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DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.08.2013 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 01.08.2013 in Mannheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
23.05.2013 / 15:06 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt 
 
   Mannheim 
 
   WKN 729 700 
   ISIN DE 0007297004 
 
 
   Einladung und Tagesordnung 
   zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, 1. August 2013, 10:00 Uhr 
 
   im Congress Center Rosengarten, 
   Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 1. August 2013, 10:00 
   Uhr im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 
   Mannheim, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2012/13, des gebilligten Konzernabschlusses und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu 
           den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 
           2012/13 und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14 
 
 
     6.    Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, 
           Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der 
           Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und 
           Satzungsänderung 
 
 
   II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2012/13, des gebilligten Konzernabschlusses und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu 
           den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 
           2012/13 und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
   Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2013 den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend 
   den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
     TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südzucker 
   Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt für das Geschäftsjahr 2012/13 
   von 183.805.636,46 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,90 EUR je Aktie    183.764.962,80 
   auf 204.183.292 Stückaktien                                      EUR 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                              40.673,66 EUR 
 
   Bilanzgewinn                                          183.805.636,46 
                                                                    EUR 
 
   Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden sind, wird 
   der Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert, bei einer Ausschüttung 
   von 0,90 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie den entsprechend 
   höheren verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Dividende wird am 2. August 2013 ausgezahlt. 
 
     TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
   Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, 
   zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2013/14 zu bestellen. 
 
     TOP 6 Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, 
           Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der 
           Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und 
           Satzungsänderung 
 
 
   Das nach § 4 Abs. 5 der Satzung bestehende Genehmigte Kapital 2009 
   wurde im November 2012 durch eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des 
   Bezugsrechts weitgehend ausgenutzt. Es besteht derzeit noch in einem 
   Betrag von 381.731 EUR. Unter Aufhebung des noch bestehenden 
   genehmigten Kapitals soll ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 
   12.000.000 EUR - das entspricht rund 5,88 % des bei der 
   Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals von 204.183.292 EUR - 
   geschaffen werden. Unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
   ausgegebene Aktien dürfen dabei insgesamt 3 % des Grundkapitals - das 
   entspricht 6.125.498 Stück Aktien - nicht überschreiten, und zwar 
   weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im 
   Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
     a)    Das nach § 4 Abs. 5 der Satzung bestehende 
           Genehmigte Kapital 2009 wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der 
           Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten 
           Kapitals im Handelsregister unter Neufassung von § 4 Abs. 5 
           der Satzung aufgehoben. 
 
 
     b)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der 
           Gesellschaft bis zum 31. Juli 2018 mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
           Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ganz oder in 
           Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 
           12.000.000 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). 
 
 
           Bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen wird der Vorstand 
           ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats auszuschließen zur Gewährung von Aktien im 
           Zusammenhang mit (i) Unternehmenszusammenschlüssen, (ii) dem 
           Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder 
           Unternehmensbeteiligungen (einschließlich der Aufstockung 
           bestehender Unternehmensbeteiligungen) oder von anderen mit 
           einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden 
           Wirtschaftsgütern oder (iii) dem Erwerb sonstiger 
           Vermögensgegenstände (einschließlich Forderungen Dritter gegen 
           die Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundene 
           Unternehmen). Diese Ermächtigung gilt nur mit der Maßgabe, 
           dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 
           insgesamt 3 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, 
           und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser 
           Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser 
           Ermächtigung. 
 
 
           Wird das Grundkapital gegen Bareinlagen erhöht, ist den 
           Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Die 
           Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten 
           oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der 
           Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der 
           Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). 
 
 
           Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, 
           wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis von Aktien der 
           Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der 
           endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich 
           unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt nur mit der Maßgabe, 
           dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 
           Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 3 % des 
           Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im 
           Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im 
           Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese 
           Begrenzung auf 3 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, 
           die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender 
           Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder 
           veräußert werden und/oder (ii) zur Bedienung von Wandlungs- 
           und/oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten aus Wandel- 
           oder Optionsschuldverschreibungen oder -genussrechten 
           ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden können, sofern diese 
           Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung 
           in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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