Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
466 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Tipp24 SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Tipp24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Tipp24 SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Tipp24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
22.05.2013 / 15:41 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Tipp24 SE 
 
   Hamburg, Deutschland 
 
   - ISIN DE0007847147 - 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Freitag, dem 28. Juni 2013, 10.30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr) in das 
   Curiohaus, Rothenbaumchaussee 11, 20148 Hamburg. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   mit Vorschlägen zur Beschlussfassung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der Tipp24 SE zum 31. Dezember 2012, Vorlage 
           des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts 
           zum 31. Dezember 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 20. März 2013 
           gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Eine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung hierzu entfällt damit 
           entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Auch die weiteren 
           unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der 
           Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahrs 2012 von EUR 10.885.822,54 in die 
           Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer und als 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 die Ernst & 
           Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
           bestellen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 
           SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG und § 9 (1) der Satzung der 
           Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der 
           Hauptversammlung bestellt werden. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Sämtliche derzeitige Mitglieder des Aufsichtsrats sind bis zum 
           Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2012 beschließt, bestellt, mithin bis zum Ablauf 
           dieser Hauptversammlung. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt nach Vorbereitung durch den als 
           Nominierungsausschuss fungierenden Präsidialausschuss vor, mit 
           Wirkung ab dem Ablauf dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2015 beschließt, folgende Personen im Wege der 
           Einzelwahl als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
 
       1.    Herrn Andreas de Maizière, Bad Homburg, 
             selbständiger Unternehmensberater und Partner der 
             Doertenbach & Co. GmbH, Frankfurt am Main, 
 
 
       2.    Herrn Thorsten Hehl, Hamburg, Beteiligungsmanager 
             der Günther Holding GmbH, Hamburg, 
 
 
       3.    Herrn Oliver Jaster, Neuwittenbek, 
             Geschäftsführer der Günther Holding GmbH, Hamburg, 
 
 
       4.    Herrn Bernd Schiphorst, Hamburg, selbständiger 
             Unternehmensberater, Berlin, 
 
 
       5.    Herrn Jens Schumann, Hamburg, kaufmännische 
             Tätigkeiten für verschiedene Gesellschaften, u. a. als 
             Aufsichtsrat der Lotto24 AG und der Tipp24 SE, Hamburg, 
 
 
       6.    Herrn Peter Steiner, Wiesbaden, Wirtschaftsprüfer 
             und Steuerberater in eigener Praxis, Wiesbaden. 
 
 
 
           Herr de Maizière ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich 
           zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
 
       -     Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, 
             Andernach (Mitglied des Aufsichtsrats), 
 
 
       -     Fürstlich Castell'sche Bank, Credit-Casse AG, 
             Castell (Vorsitzender des Aufsichtsrats), 
 
 
       -     Rheinische Bodenverwaltung Aktiengesellschaft, 
             Düsseldorf (Vorsitzender des Aufsichtsrats). 
 
 
 
           Weiterhin ist Herr de Maizière Mitglied in folgenden 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       -     Arenberg - Recklinghausen Gesellschaft mit 
             beschränkter Haftung, Recklinghausen (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats), 
 
 
       -     Arenberg Schleiden GmbH, Schleiden (Vorsitzender 
             des Aufsichtsrats), 
 
 
       -     Commerz Real Spezialfondsgesellschaft mbH, 
             Wiesbaden (Stellvertretender Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats), 
 
 
       -     Grundkredit- und Bodenverwaltung Gesellschaft mit 
             beschränkter Haftung, Düsseldorf (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats), 
 
 
       -     Dr. Vogler GmbH & Co. KG, Bad Homburg v.d.Höhe 
             (Mitglied des Beirats). 
 
 
 
           Herr Hehl ist Mitglied des folgenden anderen gesetzlich zu 
           bildenden inländischen Aufsichtsrats: 
 
 
       -     Lotto24 AG, Hamburg. 
 
