DJ DGAP-HV: Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2013 in Einbeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 02.07.2013 in Einbeck mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
21.05.2013 / 15:15
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Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft
Einbeck
ISIN: DE0006058001//
WKN: 605800
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Dienstag, den 02. Juli 2013, 11.00 Uhr,
im 'Wilhelm-Bendow-Theater', Hubeweg 39, 37574 Einbeck,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus
AG zum 31. Dezember 2012. Vorlage des Lageberichts für die
Gesellschaft, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2012.
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen
Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 91.225,98, vollständig auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im
Geschäftsjahr 2012 dem Vorstand angehörten, für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im
Geschäftsjahr 2012 dem Aufsichtsrat angehörten, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über den Gewinnabführungsvertrag mit der
BrauManufaktur Härke GmbH, Peine
Die Einbecker Brauhaus AG hat als Obergesellschaft (Organträger) mit
der BrauManufaktur Härke GmbH als Untergesellschaft
(Organgesellschaft) und gleichzeitig 100%iger Tochtergesellschaft der
Einbecker Brauhaus AG am 15.05.2013 einen Gewinnabführungsvertrag
abgeschlossen. Die Einbecker Brauhaus AG ist alleinige
Gesellschafterin der BrauManufaktur Härke GmbH. Die BrauManufaktur
Härke GmbH mit dem Sitz in Peine wurde (nach Umfirmierung und
Sitzverlegung, zuvor: Martini Brauerei GmbH, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 6732) mit Datum vom
18.02.2013 im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB
203308 eingetragen. Voraussetzung für die Wirksamkeit des
Gewinnabführungsvertrages ist die Zustimmung der Hauptversammlung der
Einbecker Brauhaus AG sowie die Eintragung im Handelsregister der
BrauManufaktur Härke GmbH. Die Gesellschafterversammlung der
BrauManufaktur Härke GmbH hat dem Gewinnabführungsvertrag am
15.05.2013 zugestimmt.
Der wesentliche Inhalt des Gewinnabführungsvertrages ist:
Die Untergesellschaft ist verpflichtet, ihren
gesamten, für das jeweilige Geschäftsjahr nach den
maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten
Gewinn an die Einbecker Brauhaus AG abzuführen. Die
Untergesellschaft darf Beträge aus dem Jahresüberschuss nur
insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB)
einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich
begründet ist. Während der Dauer des Gewinnabführungsvertrages
gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind
auf Verlangen der Einbecker Brauhaus AG aufzulösen und zum
Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als
Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der
Auflösung von anderen Gewinnrücklagen, die vor Beginn des
Gewinnabführungsvertrages gebildet wurden, oder von
Kapitalrücklagen ist ausgeschlossen. § 301 AktG ist in der
jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
Die Einbecker Brauhaus AG verpflichtet sich
gegenüber der Untergesellschaft, etwaige Verluste der
Untergesellschaft zum Ablauf des Geschäftsjahres entsprechend
den Vorschriften gemäß § 302 AktG in seiner jeweils gültigen
Fassung auszugleichen.
Soweit bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
wirtschaftlich begründet und rechtlich zulässig, ist es
möglich, unterjährig Abschlagszahlungen auf den abzuführenden
Gewinn bzw. den auszugleichenden Jahresfehlbetrag zu leisten,
um eine Finanzierung beider Unternehmen zu gewährleisten. Die
Abschlagszahlungen sind auf den am Ende eines Geschäftsjahres
abzuführenden Gewinn oder den auszugleichenden Fehlbetrag
anzurechnen. Überzahlungen sind zu erstatten.
Der Gewinnabführungsvertrag wird mit seiner
Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der
Untergesellschaft wirksam und gilt bei Eintragung im Jahr 2013
rückwirkend für das gesamte Geschäftsjahr 2013. Der Vertrag
wird zunächst bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit fest
geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt fünf Zeitjahre
gerechnet ab Beginn desjenigen Geschäftsjahres
(Wirtschaftsjahres) der Untergesellschaft, in dem dieser
Vertrag wirksam wird. Im Übrigen ist der Vertrag auf
unbestimmte Dauer geschlossen und kann mit einer Frist von
zwölf Monaten zum Ende des Geschäftsjahres (Wirtschaftsjahres)
der Obergesellschaft - erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit
(31.12.2017) - gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Gewinnabführungsvertrag, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte
der Einbecker Brauhaus AG für die letzten drei Geschäftsjahre, die
Jahresabschlüsse der Martini Brauerei GmbH für die letzten drei
Geschäftsjahre, sowie der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame
Bericht des Vorstands der Einbecker Brauhaus AG und der
Geschäftsführung der BrauManufaktur Härke GmbH liegen von der
Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Einbecker Brauhaus AG, Papenstraße 4-7, 37574 Einbeck zur Einsicht der
Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen.
Vorstand und Aufsichtsrats schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Hauptversammlung der Einbecker Brauhaus AG stimmt dem Abschluss
des Gewinnabführungsvertrages zwischen der Einbecker Brauhaus AG und
der BrauManufaktur Härke GmbH vom 15.05.2013 hiermit zu.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München zum
Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des
Anteilsbesitznachweises und eventueller Gegenanträge bzw.
Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des
Anteilsbesitznachweises an:
Einbecker Brauhaus AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 3090374675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
zur Verfügung:
Einbecker Brauhaus AG
Hauptversammlungsbüro
Papenstraße 4-7
37574 Einbeck
Telefax: +49 5561 797-311
E-Mail: Hauptversammlung@einbecker.com
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der
Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft,
Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g.
Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die
Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und
ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des
11. Juni 2013 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 25. Juni 2013
zugehen.
Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der
Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar
ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen.
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Einbeck, im Mai 2013
Der Vorstand
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21.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft
Papenstraße 4-7
37574 Einbeck
Deutschland
Fax: +49 5561 797-311
E-Mail: Hauptversammlung@einbecker.com
Internet: http://www.einbecker.com
ISIN: DE0006058001
WKN: 605800
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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212281 21.05.2013
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May 21, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
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