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DGAP-HV: Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2013 in Konzerthaus Freiburg, Konrad-Adenauer-Platz 1, 79098 Freiburg i.Br. mit dem Ziel d

DGAP-HV: Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb 
von solartechnischen Produkten / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von 
solartechnischen Produkten: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 02.07.2013 in Konzerthaus Freiburg, 
Konrad-Adenauer-Platz 1, 79098 Freiburg i.Br. mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
21.05.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb 
   von solartechnischen Produkten 
 
   Freiburg im Breisgau 
 
   ISIN: DE0006614712 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   2. Juli 2013, um 10.30 Uhr 
   im Konzerthaus Freiburg, Konrad-Adenauer-Platz 1, 79098 Freiburg 
   i.Br., 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des 
           zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den 
           Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt 
           nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der 
           Solar-Fabrik AG bereits gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses 
           und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die 
           Hauptversammlung entfallen somit. 
 
 
           Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet 
           unter 
 
 
          www.solar-fabrik.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
 
           (zu erreichen über www.solar-fabrik.de - Investor Relations - 
           Hauptversammlung) zugänglich und können in den Geschäftsräumen 
           der Solar-Fabrik AG, Munzinger Str. 10, 79111 Freiburg, 
           eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch 
           zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und des 
           Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
           Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: 
 
 
       (1)   Die PricewaterhouseCoopers AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg i. Br., wird zum 
             Abschlussprüfer für die Gesellschaft und für den Konzern für 
             das Geschäftsjahr 2013 gewählt. 
 
 
       (2)   Die PricewaterhouseCoopers AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg i. Br., wird zum 
             Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
             Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
             verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 37w 
             Abs. 5, § 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im 
             Geschäftsjahr 2013 gewählt. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der 
           Satzung 
 
 
           Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung 
           und Bekanntmachungen vom 22. Dezember 2011 wurde die 
           Papierform des Bundesanzeigers zum 1. April 2012 abgeschafft 
           und der 'elektronische Bundesanzeiger' in 'Bundesanzeiger' 
           umbenannt. Der Wortlaut von § 3 der Satzung soll an diese 
           Gesetzesänderung angepasst werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 der Satzung wie 
           folgt neu zu fassen: 
 
 
             'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen 
             im Bundesanzeiger.' 
 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   nachweisen. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein besonderer 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
   erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung ('Nachweisstichtag'), 
   also den 11. Juni 2013, 0.00 Uhr, zu beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen der Textform und müssen in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung und 
   der Nachweis müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 25. Juni 2013, 24.00 Uhr, unter 
   folgender Adresse zugehen: 
 
   Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und 
   Vertrieb von solartechnischen Produkten 
   c/o Landesbank Baden-Württemberg 
   4027 H Hauptversammlungen 
   Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart 
   Fax: +49 (711) 127 - 79256 
   mailto: hv-anmeldung@lbbw.de 
 
   Nach fristgerechter Anmeldung und Vorlage des erforderlichen 
   Nachweises des Anteilsbesitzes erfolgt der Versand der 
   Eintrittskarten. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der 
   Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am Nachweisstichtag 
   oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr 
   können Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem Nachweisstichtag und 
   nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen 
   oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist 
   für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre, 
   die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise 
   veräußern, sind daher - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des 
   Nachweises des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben demnach keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, 
   können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen 
   oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts 
   auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch ein 
   Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen 
   kann. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
   fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. Zusammen mit der Eintrittskarte erhalten 
   die Aktionäre weitere Informationen zur Bevollmächtigung sowie 
   Vollmachtsformulare zugesandt. 
 
   Für Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 
   Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute 
   oder Unternehmen erteilt werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail 
   an die folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft übermittelt werden: 
   investor@solar-fabrik.de. 
 
   Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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