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DGAP-HV: Deufol SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2013 in Hofheim am Taunus mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Deufol SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deufol SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
02.07.2013 in Hofheim am Taunus mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
23.05.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Deufol SE 
 
   Hofheim am Taunus 
 
   - ISIN: DE 000A1R1EE6 - 
   - WKN: A1R1EE - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
 
   am Dienstag, dem 2. Juli 2013, um 10:00 Uhr 
 
   in der Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4, 65719 Hofheim am Taunus, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Deufol SE und den Konzern, des Berichts 
           des Verwaltungsrats sowie des erläuternden Berichts der 
           geschäftsführenden Direktoren zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 
           4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.deufol.com im Bereich 'Investor & Public Relations' unter 
           dem Punkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
 
           Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden 
           Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 10.258.145,43 EUR vollständig 
           auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands der Deufol Aktiengesellschaft für das 
           letzte Geschäftsjahr bis 21. Dezember 2012 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im letzten Geschäftsjahr 
           der Deufol Aktiengesellschaft bis zur Eintragung der Deufol SE 
           in das Handelsregister am 21. Dezember 2012 amtierenden 
           Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates der Deufol Aktiengesellschaft 
           für das letzte Geschäftsjahr bis 21. Dezember 2012 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im letzten Geschäftsjahr 
           der Deufol Aktiengesellschaft bis zur Eintragung der Deufol SE 
           in das Handelsregister am 21. Dezember 2012 amtierenden 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
           zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           geschäftsführenden Direktoren der Deufol SE für das erste 
           Geschäftsjahr seit dem 21. Dezember 2012 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im ersten Geschäftsjahr 
           der Deufol SE seit ihrer Eintragung in das Handelsregister am 
           21. Dezember 2012 amtierenden geschäftsführenden Direktoren 
           Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Verwaltungsrats der Deufol SE für das erste Geschäftsjahr seit 
           dem 21. Dezember 2012 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im ersten Geschäftsjahr 
           der Deufol SE seit ihrer Eintragung in das Handelsregister am 
           21. Dezember 2012 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats 
           Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Votum AG, Frankfurt am 
           Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     8.    Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats 
           Die Amtszeit der Mitglieder des ersten Verwaltungsrats der 
           Deufol SE endet gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Deufol SE mit 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das erste Geschäftsjahr der Deufol SE beschließt, und endet in 
           jedem Fall spätestens drei Jahre nach der Bestellung. Der 
           betreffende Entlastungsbeschluss soll durch diese 
           Hauptversammlung gefasst werden. Somit endet die Amtszeit der 
           Mitglieder des Verwaltungsrats mit Beendigung der 
           Hauptversammlung am 2. Juli 2013 und ist deswegen neu zu 
           wählen. 
 
 
           Der Verwaltungsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus 
           mindestens drei Mitgliedern und setzt sich im Übrigen gemäß 
           Art. 40, 43 SE-Verordnung i.V.m. §§ 23, 24 
           SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz XVIII. 
           Ziff. 2 der Vereinbarung über die Beteiligung der 
           Arbeitnehmer/innen in der Deufol SE vom 19. Dezember 2012 aus 
           von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die 
           Wahl der Verwaltungsratsmitglieder - soweit die 
           Hauptversammlung nichts Abweichendes bestimmt - für die Zeit 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
           Amtszeit beschließt (das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
           beginnt, wird nicht mitgerechnet), längstens jedoch für sechs 
           Jahre nach der Bestellung des jeweiligen 
           Verwaltungsratsmitglieds. Eine Wiederwahl der 
           Verwaltungsratsmitglieder ist zulässig. 
 
 
           Die Bestimmung des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           (Ziffer 5.4.3, Satz 1) in der Fassung vom 15. Mai 2012 sieht 
           vor, dass die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen 
           durchgeführt werden sollen. Die Gesellschaft wird diese 
           Bestimmung, die den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft 
           betrifft, auf den Verwaltungsrat im monistischen System 
           entsprechend anwenden. Deshalb sollen die Wahlen zum 
           Verwaltungsrat einzeln erfolgen. 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl mit 
           Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur 
           Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014 
           beschließt, 
 
 
       a)    Herrn Detlef W. Hübner 
 
 
       b)    Herrn Dr. Tillmann Blaschke 
 
 
       c)    Herrn Dennis Hübner 
 
 
       d)    Herrn Helmut Olivier 
 
 
       e)    Herrn Prof. Dr. Wolfgang König 
 
 
       f)    Herrn Wulf Matthias 
 
 
       g)    Herrn Dr. Helmut Görling 
 
 
       h)    Herrn Axel Wöltjen 
 
 
 
           in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
           Zu den vorgeschlagenen Kandidaten werden folgende Angaben 
           gemacht: 
 
 
       -     Herr Detlef W. Hübner, Senator E.h., wohnhaft 
             65343 Eltville, geschäftsführender Direktor der Deufol SE. 
             Herr Detlef W. Hübner ist Mitglied in gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten folgender Gesellschaften: DeDeMa 
             AG, Hofheim, und ist kein Mitglied eines vergleichbaren in- 
             oder ausländischen Kontrollgremiums von 
             Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       -     Herr Dr. Tillmann Blaschke, wohnhaft 65812 Bad 
             Soden, geschäftsführender Direktor der Deufol SE. Herr Dr. 
             Blaschke ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten von Gesellschaften und ist kein Mitglied 
             eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums 
             von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       -     Herr Dennis Hübner, wohnhaft 61462 Königstein, 
             geschäftsführender Direktor der Deufol SE. Herr Dennis 
             Hübner ist Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten folgender Gesellschaften: Pick Point AG, 
             Nieder-Olm, und ist Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
             ausländischen Kontrollgremiums von folgendem 
             Wirtschaftsunternehmen: Member of the Supervisory Board, der 
             Deufol (Suzhou) Packaging Co. Ltd., Suzhou, China. 
 
 
       -     Herr Helmut Olivier, wohnhaft 61352 Bad Homburg, 
             Vorstandsmitglied Lehmann Brothers Bankhaus AG i. Ins., 
             Frankfurt am Main. Herr Olivier ist kein Mitglied in 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten von Gesellschaften 
             und ist kein Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
             ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       -     Herr Prof. Dr. Wolfgang König, wohnhaft 63571 
             Gelnhausen, geschäftsführender Direktor des House of Finance 
             der Goethe-Universität Frankfurt, Frankfurt am Main. Herr 
             Dr. König ist Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten folgender Gesellschaften: Veritas AG, 
             Gelnhausen, und ist Mitglied eines vergleichbaren in- oder 

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May 23, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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