Von Angelika Busch-Steinfort
STRASSBURG--Das Europäische Parlament hat der zentralen Bankenaufsicht in der Eurozone grundsätzlich zugestimmt. Die Abgeordneten befürworteten am Mittwoch einen im März mit den EU-Regierungen und der EU-Kommission ausgehandelten Kompromiss.
Danach soll die Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB im kommenden Jahr die Kontrolle über alle Institute im Euroraum übernehmen, die als systemisch signifikant gelten. Das sind Banken mit einem Bilanzvolumen von über 30 Milliarden Euro sowie grundsätzlich die drei größten Banken eines Landes. Kleine Banken bleiben unter der Aufsicht der nationalen Behörden.
In Kraft treten können die mit der Regelung verbundenen Gesetzestexte aber noch nicht. Das Parlament hat ihnen zwar inhaltlich zugestimmt, behält sich die endgültige Verabschiedung aber noch vor. Der Grund: Die Rechte der Europaabgeordneten in dem neuen Aufsichtssystem werden aus rechtlichen Gründen in einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Parlament und der EZB festgehalten. Von deren Ausgestaltung machen die Abgeordneten ihre Zustimmung abhängig.
Dem Vernehmen nach gestalten sich die Verhandlungen mit der EZB schwierig. Unter anderem sollen die Notenbanker daran zweifeln, dass die Abgeordneten sachgerecht mit sensiblen Aufsichtsfragen umgehen können. Unterschiedliche Vorstellungen soll es zudem über die Wahl der Mitglieder des neuen Aufsichtsgremiums geben.
Generell fordert das Parlament, dass die EZB in ihrer Aufsichtsrolle stärker rechenschaftspflichtig werden muss als in ihren währungspolitischen Funktionen. "Die EZB gilt nicht als Wiege der Demokratie. Aber sie muss sich an demokratische Rechenschaftspflichten gewöhnen", erklärte der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold.
Der CDU-Abgeordnete Werner Langen bezeichnete die Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB als "zweitbeste Lösung". Langfristig gesehen müsse eine eigenständige Bankenaufsicht für die gesamte EU einschließlich des Finanzplatzes London aufgebaut werden, die mit Exekutivrechten bei der Bankenrestrukturierung und der Detailkontrolle ausgestattet sei. Dafür aber seien Vertragsänderungen erforderlich.
An der zentralen Bankenaufsicht für die systemrelevanten Institute im Euroraum können sich Länder, die den Euro noch nicht eingeführt haben, freiwillig beteiligen. Mit einer zentralen Aufsicht sollen Fehlentwicklungen frühzeitig aufgedeckt werden und sie ist auch eine Voraussetzung dafür, dass angeschlagene Geldinstitute direkte Hilfszahlungen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM bekommen können.
DJG/ang/chg
(END) Dow Jones Newswires
May 22, 2013 11:02 ET (15:02 GMT)
Copyright (c) 2013 Dow Jones & Company, Inc.