 
 
           Herr Jaster ist Mitglied des folgenden anderen gesetzlich zu 
           bildenden inländischen Aufsichtsrats: 
 
 
       -     ALPHA Business Solutions AG, Kaiserslautern 
             (Vorsitzender des Aufsichtsrats). 
 
 
 
           Weiterhin ist Herr Jaster Mitglied des folgenden 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums: 
 
 
       -     Orga Systems GmbH, Paderborn (Mitglied des 
             Beirats). 
 
 
 
           Herr Schiphorst ist Mitglied des folgenden vergleichbaren in- 
           oder ausländischen Kontrollgremiums: 
 
 
       -     Hertha, Berliner Sport-Club (Hertha B.S.C.), 
             Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats). 
 
 
 
           Herr Steiner ist Mitglied des folgenden anderen gesetzlich zu 
           bildenden inländischen Aufsichtsrats: 
 
 
       -     Gauly | Dittrich | van de Weyer AG Strategische 
             Beratung, Kommunikation & Investments, Frankfurt am Main. 
 
 
 
           Weiterhin ist Herr Steiner Mitglied in folgenden 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       -     ASK Chemicals GmbH, Hilden (Mitglied des 
             Aufsichtsrats), 
 
 
       -     Fixit Trockenmörtel Holding AG, Baar, Schweiz 
             (Mitglied des Aufsichtsrats). 
 
 
 
           Herr Schumann ist Mitglied des folgenden anderen gesetzlich zu 
           bildenden inländischen Aufsichtsrats: 
 
 
       -     Lotto24 AG, Hamburg (stellvertretender 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats). 
 
 
 
           Darüber hinaus bestehen keine Mitgliedschaften einer der 
           vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu bildenden 
           inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
           ausländischen Kontrollgremien. 
 
 
           Herr Steiner ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf 
           den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne 
           des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
 
           Folgende vorgeschlagene Personen unterhalten persönliche oder 
           geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der 
           Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär: 
 
 
       -     Herr Hehl ist Beteiligungsmanager der Günther 
             Holding GmbH, Hamburg, welcher gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 
             1, Abs. 3 WpHG 24,99% der Stimmrechte an der Gesellschaft 
             zugerechnet werden, und deren Geschäftsführer Herr Oliver 
             Jaster ist, welcher derzeit dem Aufsichtsrat der 
             Gesellschaft angehört und zur Wiederwahl in dieses Amt 
             vorgeschlagen wird. 
 
 
       -     Herr Jaster ist Geschäftsführer der Günther 
             Holding GmbH, Hamburg, welcher gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 
             1, Abs. 3 WpHG 24,99% der Stimmrechte an der Gesellschaft 
             zugerechnet werden. Überdies werden Herrn Jaster persönlich 
             gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG 24,99% der 
             Stimmrechte an der Gesellschaft zugerechnet. 
 
 
       -     Herr Schumann ist Inhaber der Schumann e.K., die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2013 09:41 ET (13:41 GMT)

DJ DGAP-HV: Tipp24 SE: Bekanntmachung der -2-

auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags die 
             Spielteilnahme von Kunden der Tipp24 SE an den 
             Klassenlotterien abwickelt. Das operative Geschäft der 
             Schumann e.K. wird von der Günther Direct Services GmbH 
             betrieben, einem Herrn Oliver Jaster nahe stehenden 
             Unternehmen. 
 
