DJ DGAP-HV: MAGNAT Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: MAGNAT Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MAGNAT Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
21.05.2013 / 15:14
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MAGNAT Real Estate AG
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A0XFSF0
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 27. Juni 2013,
im MesseTurm,
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu unserer außerordentlichen Hauptversammlung,
die am Donnerstag, den 27. Juni 2013, um 11:00 Uhr, im MesseTurm,
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main stattfindet, ein.
Tagesordnung
1. Beschlussfassung über die Änderung der Firma der
Gesellschaft und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die Firma der Gesellschaft wird in 'DEMIRE Deutsche
Mittelstand Real Estate AG' abgeändert. § 1 Abs. 1 der Satzung
wird wie folgt neu gefasst:
'Die Gesellschaft führt die Firma DEMIRE Deutsche Mittelstand
Real Estate AG.'
2. Beschlussfassung über eine Verringerung der Anzahl
der Mitglieder des Aufsichtsrates und entsprechende
Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die Anzahl der von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu
wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates wird von sechs auf
drei reduziert. § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird
wie folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei von der
Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden Mitgliedern.'
3. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10 Abs. 1 der Satzung derzeit aus
sechs von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl
der Mitglieder des Aufsichtsrats an Wahlvorschläge nicht
gebunden. Vier Mitglieder des Aufsichtsrates haben ihr Amt mit
Wirkung zum 31. März 2013 niedergelegt. Zur Wahrung der
Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates wurde in der Folge auf
Antrag des Vorstandes Herr Prof. Dr. Hermann Anton Wagner vom
Amtsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 17. April 2013
zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft
bestellt. Sein Amt endet gemäß vorgenanntem Beschluss
spätestens mit Ablauf der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft. Im Hinblick auf die unter
Punkt 2 der Tagesordnung vorgeschlagene Reduzierung der Anzahl
der Mitglieder des Aufsichtsrates von sechs auf drei
Mitglieder, soll nur ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat
gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Hermann Anton
Wagner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis
und Professor an der Frankfurt School of Finance and
Management mit dem Fachgebiet Financial Management, Frankfurt
am Main als weiteres Mitglied des Aufsichtsrates der
Gesellschaft bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das am 31. März 2016 endende Geschäftsjahr
beschließt, zu wählen.
Herr Prof. Dr. Wagner hat folgende Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- btu beraterpartner Holding AG, Oberursel (stv.
Vorsitzender)
- PEH Wertpapier AG Österreich, Wien
(Vorsitzender)
- CBC Business Consultants AG, Frankfurt am Main
(Vorsitzender)
- PEH Wertpapier AG Deutschland, Oberursel
(einfaches Mitglied)
2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- MOODY'S Deutschland GmbH, Frankfurt am Main
(Mitglied des Regulatorischen Beirates [ESMA])
Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des
vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex
Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat ist bereits aufgrund
gerichtlicher Bestellung Mitglied des Aufsichtsrats und unterhält
damit eine geschäftliche Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Organ
'Aufsichtsrat'. Darüber hinaus steht Herr Prof. Dr. Wagner nach
Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder Konzernunternehmen,
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne
der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offen zu
legen wäre.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung EUR 13.894.651,00 und ist eingeteilt in 13.894.651 auf den
Inhaber lautende Stückaktien, die je eine Stimme gewähren. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 13.894.651. Eine
Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft hält 5.000 Aktien der
Gesellschaft, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Diese Angaben
beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einberufung im Bundesanzeiger.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht
ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen. Für die Berechtigung, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, reicht ein in Textform (§
126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag),
das ist der 06. Juni 2013 (00:00 Uhr), zu beziehen. Die Anmeldung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung hat in deutscher oder englischer
Sprache in Textform (§ 126b BGB) oder per Telefax zu erfolgen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der
Gesellschaft unter folgender Adresse mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, demnach bis spätestens zum 20. Juni 2013, 24:00 Uhr,
zugehen:
MAGNAT Real Estate AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 309037-4675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl
ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen,
soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB).
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen
gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden, gelten
die speziellen Regelungen in § 135 AktG. Die in diesen Fällen zu
bevollmächtigenden Institutionen oder Personen verlangen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Wir bitten unsere Aktionäre,
sich daher mit diesen rechtzeitig über eine mögliche Form der
Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch
elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
E-Mail: aoHV2013@magnat.ag
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 21, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)
Zur Bevollmächtigung ist ebenfalls eine ordnungsgemäße Anmeldung zur
Hauptversammlung erforderlich.
Nähere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung und Vollmachtsformulare
werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandt.
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sind in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und können mittels des
Formulars, das mit der Eintrittskarte übersandt wird, an die folgende
Adresse übermittelt werden:
MAGNAT Real Estate AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 089 309037-4675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Den benannten Stimmrechtsvertretern müssen Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Sie sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen.
Zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist ebenfalls eine
ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich.
Nähere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter und Vollmachtsformulare werden den ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.
Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des
Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 27.
Mai 2013, 24:00 Uhr, schriftlich zugegangen sein. Ergänzungsverlangen
richten Sie bitte an nachfolgende Adresse:
MAGNAT Real Estate AG
Außerordentliche Hauptversammlung 2013
Lyoner Straße 32
60528 Frankfurt am Main
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge mit
Begründung zu Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern zu stellen.
Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen des Vorstands und/oder des
Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge
für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern können gerichtet werden an:
MAGNAT Real Estate AG
Außerordentliche Hauptversammlung 2013
Lyoner Straße 32
60528 Frankfurt/Main
Telefax: +49 69 719189-7911
E-Mail: aoHV2013@magnat.ag
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach
§§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge
müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
zugegangen sein. Wir werden daher bis spätestens zum 12. Juni 2013,
24:00 Uhr, eingehende, zugänglich zu machende Anträge und
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs,
eine Begründung (nur bei Gegenanträgen erforderlich) und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse
www.magnat.ag und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem
weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link
http://www.magnat.ag/de/investors/annuals.php veröffentlichen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt bzw.
unterbreitet, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt
bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschlägen auch ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs. 3 AktG
aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf
der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor
Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.magnat.ag und dort im Bereich
'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung'
bzw. unter dem Link http://www.magnat.ag/de/investors/annuals.php.
Informationen nach § 124a AktG
Die Internetseite der MAGNAT Real Estate AG, über die die
Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt:
www.magnat.ag. Die Informationen finden sich dort im Bereich 'Investor
Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw.
unter dem Link http://www.magnat.ag/de/investors/annuals.php.
Frankfurt am Main, im Mai 2013
MAGNAT Real Estate AG
Der Vorstand
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21.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MAGNAT Real Estate AG
Lyoner Straße 32
60528 Frankfurt/Main
Deutschland
Telefon: +49 69 719 189 79 - 0
Fax: +49 69 719 189 79 - 11
E-Mail: info@magnat.ag
Internet: http://www.magnat.ag
ISIN: DE000A0XFSF0
WKN: A0XFSF
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212282 21.05.2013
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May 21, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)
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