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DGAP-HV: Elster Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Elster Group SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Elster Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 28.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
22.05.2013 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Elster Group SE 
 
   Essen 
 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der Elster Group SE ein, die am 28. Juni 2013, um 
   12:00 Uhr MESZ, in den Geschäftsräumen der Kanzlei Hengeler Mueller, 
   Benrather Straße 18-20, 40213 Düsseldorf, Deutschland, stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit 
           dem Lagebericht der Elster Group SE sowie des Berichts des 
           Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab Einberufung der 
   Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.elster.com/en/general-meeting zugänglich und werden während 
   der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. 
 
   Gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
   Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
   (SE-VO) und § 47 Abs. 5, Abs. 6 SEAG ist eine Beschlussfassung zu 
   diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen, weil der Verwaltungsrat 
   den Jahresabschluss der Elster Group SE zum 31. Dezember 2012 in 
   seiner Sitzung am 16. Mai 2013 bereits gemäß § 47 Abs. 5 S. 1 SEAG 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Ein 
   Beschluss gemäß § 47 Abs. 5 S. 1 Hs. 2, Abs. 6 S. 1 SEAG, wonach die 
   Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung überlassen 
   wird, wurde vom Verwaltungsrat nicht gefasst. Die Hauptversammlung 
   nimmt den festgestellten Jahresabschluss nebst Lagebericht daher 
   lediglich gemäß § 48 Abs. 1 SEAG entgegen. 
 
   Auch eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über den gemäß §§ 47 
   Abs. 3 SEAG, 171 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erstellenden Bericht des 
   Verwaltungsrats ist gesetzlich nicht vorgesehen. 
 
     2.    Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des 
           Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
     3.    Beschluss über die Entlastung der 
           geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden geschäftsführenden Direktoren für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
     4.    Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. 
 
   Weitere Angaben und Hinweise 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung EUR 28.220.041,00 und ist in 
   28.220.041 auf den Namen lautende Stammaktien mit einem Nennbetrag je 
   Aktie von EUR 1,00 eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Im 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte somit ebenfalls auf 28.220.041. 
 
   Die Gesellschaft hält gegenwärtig 19.600 American Depositary Shares 
   ('ADS'), aber keine eigenen Stammaktien. 
 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der 
   Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre 
   eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft so rechtzeitig 
   angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung spätestens bis 
   zum 21. Juni 2013, 24:00 Uhr MESZ (Anmeldeschlusstag) zugeht. 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in 
   deutscher oder englischer Sprache 
 
   a) bei 
 
   Elster Group SE 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   D-80637 München 
 
   b) per Telefax unter der 
 
   Telefax-Nr.: +49 (0)89 / 210 27 288 
 
   c) per E-Mail unter 
 
   anmeldung@haubrok-ce.de 
 
   zur Hauptversammlung anmelden. 
 
   Eintrittskarten erhalten nur zur Teilnahme berechtigte Aktionäre oder 
   Bevollmächtigte. Anders als die Anmeldung ist die Eintrittskarte 
   jedoch nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der 
   Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur 
   Hauptversammlung. 
 
   Inhaber von ADS der Elster Group SE gelten gegenüber der Gesellschaft 
   nicht als Aktionäre und haben demnach keine Aktionärsrechte. Die 
   Deutsche Bank Trust Company Americas, 60 Wall Street - MS NYC60-2727, 
   ADR Dept. 27th Floor, New York, NY 10005, Vereinigte Staaten von 
   Amerika ('DBTCA') ist als Treuhänder Inhaber der den ADS 
   zugrundeliegenden Stammaktien. Die Inhaber von ADS haben jedoch 
   ADS-Inhaberrechte. Informationen zur Ausübung dieser Rechte erhalten 
   Inhaber von ADS von DBTCA. 
 
   Freie Verfügbarkeit der Aktien 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- 
   und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag 
   der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des 
   Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des 
   Aktienregisters in der Zeit vom 22. Juni 2013 bis einschließlich zum 
   28. Juni 2013 erst mit Gültigkeitsdatum 29. Juni 2013 verarbeitet und 
   berücksichtigt werden. D.h., Erwerber von Aktien, deren 
   Umschreibungsanträge nach dem Anmeldeschlusstag (21. Juni 2013, 24:00 
   Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingehen, können im Zusammenhang mit 
   der Hauptversammlung (Teilnahme, Stimmrecht etc.) keine eigenen Rechte 
   aus diesen Aktien geltend machen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme 
   und Stimmrecht bis zur Umschreibung der Aktien noch bei dem im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge, Art. 53 SE-VO i.V.m. §§ 126 Abs. 1, 
   127 AktG 
 
   Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
   Hauptversammlung sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen 
   der Gesellschaft zu richten: 
 
   Elster Group SE 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   D-80637 München 
 
   per Telefax unter 
 
   Telefax-Nr.: +49 (0)89 / 210 27 288 
 
   per E-Mail unter 
 
   gegenantraege@haubrok-ce.de 
 
   Essen, im Mai 2013 
 
   Elster Group SE 
 
   Der Verwaltungsrat 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
22.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Elster Group SE 
                Frankenstraße 362 
                45133 Essen 
                Deutschland 
E-Mail:         info@elster.com 
Internet:       http://www.elster.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
212528 22.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 22, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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