DGAP-HV: Deufol SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deufol SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
02.07.2013 in Hofheim am Taunus mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
23.05.2013 / 15:08
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Deufol SE
Hofheim am Taunus
- ISIN: DE 000A1R1EE6 -
- WKN: A1R1EE -
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am Dienstag, dem 2. Juli 2013, um 10:00 Uhr
in der Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4, 65719 Hofheim am Taunus,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die Deufol SE und den Konzern, des Berichts
des Verwaltungsrats sowie des erläuternden Berichts der
geschäftsführenden Direktoren zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
www.deufol.com im Bereich 'Investor & Public Relations' unter
dem Punkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden
Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 10.258.145,43 EUR vollständig
auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der Deufol Aktiengesellschaft für das
letzte Geschäftsjahr bis 21. Dezember 2012
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im letzten Geschäftsjahr
der Deufol Aktiengesellschaft bis zur Eintragung der Deufol SE
in das Handelsregister am 21. Dezember 2012 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates der Deufol Aktiengesellschaft
für das letzte Geschäftsjahr bis 21. Dezember 2012
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im letzten Geschäftsjahr
der Deufol Aktiengesellschaft bis zur Eintragung der Deufol SE
in das Handelsregister am 21. Dezember 2012 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren der Deufol SE für das erste
Geschäftsjahr seit dem 21. Dezember 2012
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im ersten Geschäftsjahr
der Deufol SE seit ihrer Eintragung in das Handelsregister am
21. Dezember 2012 amtierenden geschäftsführenden Direktoren
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
6. Beschlussfassung über die Entlastung des
Verwaltungsrats der Deufol SE für das erste Geschäftsjahr seit
dem 21. Dezember 2012
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im ersten Geschäftsjahr
der Deufol SE seit ihrer Eintragung in das Handelsregister am
21. Dezember 2012 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Votum AG, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
8. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
Die Amtszeit der Mitglieder des ersten Verwaltungsrats der
Deufol SE endet gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Deufol SE mit
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das erste Geschäftsjahr der Deufol SE beschließt, und endet in
jedem Fall spätestens drei Jahre nach der Bestellung. Der
betreffende Entlastungsbeschluss soll durch diese
Hauptversammlung gefasst werden. Somit endet die Amtszeit der
Mitglieder des Verwaltungsrats mit Beendigung der
Hauptversammlung am 2. Juli 2013 und ist deswegen neu zu
wählen.
Der Verwaltungsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus
mindestens drei Mitgliedern und setzt sich im Übrigen gemäß
Art. 40, 43 SE-Verordnung i.V.m. §§ 23, 24
SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz XVIII.
Ziff. 2 der Vereinbarung über die Beteiligung der
Arbeitnehmer/innen in der Deufol SE vom 19. Dezember 2012 aus
von der Hauptversammlung zu wählenden
Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die
Wahl der Verwaltungsratsmitglieder - soweit die
Hauptversammlung nichts Abweichendes bestimmt - für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt (das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet), längstens jedoch für sechs
Jahre nach der Bestellung des jeweiligen
Verwaltungsratsmitglieds. Eine Wiederwahl der
Verwaltungsratsmitglieder ist zulässig.
Die Bestimmung des Deutschen Corporate Governance Kodex
(Ziffer 5.4.3, Satz 1) in der Fassung vom 15. Mai 2012 sieht
vor, dass die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen
durchgeführt werden sollen. Die Gesellschaft wird diese
Bestimmung, die den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft
betrifft, auf den Verwaltungsrat im monistischen System
entsprechend anwenden. Deshalb sollen die Wahlen zum
Verwaltungsrat einzeln erfolgen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl mit
Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014
beschließt,
a) Herrn Detlef W. Hübner
b) Herrn Dr. Tillmann Blaschke
c) Herrn Dennis Hübner
d) Herrn Helmut Olivier
e) Herrn Prof. Dr. Wolfgang König
f) Herrn Wulf Matthias
g) Herrn Dr. Helmut Görling
h) Herrn Axel Wöltjen
in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu wählen.
Zu den vorgeschlagenen Kandidaten werden folgende Angaben
gemacht:
- Herr Detlef W. Hübner, Senator E.h., wohnhaft
65343 Eltville, geschäftsführender Direktor der Deufol SE.
Herr Detlef W. Hübner ist Mitglied in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten folgender Gesellschaften: DeDeMa
AG, Hofheim, und ist kein Mitglied eines vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen.
- Herr Dr. Tillmann Blaschke, wohnhaft 65812 Bad
Soden, geschäftsführender Direktor der Deufol SE. Herr Dr.
Blaschke ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten von Gesellschaften und ist kein Mitglied
eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums
von Wirtschaftsunternehmen.
- Herr Dennis Hübner, wohnhaft 61462 Königstein,
geschäftsführender Direktor der Deufol SE. Herr Dennis
Hübner ist Mitglied in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten folgender Gesellschaften: Pick Point AG,
Nieder-Olm, und ist Mitglied eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums von folgendem
Wirtschaftsunternehmen: Member of the Supervisory Board, der
Deufol (Suzhou) Packaging Co. Ltd., Suzhou, China.
- Herr Helmut Olivier, wohnhaft 61352 Bad Homburg,
Vorstandsmitglied Lehmann Brothers Bankhaus AG i. Ins.,
Frankfurt am Main. Herr Olivier ist kein Mitglied in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten von Gesellschaften
und ist kein Mitglied eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen.
- Herr Prof. Dr. Wolfgang König, wohnhaft 63571
Gelnhausen, geschäftsführender Direktor des House of Finance
der Goethe-Universität Frankfurt, Frankfurt am Main. Herr
Dr. König ist Mitglied in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten folgender Gesellschaften: Veritas AG,
Gelnhausen, und ist Mitglied eines vergleichbaren in- oder
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