 
 
           Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex: 
 
 
           Für den Fall seiner Wahl soll Herr de Maizière als Kandidat 
           für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über eine Änderung von § 2 Absatz 
           (1) der Satzung - Gegenstand des Unternehmens 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
           Satzungsänderung zu beschließen: 
 
 
           § 2 der Satzung der Gesellschaft wird in Absatz (1) wie folgt 
           neu gefasst: 
 
 
           '(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die 
           Bereitstellung und der Vertrieb von Produkten und 
           Dienstleistungen auf dem Gebiet der elektronischen Medien 
           sowie auf dem Gebiet von Unterhaltungs- und Glücksspielen, 
           insbesondere von Lotterien, außerdem der Erwerb, die 
           Veräußerung, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an 
           anderen Unternehmen im In- und Ausland.' 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der 
           Gesellschaft und Neufassung der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
           Der Sitz der Tipp24 SE wird nach Maßgabe des Verlegungsplans 
           vom 19. April 2013 nach London, Vereinigtes Königreich, 
           verlegt, und die Satzung wird in Form der Statutes wie aus der 
           Anlage zum Verlegungsplan ersichtlich neu gefasst. 
 
 
           Der Verlegungsplan hat den folgenden Wortlaut: 
 
 
   Verlegungsplan gemäß Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 
   des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 885/2004 des 
   Rates vom 26. April 2004 und durch Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des 
   Rates vom 20. November 2006 ('SE-VO') in Verbindung mit §§ 12 ff. des 
   Gesetzes zur Ausführung der SE-VO ('SEAG') 
 
     1.    VORBEMERKUNG 
 
 
     1.1   Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) in Firma 
           Tipp24 SE mit Sitz in Hamburg ist im Handelsregister des 
           Amtsgerichts Hamburg unter HRB 112099 eingetragen (nachfolgend 
           auch die 'Gesellschaft'). Das Grundkapital der Gesellschaft 
           beträgt EUR 8.385.088,00 und ist in 8.385.088 auf den Namen 
           lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. 
 
 
     1.2   Die Aktien der Gesellschaft sind zum Handel im 
           regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im 
           Teilbereich des regulierten Markts der Frankfurter 
           Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungspflichten (Prime 
           Standard) zugelassen. 
 
 
     1.3   Die Gesellschaft hält derzeit folgende direkte und 
           indirekte Beteiligungen: 
 
 
   Gesellschaft, Sitz                                    Beteiligungshöhe 
 
   Tipp24 Deutschland GmbH, Hamburg, Deutschland                    100 % 
 
   Tipp24 (UK) Limited, London, Vereinigtes                         100 % 
   Königreich 
 
   Tipp24 Investment 1 Limited, London, Vereinigtes                  75 % 
   Königreich                                       indirekt weitere 10 % 
 
   Tipp24 Investment 2 Limited, London, Vereinigtes                  75 % 
   Königreich                                       indirekt weitere 10 % 
 
   MyLotto24 Limited, London, Vereinigtes                            40 % 
   Königreich 
 
   GSG Lottery Systems GmbH, Hamburg, Deutschland         (indirekt) 40 % 
 
   Lotto Network Limited, London, Vereinigtes             (indirekt) 40 % 
   Königreich 
 
   Lotto Network Services S.r.l., Monza, Italien          (indirekt) 40 % 
 
   Tipp 24 Operating Services Limited, London,            (indirekt) 40 % 
   Vereinigtes Königreich 
 
   Ventura24 S.L., Madrid, Spanien                        (indirekt) 40 % 
 
   Ventura24Games S.A., Madrid, Spanien                   (indirekt) 40 % 
 
   Geonomics Global Games Limited, London,             (indirekt) 21,85 % 
   Vereinigtes Königreich 
 
   Tipp24 Services Limited, London, Vereinigtes           (indirekt) 16 % 
   Königreich 
 
 
     1.4   Auf der Grundlage der der Gesellschaft jeweils 
           zugegangenen Stimmrechtsmitteilungen nach dem 
           Wertpapierhandelsgesetz setzt sich die Aktionärsstruktur der 
           Gesellschaft mit Ablauf des Tages, der dem Tag dieser 
           Beurkundung vorausgegangen ist, wie folgt zusammen, wobei zu 
           beachten ist, dass seit der am 17. April 2013 in das 
           Handelsregister der Gesellschaft eingetragenen Durchführung 
           einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital im Umfang von 
           EUR 400.000 noch keine neuen Stimmrechtsmitteilungen erfolgt 
           sind und die gemeldeten Stimmrechtsanteile insoweit überholt 
           sein könnten: 
 
