Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta026/21.05.2013/18:00) - Warimpex Finanz- und Beteiligungs
Aktiengesellschaft
FN 78485 w mit dem Sitz in Wien
("Gesellschaft")
Einladung
zu der am Mittwoch, den 19. Juni 2013 um 10:00 Uhr
in 1210 Wien, "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock
stattfindenden
27. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht zum 31.12.2012, sowie des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht zum 31.12.2012, sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2012.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzer-gebnisses.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung
a) über die teilweise Aufhebung der Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2
AktG, die von der Hauptversammlung vom 11.6.2012 erteilt wurde, mit Zustim-mung
des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Beschlussfas-sung,
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder
Bezugsrecht auf bis zu 9.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der
Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR
9.000.000,00 verbunden ist, auch in mehreren Tranchen, auszugeben und alle
weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsverfahren der Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch-
oder Wandlungsverhältnis festzusetzen, wobei das Bezugsrecht ausgeschlossen
wurde und festgelegt wurde, dass die Bedienung der Umtausch- oder Bezugsrechte
durch bedingtes Kapital oder mit eigenen Aktien oder einer Kombination daraus
erfolgen kann und der Preis der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
unter Berücksichtigung anerkannter finanzmathematischer Methoden in einem
an-erkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist; und zwar erfolgt die
Aufhebung in jenem Ausmaß, in dem diese Ermächtigung noch nicht ausgenutzt
wurde; dabei wird festgehalten, dass diese Ermächtigung im Ausmaß von 3.753.541
Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 3.753.541,00 ausgenutzt wurde;
sowie
b) über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf
Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder
Bezugsrecht auf bis zu 12.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der
Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR
12.000.000,00 verbunden ist, auch in mehreren Tranchen, auszugeben und alle
weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsverfahren der Wan-del-
und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Um-tausch-
oder Wandlungsverhältnis festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird
ausgeschlossen. Die Bedienung der Umtausch- oder Bezugsrechte kann durch
bedingtes Kapital oder mit eigenen Aktien oder einer Kombination daraus
erfol-gen. Der Preis der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ist unter
Be-rücksichtigung anerkannter finanzmathematischer Methoden in einem anerkannten
Preisfindungsverfahren zu ermitteln;
sowie
c) über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um
bis zu Nominale EUR 12.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 12.000.000 Stück
neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen und Feststellung der Erfordernisse gemäß §
160 Abs 2 AktG, über die Ermächtigung des Vorstandes, die weiteren Einzelhei-ten
der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen, insbe-sondere
die Einzelheiten der Ausgabe und des Wandlungsverfahrens der Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch- oder
Wandlungsverhältnis, und über die Ermächtigung des Aufsichtsrates Ände-rungen
der Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Ka-pital
ergeben, zu beschließen ("Bedingtes Kapital 3");
sowie
d) die mit der Beschlussfassung c) einhergehende Satzungsänderung.
Unterlagen:
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft ("floridotower",
Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien) zur Einsicht der Aktionäre auf:
* Jahresabschluss samt Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht nach § 243 b UGB,
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzergebnisses,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2.-8.,
* Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 6.,
* Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2
AktG (Tages-ordnungspunkt 7.) sowie dessen Lebenslauf,
* Bericht des Vorstands der Gesellschaft gemäß § 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG
(Aus-schluss des Bezugsrechts) zum Tagesordnungspunkt 8.,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter des IVA,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht an einen Vertreter des IVA,
* vollständiger Text dieser Einberufung,
* weitergehende Informationen über die Aktionärsrechte gemäß §§ 109, 110 und 118
AktG.
Die oben genannten Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung,
somit ab 29.5.2013, am Sitz der Gesellschaft auf und sind ab diesem Tag auch auf
der Internetseite der Gesell-schaft (www.warimpex.com) zugänglich. Diese
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis gemäß § 106 Z 5 AktG:
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beilie-gen. Die Antragsteller müssen
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dieses
Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 29.5.2013 zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen
zumindest 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich)
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Be-gründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internet-seite der Gesellschaft (www.warimpex.com)
zugänglich gemacht werden. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am
10.6.2013 zugehen.
Diese Verlangen können der Gesellschaft in Schriftform an ihren Sitz in
"floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr.
Daniel Folian oder per Telefax an +43 (0)1 310 55 00 122) oder über SWIFT mt 599
an CENBATWW übermittelt werden.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Ange-legenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungs-punkts erforderlich ist.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten
Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachgewiesen wird.
Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118
AktG sowie zu den Zeitpunkten, bis zu denen diese ausgeübt werden können, sind
auf der Internetseite der Gesell-schaft (www.warimpex.com) ab sofort zugänglich.
Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung:
Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind nur jene Aktionäre berechtigt, die
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag)
Aktionäre waren. Nachweis-stichtag ist der 9.6.2013.
