DJ DGAP-HV: Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2013 in Konzerthaus Freiburg, Konrad-Adenauer-Platz 1, 79098 Freiburg i.Br. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb
von solartechnischen Produkten / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von
solartechnischen Produkten: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 02.07.2013 in Konzerthaus Freiburg,
Konrad-Adenauer-Platz 1, 79098 Freiburg i.Br. mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
21.05.2013 / 15:15
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Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb
von solartechnischen Produkten
Freiburg im Breisgau
ISIN: DE0006614712
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
2. Juli 2013, um 10.30 Uhr
im Konzerthaus Freiburg, Konrad-Adenauer-Platz 1, 79098 Freiburg
i.Br.,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des
zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den
Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4
Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt
nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der
Solar-Fabrik AG bereits gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses
und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung entfallen somit.
Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet
unter
www.solar-fabrik.de/investor-relations/hauptversammlung
(zu erreichen über www.solar-fabrik.de - Investor Relations -
Hauptversammlung) zugänglich und können in den Geschäftsräumen
der Solar-Fabrik AG, Munzinger Str. 10, 79111 Freiburg,
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und des
Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:
(1) Die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg i. Br., wird zum
Abschlussprüfer für die Gesellschaft und für den Konzern für
das Geschäftsjahr 2013 gewählt.
(2) Die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg i. Br., wird zum
Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische
Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 37w
Abs. 5, § 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im
Geschäftsjahr 2013 gewählt.
5. Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der
Satzung
Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung
und Bekanntmachungen vom 22. Dezember 2011 wurde die
Papierform des Bundesanzeigers zum 1. April 2012 abgeschafft
und der 'elektronische Bundesanzeiger' in 'Bundesanzeiger'
umbenannt. Der Wortlaut von § 3 der Satzung soll an diese
Gesetzesänderung angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 der Satzung wie
folgt neu zu fassen:
'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen
im Bundesanzeiger.'
Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung ('Nachweisstichtag'),
also den 11. Juni 2013, 0.00 Uhr, zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen der Textform und müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung und
der Nachweis müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 25. Juni 2013, 24.00 Uhr, unter
folgender Adresse zugehen:
Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und
Vertrieb von solartechnischen Produkten
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4027 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart
Fax: +49 (711) 127 - 79256
mailto: hv-anmeldung@lbbw.de
Nach fristgerechter Anmeldung und Vorlage des erforderlichen
Nachweises des Anteilsbesitzes erfolgt der Versand der
Eintrittskarten.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am Nachweisstichtag
oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr
können Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem Nachweisstichtag und
nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre,
die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise
veräußern, sind daher - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des
Nachweises des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben demnach keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben,
können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht
stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts
auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch ein
Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen
kann. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der
fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Zusammen mit der Eintrittskarte erhalten
die Aktionäre weitere Informationen zur Bevollmächtigung sowie
Vollmachtsformulare zugesandt.
Für Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute
oder Unternehmen erteilt werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail
an die folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft übermittelt werden:
investor@solar-fabrik.de.
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 21, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, Institute
oder Unternehmen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen
Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Personen, Institute oder Unternehmen möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangen, da die Vollmacht von dem
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden muss. Sollte ein
Aktionär daher ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen
bevollmächtigen wollen, so ist dringend zu empfehlen, sich mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig bezüglich der möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in
jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung der
dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare, die die Aktionäre mit der
Eintrittskarte erhalten, erteilt werden. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters sind eine fristgemäße Anmeldung und ein
fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bedingungen erforderlich.
Die Aktionäre, die diesen Service in Anspruch nehmen wollen, senden
die Vollmacht mit Weisungen bitte bis spätestens 1. Juli 2013, 24.00
Uhr, an:
Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und
Vertrieb von solartechnischen Produkten
- Kennwort: Hauptversammlung -
Munzinger Str. 10, 79111 Freiburg
Fax: +49 (761) 4000-319
mailto: investor@solar-fabrik.de
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung EUR 12.853.499,00 und ist eingeteilt in
12.853.499 Stückaktien. Sämtliche 12.853.499 Stückaktien sind im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung stimmberechtigt. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmen im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit
12.853.499.
Ergänzungsverlangen
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (letzteres
entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es wird darum gebeten, die
folgende Anschrift zu verwenden:
Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und
Vertrieb von solartechnischen Produkten
Der Vorstand
Munzinger Str. 10, 79111 Freiburg
Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 1. Juni 2013, 24.00 Uhr,
zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär hat das Recht, vor und in der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und
Wahlvorschläge zu machen.
Im Vorfeld der Hauptversammlung sind Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich an
die folgende Adresse zu richten:
Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und
Vertrieb von solartechnischen Produkten
- Kennwort: Hauptversammlung -
Munzinger Str. 10, 79111 Freiburg
Fax: +49 (761) 4000-319
mailto: investor@solar-fabrik.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Gegenanträge der Aktionäre zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
müssen begründet sein. Ein Wahlvorschlag braucht nicht begründet
werden.
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. spätestens
bis zum 17. Juni 2013, 24.00 Uhr, unter vorstehender Adresse
eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründungen unverzüglich im Internet unter
www.solar-fabrik.de/investor-relations/hauptversammlung
(zu erreichen über www.solar-fabrik.de - Investor Relations -
Hauptversammlung) zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Auskunftsrecht der Aktionäre
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu
geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG
sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §
122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.solar-fabrik.de/investor-relations/hauptversammlung
(zu erreichen über www.solar-fabrik.de - Investor Relations -
Hauptversammlung) zum Download zur Verfügung. Dort werden auch die
festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 21. Mai
2013 bekannt gemacht worden. Sie wurde auch solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
Freiburg im Breisgau, im Mai 2013
Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und
Vertrieb von solartechnischen Produkten
Der Vorstand
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21.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und
Vertrieb von solartechnischen Produkten
Munzinger Str. 10
79111 Freiburg
Deutschland
E-Mail: investor@solar-fabrik.de
Internet: http://www.solar-fabrik.de
ISIN: DE0006614712
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212283 21.05.2013
(END) Dow Jones Newswires
May 21, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
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