 
   Aktionär/Aktionärsgruppe                              Beteiligungs- 
                                                                  höhe 
 
   Oliver Jaster*                                              24,99 % 
 
   Marc Peters                                                  4,82 % 
 
   Jens Schumann                                                4,45 % 
 
   Ethenea Independent Investors S.A.                           4,22 % 
 
   Credit Suisse Equity Fund Management Company                 3,30 % 
 
   Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft           3,12 % 
   mbH 
 
   BNP Paribas Investment Partners S.A.                         3,01 % 
 
   Schroder Investment Management Ltd                           3,01 % 
 
   Sonstige Investoren                                         49,08 % 
 
 
           * Zugerechnet über Othello Drei Beteiligungs GmbH & Co. KG, 
           Othello Drei Beteiligungsmanagement GmbH, Günther Holding GmbH 
           und Günther GmbH. 
 
 
     1.5   Die Gesellschaft verfügt über ein dualistisches 
           Verwaltungssystem mit einem derzeit mit zwei Mitgliedern 
           besetzten Vorstand sowie einem Aufsichtsrat mit einer 
           satzungsgemäß vorgesehenen Anzahl von sechs Mitgliedern. Mit 
           Wirkung zum 1. Juni 2013 ist ein weiteres Mitglied des 
           Vorstands bestellt worden. 
 
 
     1.6   Die Satzung der Gesellschaft basiert subsidiär zu 
           den Bestimmungen der SE-VO und des SEAG auf den Regelungen des 
           deutschen Aktiengesetzes. 
 
 
     1.7   Die Gesellschaft soll ihren satzungsmäßigen Sitz 
           gemäß Art. 8 Abs. 1 SE-VO nach London, Vereinigtes Königreich, 
           unter Neufassung ihrer Satzung ohne Auflösung der Gesellschaft 
           oder Gründung einer neuen juristischen Person verlegen. 
 
 
     1.8   Die Sitzverlegung sowie die damit einhergehende 
           Neufassung der Satzung werden gemäß Art. 8 Abs. 10 SE-VO mit 
           Eintragung der Gesellschaft in das Unternehmensregister des 
           Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich ('Companies 
           House') wirksam. 
 
 
     2.    SITZVERLEGUNG 
 
 
           Der Sitz der Gesellschaft wird gemäß Art. 8 Abs. 1 SE-VO nach 
           Maßgabe dieses Verlegungsplans unter Neufassung ihrer Satzung 
           nach London, Vereinigtes Königreich verlegt. 
 
 
     3.    BISHERIGE FIRMA, SITZ UND REGISTERNUMMER DER 
           GESELLSCHAFT 
 
 
     3.1   Die Firma der Gesellschaft lautet Tipp24 SE. 
 
 
     3.2   Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg, Deutschland. 
           Die Hauptverwaltung der Gesellschaft befindet sich derzeit am 
           Straßenbahnring 11 in 20251 Hamburg, Deutschland. 
 
 
     3.3   Die Gesellschaft ist im Handelsregister des 
           Amtsgerichts Hamburg unter HRB 112099 eingetragen. 
 
 
     4.    VORGESEHENER NEUER SITZ DER GESELLSCHAFT 
 
 
           Als neuer Sitz der Gesellschaft ist London, Vereinigtes 
           Königreich vorgesehen. Am neuen Sitz der Gesellschaft wird 
           auch deren Hauptverwaltung geführt werden. Die vorgesehene 
           Adresse der Hauptverwaltung lautet 25 Southampton Buildings, 
           London, WC2A 1AL, Vereinigtes Königreich. 
 
