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DGAP-HV: Deufol SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Deufol SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2013 in Hofheim am Taunus mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Deufol SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deufol SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
02.07.2013 in Hofheim am Taunus mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
23.05.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Deufol SE 
 
   Hofheim am Taunus 
 
   - ISIN: DE 000A1R1EE6 - 
   - WKN: A1R1EE - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
 
   am Dienstag, dem 2. Juli 2013, um 10:00 Uhr 
 
   in der Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4, 65719 Hofheim am Taunus, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Deufol SE und den Konzern, des Berichts 
           des Verwaltungsrats sowie des erläuternden Berichts der 
           geschäftsführenden Direktoren zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 
           4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.deufol.com im Bereich 'Investor & Public Relations' unter 
           dem Punkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
 
           Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden 
           Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 10.258.145,43 EUR vollständig 
           auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands der Deufol Aktiengesellschaft für das 
           letzte Geschäftsjahr bis 21. Dezember 2012 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im letzten Geschäftsjahr 
           der Deufol Aktiengesellschaft bis zur Eintragung der Deufol SE 
           in das Handelsregister am 21. Dezember 2012 amtierenden 
           Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates der Deufol Aktiengesellschaft 
           für das letzte Geschäftsjahr bis 21. Dezember 2012 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im letzten Geschäftsjahr 
           der Deufol Aktiengesellschaft bis zur Eintragung der Deufol SE 
           in das Handelsregister am 21. Dezember 2012 amtierenden 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
           zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           geschäftsführenden Direktoren der Deufol SE für das erste 
           Geschäftsjahr seit dem 21. Dezember 2012 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im ersten Geschäftsjahr 
           der Deufol SE seit ihrer Eintragung in das Handelsregister am 
           21. Dezember 2012 amtierenden geschäftsführenden Direktoren 
           Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Verwaltungsrats der Deufol SE für das erste Geschäftsjahr seit 
           dem 21. Dezember 2012 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im ersten Geschäftsjahr 
           der Deufol SE seit ihrer Eintragung in das Handelsregister am 
           21. Dezember 2012 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats 
           Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Votum AG, Frankfurt am 
           Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     8.    Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats 
           Die Amtszeit der Mitglieder des ersten Verwaltungsrats der 
           Deufol SE endet gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Deufol SE mit 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das erste Geschäftsjahr der Deufol SE beschließt, und endet in 
           jedem Fall spätestens drei Jahre nach der Bestellung. Der 
           betreffende Entlastungsbeschluss soll durch diese 
           Hauptversammlung gefasst werden. Somit endet die Amtszeit der 
           Mitglieder des Verwaltungsrats mit Beendigung der 
           Hauptversammlung am 2. Juli 2013 und ist deswegen neu zu 
           wählen. 
 
 
           Der Verwaltungsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus 
           mindestens drei Mitgliedern und setzt sich im Übrigen gemäß 
           Art. 40, 43 SE-Verordnung i.V.m. §§ 23, 24 
           SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz XVIII. 
           Ziff. 2 der Vereinbarung über die Beteiligung der 
           Arbeitnehmer/innen in der Deufol SE vom 19. Dezember 2012 aus 
           von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die 
           Wahl der Verwaltungsratsmitglieder - soweit die 
           Hauptversammlung nichts Abweichendes bestimmt - für die Zeit 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
           Amtszeit beschließt (das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
           beginnt, wird nicht mitgerechnet), längstens jedoch für sechs 
           Jahre nach der Bestellung des jeweiligen 
           Verwaltungsratsmitglieds. Eine Wiederwahl der 
           Verwaltungsratsmitglieder ist zulässig. 
 
 
           Die Bestimmung des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           (Ziffer 5.4.3, Satz 1) in der Fassung vom 15. Mai 2012 sieht 
           vor, dass die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen 
           durchgeführt werden sollen. Die Gesellschaft wird diese 
           Bestimmung, die den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft 
           betrifft, auf den Verwaltungsrat im monistischen System 
           entsprechend anwenden. Deshalb sollen die Wahlen zum 
           Verwaltungsrat einzeln erfolgen. 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl mit 
           Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur 
           Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014 
           beschließt, 
 
 
       a)    Herrn Detlef W. Hübner 
 
 
       b)    Herrn Dr. Tillmann Blaschke 
 
 
       c)    Herrn Dennis Hübner 
 
 
       d)    Herrn Helmut Olivier 
 
 
       e)    Herrn Prof. Dr. Wolfgang König 
 
 
       f)    Herrn Wulf Matthias 
 
 
       g)    Herrn Dr. Helmut Görling 
 
 
       h)    Herrn Axel Wöltjen 
 
 
 
           in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
           Zu den vorgeschlagenen Kandidaten werden folgende Angaben 
           gemacht: 
 