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag bei depotverwahrten
Inhaberaktien ge-genüber der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Rechte erfolgt
durch die Vorlage einer Bestätigung des Anteilsbesitzes, die vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäi-schen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde
(Depotbestäti-gung). Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am
dritten Werktag vor der Hauptver-sammlung, sohin am 14.6.2013, an der Adresse
der Gesellschaft "floridotower", Floridsdorfer Haupt-straße 1, 1210 Wien, zu
Handen Herrn Dr. Daniel Folian, oder per Telefax an +43 (0)1 310 55 00 122 oder (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMay 21, 2013 12:00 ET (16:00 GMT)
Wien (pta026/21.05.2013/18:00) - Warimpex Finanz- und Beteiligungs
Aktiengesellschaft
FN 78485 w mit dem Sitz in Wien
("Gesellschaft")
Einladung
zu der am Mittwoch, den 19. Juni 2013 um 10:00 Uhr
in 1210 Wien, "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock
stattfindenden
27. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht zum 31.12.2012, sowie des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht zum 31.12.2012, sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2012.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzer-gebnisses.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung
a) über die teilweise Aufhebung der Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2
AktG, die von der Hauptversammlung vom 11.6.2012 erteilt wurde, mit Zustim-mung
des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Beschlussfas-sung,
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder
Bezugsrecht auf bis zu 9.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der
Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR
9.000.000,00 verbunden ist, auch in mehreren Tranchen, auszugeben und alle
weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsverfahren der Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch-
oder Wandlungsverhältnis festzusetzen, wobei das Bezugsrecht ausgeschlossen
wurde und festgelegt wurde, dass die Bedienung der Umtausch- oder Bezugsrechte
durch bedingtes Kapital oder mit eigenen Aktien oder einer Kombination daraus
erfolgen kann und der Preis der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
unter Berücksichtigung anerkannter finanzmathematischer Methoden in einem
an-erkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist; und zwar erfolgt die
Aufhebung in jenem Ausmaß, in dem diese Ermächtigung noch nicht ausgenutzt
wurde; dabei wird festgehalten, dass diese Ermächtigung im Ausmaß von 3.753.541
Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 3.753.541,00 ausgenutzt wurde;
sowie
b) über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf
Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder
Bezugsrecht auf bis zu 12.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der
Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR
12.000.000,00 verbunden ist, auch in mehreren Tranchen, auszugeben und alle
weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsverfahren der Wan-del-
und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Um-tausch-
oder Wandlungsverhältnis festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird
ausgeschlossen. Die Bedienung der Umtausch- oder Bezugsrechte kann durch
bedingtes Kapital oder mit eigenen Aktien oder einer Kombination daraus
erfol-gen. Der Preis der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ist unter
Be-rücksichtigung anerkannter finanzmathematischer Methoden in einem anerkannten
Preisfindungsverfahren zu ermitteln;
sowie
c) über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um
bis zu Nominale EUR 12.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 12.000.000 Stück
neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen und Feststellung der Erfordernisse gemäß §
160 Abs 2 AktG, über die Ermächtigung des Vorstandes, die weiteren Einzelhei-ten
der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen, insbe-sondere
die Einzelheiten der Ausgabe und des Wandlungsverfahrens der Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch- oder
Wandlungsverhältnis, und über die Ermächtigung des Aufsichtsrates Ände-rungen
der Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Ka-pital
ergeben, zu beschließen ("Bedingtes Kapital 3");
sowie
d) die mit der Beschlussfassung c) einhergehende Satzungsänderung.
Unterlagen:
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft ("floridotower",
Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien) zur Einsicht der Aktionäre auf:
* Jahresabschluss samt Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht nach § 243 b UGB,
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzergebnisses,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2.-8.,
* Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 6.,
* Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2
AktG (Tages-ordnungspunkt 7.) sowie dessen Lebenslauf,
* Bericht des Vorstands der Gesellschaft gemäß § 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG
(Aus-schluss des Bezugsrechts) zum Tagesordnungspunkt 8.,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter des IVA,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht an einen Vertreter des IVA,
* vollständiger Text dieser Einberufung,
* weitergehende Informationen über die Aktionärsrechte gemäß §§ 109, 110 und 118
AktG.
Die oben genannten Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung,
somit ab 29.5.2013, am Sitz der Gesellschaft auf und sind ab diesem Tag auch auf
der Internetseite der Gesell-schaft (www.warimpex.com) zugänglich. Diese
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis gemäß § 106 Z 5 AktG:
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beilie-gen. Die Antragsteller müssen
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dieses
Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 29.5.2013 zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen
zumindest 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich)
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Be-gründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internet-seite der Gesellschaft (www.warimpex.com)
zugänglich gemacht werden. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am
10.6.2013 zugehen.
Diese Verlangen können der Gesellschaft in Schriftform an ihren Sitz in
"floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr.
Daniel Folian oder per Telefax an +43 (0)1 310 55 00 122) oder über SWIFT mt 599
an CENBATWW übermittelt werden.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Ange-legenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungs-punkts erforderlich ist.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten
Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachgewiesen wird.
Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118
AktG sowie zu den Zeitpunkten, bis zu denen diese ausgeübt werden können, sind
auf der Internetseite der Gesell-schaft (www.warimpex.com) ab sofort zugänglich.
Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung:
Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind nur jene Aktionäre berechtigt, die
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag)
Aktionäre waren. Nachweis-stichtag ist der 9.6.2013.
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag bei depotverwahrten
Inhaberaktien ge-genüber der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Rechte erfolgt
durch die Vorlage einer Bestätigung des Anteilsbesitzes, die vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäi-schen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde
(Depotbestäti-gung). Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am
dritten Werktag vor der Hauptver-sammlung, sohin am 14.6.2013, an der Adresse
der Gesellschaft "floridotower", Floridsdorfer Haupt-straße 1, 1210 Wien, zu
Handen Herrn Dr. Daniel Folian, oder per Telefax an +43 (0)1 310 55 00 122 oder (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMay 21, 2013 12:00 ET (16:00 GMT)
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