 
     5.    VORGESEHENE SATZUNG UND FIRMA 
 
 
     5.1   Die bisherige Satzung der Gesellschaft ist den 
           Bestimmungen des für eine SE mit Sitz im Vereinigten 
           Königreich subsidiär zur SE-VO geltenden Rechts, dabei 
           insbesondere dem Companies Act 2006, anzupassen. Die 
           Gesellschaft erhält im Rahmen der Sitzverlegung die diesem 
           Verlegungsplan als Anlage beigefügte Satzung (Statutes). Die 
           im Zusammenhang mit diesem Verlegungsplan erstellte und 
           veröffentlichte deutsche Übersetzung der Statutes ist nicht 
           Teil dieses Verlegungsplans und stellt auch keinen formellen 
           Bestandteil des Verlegungsbeschlusses der Hauptversammlung der 
           Gesellschaft dar. 
 
 
     5.2   Die Firma der Gesellschaft (Tipp24 SE) soll 
           unverändert bleiben. 
 
 
     6.    FOLGEN DER VERLEGUNG FÜR DIE BETEILIGUNG DER 
           ARBEITNEHMER 
 
 
     6.1   Die Gesellschaft beschäftigt derzeit 14 
           Arbeitnehmer (hier und im Folgenden jeweils ohne 
           Berücksichtigung der gesetzlichen Vertreter). 
 
 
           Zu den Gesellschaften, an denen die Gesellschaft eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2013 09:41 ET (13:41 GMT)

Mehrheitsbeteiligung hält, gilt Folgendes: 
 
 
       (a)   Die Tipp24 Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg, 
             Deutschland und eingetragen im Handelsregister des 
             Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103773 ('Tipp24 D') 
             beschäftigt derzeit keine Arbeitnehmer. 
 
 
       (b)   Die ausländische Tochtergesellschaft Tipp24 (UK) 
             Limited mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich und 
             registriert im Companies House unter company no. 08316397 
             ('Tipp24 
             UK') beschäftigt derzeit keine Arbeitnehmer. 
 
 
       (c)   Die ausländische Tochtergesellschaft Tipp24 
             Investment 1 Limited mit Sitz in London, Vereinigtes 
             Königreich und registriert im Companies House unter company 
             no. 08316353 ('Tipp24 Invest 1') beschäftigt derzeit keine 
             Arbeitnehmer. 
 
 
       (d)   Die ausländische Tochtergesellschaft Tipp24 
             Investment 2 Limited mit Sitz in London, Vereinigtes 
             Königreich und registriert im Companies House unter company 
             no. 08467763 ('Tipp24 Invest 2') beschäftigt derzeit keine 
             Arbeitnehmer. 
 
 
 
     6.2   Weder bei der Gesellschaft noch bei ihrer 
           Tochtergesellschaft Tipp24 D besteht eine Mitbestimmung auf 
           Unternehmensebene. Des Weiteren bestehen bei beiden 
           Gesellschaften auch keine betriebsverfassungsrechtlichen oder 
           sonstige Arbeitnehmervertretungen. Insoweit besteht 
           insbesondere bei der Gesellschaft kein SE-Betriebsrat, 
           Konzern-, Gesamt-, oder Betriebsrat. Auch wurde kein 
           Sprecherausschuss für leitende Angestellte gebildet. 
           Schließlich besteht auch kein Wirtschaftsausschuss. Es 
           bestehen auch keine Betriebs-, Tarif- oder sonstige 
           Kollektivvereinbarungen bei der Gesellschaft bzw. bei der 
           Tipp24 D. Die Tipp24 UK, die Tipp24 Invest 1 und die Tipp24 
           Invest 2 (gemeinsam die 'Britischen Tochtergesellschaften') 
           unterliegen keinen Regeln zur Mitbestimmung, da solche dem 
           Recht von England und Wales grundsätzlich unbekannt sind. Es 
           bestehen auch keine Betriebs-, Tarif- oder sonstige 
           Kollektivvereinbarungen bei den Britischen 
           Tochtergesellschaften. 
 
