mitglieder des Aufsichtsrates und entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Die Anzahl der von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu 
           wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates wird von sechs auf 
           drei reduziert. § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird 
           wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei von der 
           Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden Mitgliedern.' 
 
 
     3.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10 Abs. 1 der Satzung derzeit aus 
           sechs von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden 
           Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats an Wahlvorschläge nicht 
           gebunden. Vier Mitglieder des Aufsichtsrates haben ihr Amt mit 
           Wirkung zum 31. März 2013 niedergelegt. Zur Wahrung der 
           Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates wurde in der Folge auf 
           Antrag des Vorstandes Herr Prof. Dr. Hermann Anton Wagner vom 
           Amtsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 17. April 2013 
           zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft 
           bestellt. Sein Amt endet gemäß vorgenanntem Beschluss 
           spätestens mit Ablauf der nächsten ordentlichen 
           Hauptversammlung der Gesellschaft. Im Hinblick auf die unter 
           Punkt 2 der Tagesordnung vorgeschlagene Reduzierung der Anzahl 
           der Mitglieder des Aufsichtsrates von sechs auf drei 
           Mitglieder, soll nur ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat 
           gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Hermann Anton 
           Wagner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis 
           und Professor an der Frankfurt School of Finance and 
           Management mit dem Fachgebiet Financial Management, Frankfurt 
           am Main als weiteres Mitglied des Aufsichtsrates der 
           Gesellschaft bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das am 31. März 2016 endende Geschäftsjahr 
           beschließt, zu wählen. 
 
 
           Herr Prof. Dr. Wagner hat folgende Mitgliedschaften in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       1.    Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten: 
 
 
         -     btu beraterpartner Holding AG, Oberursel (stv. 
               Vorsitzender) 
 
 
         -     PEH Wertpapier AG Österreich, Wien 
               (Vorsitzender) 
 
 
         -     CBC Business Consultants AG, Frankfurt am Main 
               (Vorsitzender) 
 
 
         -     PEH Wertpapier AG Deutschland, Oberursel 
               (einfaches Mitglied) 
 
 
 
       2.    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     MOODY'S Deutschland GmbH, Frankfurt am Main 
               (Mitglied des Regulatorischen Beirates [ESMA]) 
 
 
 
 
   Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des 
   vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex 
 
   Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat ist bereits aufgrund 
   gerichtlicher Bestellung Mitglied des Aufsichtsrats und unterhält 
   damit eine geschäftliche Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Organ 
   'Aufsichtsrat'. Darüber hinaus steht Herr Prof. Dr. Wagner nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, 
   Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne 
   der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offen zu 
   legen wäre. 
 
   Grundkapital und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung EUR 13.894.651,00 und ist eingeteilt in 13.894.651 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien, die je eine Stimme gewähren. Die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 13.894.651. Eine 
   Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft hält 5.000 Aktien der 
   Gesellschaft, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Diese Angaben 
   beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht 
   ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre 
   Berechtigung nachweisen. Für die Berechtigung, an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, reicht ein in Textform (§ 
   126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), 
   das ist der 06. Juni 2013 (00:00 Uhr), zu beziehen. Die Anmeldung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung hat in deutscher oder englischer 
   Sprache in Textform (§ 126b BGB) oder per Telefax zu erfolgen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der 
   Gesellschaft unter folgender Adresse mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, demnach bis spätestens zum 20. Juni 2013, 24:00 Uhr, 
   zugehen: 
 
           MAGNAT Real Estate AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
           Telefax: +49 89 309037-4675 
           E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit 
   der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, können ihr 
   Stimmrecht in der Hauptversammlung durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl 
   ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, 
   soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
   gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden, gelten 
   die speziellen Regelungen in § 135 AktG. Die in diesen Fällen zu 
   bevollmächtigenden Institutionen oder Personen verlangen 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die 
   Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Wir bitten unsere Aktionäre, 
   sich daher mit diesen rechtzeitig über eine mögliche Form der 
   Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch 
   elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
   E-Mail: aoHV2013@magnat.ag 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.