 
     6.3   In der Gesellschaft richtet sich die Beteiligung 
           der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene ausschließlich nach dem 
           SE-Beteiligungsgesetz ('SEBG'), § 47 Abs. 1 Nr. 1 SEBG. Das 
           von den Arbeitnehmern gebildete Besondere Verhandlungsgremium 
           im Sinne von § 4 Abs. 1 SEBG hat am 20. Juli 2009 im Zuge der 
           Gründung der Gesellschaft gemäß § 16 SEBG beschlossen, keine 
           Verhandlungen über der Beteiligung der Arbeitnehmer in einer 
           Europäischen Gesellschaft aufzunehmen. Die Gesellschaft 
           verfügt somit über keine Mitbestimmung auf Unternehmensebene 
           und Beteiligung nach den Regelungen des SEBG. Das Gesetz über 
           Europäische Betriebsräte ('EBRG') ist auf die Gesellschaft 
           nicht anwendbar, da mangels gemeinschaftsweiter Tätigkeit im 
           Sinne von § 3 EBRG der Geltungsbereich nicht eröffnet ist (§ 2 
           Abs. 1 i.V.m. § 3 EBRG). 
 
 
     6.4   Die Beteiligung der Arbeitnehmer der Tipp24 D 
           unterfällt grundsätzlich den Regeln der deutschen 
           Mitbestimmung (d.h. Rechte der Arbeitnehmer zur Entsendung von 
           Mitgliedern in Aufsichts- bzw. Vertretungsorgane einer 
           Gesellschaft) und der Beteiligung (d.h. jedes Verfahren - 
           einschließlich Unterrichtung, Anhörung und der Mitbestimmung - 
           durch das die Vertreter der Arbeitnehmer Einfluss auf die 
           Beschlussfassung der Gesellschaft nehmen können). In der 
           Tipp24 D bestehen derzeit kein Aufsichtsrat oder sonstige 
           Vertretungsorgane. 
 
 
     6.5   Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung finden 
           die nationalen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes 
           ('BetrVG') 
           auf die Gesellschaft und die Tipp24 D grundsätzlich Anwendung. 
           Das Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten 
           ('SprAuG') ist derzeit weder auf die Gesellschaft noch auf die 
           Tipp24 D anwendbar, da die Gesellschaften jeweils weniger als 
           zehn leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG 
           beschäftigen. 
 
 
     6.6   Die Gesellschaft wird nach Wirksamwerden der 
           Sitzverlegung ihre Hauptverwaltung nach London, Vereinigtes 
           Königreich verlegen. Die Verlegung der Hauptverwaltung ist 
           gemäß Art. 7 SE-VO zwingend. Am bisherigen Sitz der 
           Gesellschaft in Hamburg wird weder eine selbständige 
           Zweigniederlassung noch eine Betriebsstätte der Gesellschaft 
           verbleiben. Die Gesellschaft beabsichtigt, die folgenden 
           Maßnahmen ihren Arbeitnehmern anzubieten bzw. solche Maßnahmen 
           durchzuführen: 
 
 
       (a)   Die Gesellschaft beabsichtigt, allen ihren 
             Arbeitnehmern im Rahmen einer einvernehmlichen 
             Vertragsänderung anzubieten, ihr Arbeitsverhältnis mit der 
             Gesellschaft aufrecht zu erhalten und zukünftig zu 
             vergleichbaren Bedingungen am Sitz der Gesellschaft in 
             London fortzusetzen. 
 
 
       (b)   Die Tipp24 UK hat im Dezember 2012 als 
             Service-Einheit für die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit 
             im Bereich Business Development aufgenommen. Die Tipp24 UK 
             verfügt neben ihrer Hauptverwaltung an ihrem Sitz in London 
             über eine unselbständige Betriebsstätte in Hamburg. Die 
             Gesellschaft beabsichtigt daher, ihren Arbeitnehmern 
             alternativ anzubieten, ihr Arbeitsverhältnis mit der Tipp24 
             SE einvernehmlich zu beenden, und wird gleichzeitig dafür 
             Sorge tragen, dass anstelle des bisherigen Arbeitsvertrages 
             mit der Gesellschaft ein neues Arbeitsverhältnis - zu im 
             Wesentlichen gleichen Bedingungen - mit der Tipp24 UK 
             begründet werden kann. Arbeitsort soll insofern die 
             unselbständige Betriebsstätte der Tipp24 UK in Hamburg sein. 
 
 
       (c)   Für den Fall, dass die betroffenen Arbeitnehmer 
             im Rahmen der Sitzverlegung einer einvernehmlichen 
             Vertragsänderung oder einem einvernehmlichen Wechsel zur 
             Tipp24 UK nicht zustimmen, behält sich die Gesellschaft vor, 
             die Arbeitsverhältnisse wegen Wegfalls der Arbeitsplätze und 
             wegen fehlender Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten der 
             Gesellschaft in Hamburg betriebsbedingt zu kündigen. 
 
 
 
     6.7   Mit Wirksamwerden der Sitzverlegung ändert sich das 
           auf die Gesellschaft und ihre Arbeitnehmer anwendbare 
           Mitbestimmungs- und Beteiligungsregime wie folgt: 
 
 
       (a)   Die Gesellschaft unterliegt weiterhin keiner 
             unternehmerischen Mitbestimmung bzw. Beteiligung der 
             Arbeitnehmer nach den zukünftig anwendbaren Regelungen der 
             European Public Limited-Liability Company (Employee 
             Involvement) (Great Britain) Regulations 2009. 
 
 
       (b)   Die Regelungen der Transnational Information and 
             Consultation of Employees (Amendment) Regulations 2010 in 
             Bezug auf Europäische Betriebsräte finden auf die 
             Gesellschaft keine Anwendung. 
 
 
       (c)   Die anwendbaren Regelungen betreffend eine 
             Mitbestimmung auf Betriebsebene für die Arbeitnehmer sind je 
             nach zukünftigem Einsatzort zu bestimmen. Für die 
             Arbeitnehmer der Gesellschaft, die in die Tipp24 UK wechseln 
             und in der unselbständigen Betriebsstätte der Tipp24 UK in 
             Hamburg tätig werden, ändern sich die anwendbaren Regelungen 
             der Mitbestimmung auf Betriebsebene nicht. Das BetrVG und 
             das SprAuG sind weiterhin grundsätzlich anwendbar. Die 
             Arbeitnehmer der Gesellschaft, die in die Hauptverwaltung 
             der Gesellschaft nach London wechseln, unterfallen der 
             Rechtsordnung des Vereinigten Königreichs. Die Rechtsordnung 
             des Vereinigten Königreichs sieht keine spezifischen 
             Regelungen zur Mitbestimmung auf Betriebsebene vor. 
 
 
       (d)   Anlässlich der geplanten Sitzverlegung der 
             Gesellschaft besteht keine Notwendigkeit zur Wiederaufnahme 
             von Verhandlungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer 
             zwischen der Gesellschaft und dem Besonderen 
             Verhandlungsgremium gemäß § 18 SEBG. Die Sitzverlegung ist 
             weder eine strukturelle Änderung im Sinne von § 18 Abs. 3 
             SEBG noch ist sie geeignet, Beteiligungsrechte der 
             Arbeitnehmer im Sinne dieser Bestimmung zu mindern. 
             Verhandlungen über die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer 
             nach Maßgabe von § 18 Abs. 3 SEBG anlässlich der 
             Sitzverlegung sind daher nicht erforderlich. Auch wurde 
             zwischen der Gesellschaft und dem Besonderen 
             Verhandlungsgremium keine Vereinbarung getroffen, die eine 
             Wiederaufnahme von Verhandlungen anlässlich der 
             Sitzverlegung der Gesellschaft begründen könnte. Schließlich 
             ergibt sich aus Art. 12 Abs. 2 SE-VO keine Pflicht zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2013 09:41 ET (13:41 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.