 
       -     Herr Detlef W. Hübner, Senator E.h., wohnhaft 
             65343 Eltville, geschäftsführender Direktor der Deufol SE. 
             Herr Detlef W. Hübner ist Mitglied in gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten folgender Gesellschaften: DeDeMa 
             AG, Hofheim, und ist kein Mitglied eines vergleichbaren in- 
             oder ausländischen Kontrollgremiums von 
             Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       -     Herr Dr. Tillmann Blaschke, wohnhaft 65812 Bad 
             Soden, geschäftsführender Direktor der Deufol SE. Herr Dr. 
             Blaschke ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten von Gesellschaften und ist kein Mitglied 
             eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums 
             von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       -     Herr Dennis Hübner, wohnhaft 61462 Königstein, 
             geschäftsführender Direktor der Deufol SE. Herr Dennis 
             Hübner ist Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten folgender Gesellschaften: Pick Point AG, 
             Nieder-Olm, und ist Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
             ausländischen Kontrollgremiums von folgendem 
             Wirtschaftsunternehmen: Member of the Supervisory Board, der 
             Deufol (Suzhou) Packaging Co. Ltd., Suzhou, China. 
 
 
       -     Herr Helmut Olivier, wohnhaft 61352 Bad Homburg, 
             Vorstandsmitglied Lehmann Brothers Bankhaus AG i. Ins., 
             Frankfurt am Main. Herr Olivier ist kein Mitglied in 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten von Gesellschaften 
             und ist kein Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
             ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       -     Herr Prof. Dr. Wolfgang König, wohnhaft 63571 
             Gelnhausen, geschäftsführender Direktor des House of Finance 
             der Goethe-Universität Frankfurt, Frankfurt am Main. Herr 
             Dr. König ist Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten folgender Gesellschaften: Veritas AG, 
             Gelnhausen, und ist Mitglied eines vergleichbaren in- oder 

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May 23, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)

ausländischen Kontrollgremiums von folgendem 
             Wirtschaftsunternehmen: Beirat der DZ Bank AG, Frankfurt am 
             Main. 
 
 
       -     Herr Wulf Matthias, wohnhaft 61462 Königstein, 
             Managing Director bei der Bank Sarasin AG, Frankfurt am 
             Main. Herr Matthias ist Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten folgender Gesellschaften: Wirecard AG, 
             Wirecard Bank AG und Wirecard Technologies AG, jeweils mit 
             Sitz in Aschheim, und ist kein Mitglied eines vergleichbaren 
             in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
             Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       -     Herr Dr. Helmut Görling, wohnhaft 63303 Dreiech, 
             Rechtsanwalt, Geschäftsführer der Görling 
             Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Geschäftsführer der Forensic 
             GmbH sowie Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft für 
             Zwangsvollstreckung mbH, jeweils mit Sitz in Frankfurt am 
             Main. Herr Dr. Görling ist kein Mitglied in gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten von Gesellschaften und ist kein 
             Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen 
             Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       -     Herr Axel Wöltjen wohnhaft 90530 Wendelstein, 
             Geschäftsführer der A. Wöltjen Consulting GmbH, Wendelstein. 
             Herr Wöltjen ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten von Gesellschaften und ist Mitglied eines 
             vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
             folgendem Wirtschaftsunternehmen: Verwaltungsratspräsident 
             der Academia Euregio Bodensee AG, St. Gallen, Schweiz. 
 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt der Hauptversammlung vor, 
           zusätzlich zu den von ihr zu wählenden 
           Verwaltungsratsmitgliedern zum Ersatzmitglied für sämtliche 
           auf dieser Hauptversammlung gewählten Mitglieder des 
           Verwaltungsrats zu wählen: 
 
 
       i)    Herr Marc Hübner, wohnhaft 61476 Kronberg, 
             Projektmitarbeiter bei der Deufol SE. Herr Marc Hübner ist 
             kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten von 
             Gesellschaften und ist kein Mitglied eines vergleichbaren 
             in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
             Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
 
           Die Wahl von Herrn Marc Hübner erfolgt mit der Maßgabe, dass 
           er nach näherer Maßgabe der Satzung Mitglied des 
           Verwaltungsrats wird, wenn ein von dieser Hauptversammlung 
           gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats vor Ablauf der Amtszeit 
           aus dem Verwaltungsrat ausscheidet, und dass seine Stellung 
           als Ersatzmitglied wieder auflebt, wenn die Hauptversammlung 
           für ein vorzeitig ausgeschiedenes Mitglied des 
           Verwaltungsrats, das durch Herrn Marc Hübner als 
           Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine Nachwahl vornimmt. 
 
 
     9.    Beschlussfassung über die redaktionelle Änderung 
           von § 11 und § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung der 
           Hauptversammlung in der Fassung vom 21. Dezember 2012 
           Im Zuge der Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische 
           Aktiengesellschaft ist die Geschäftsordnung für die 
           Hauptversammlung der Deufol SE noch in folgenden Punkten 
           anzupassen. Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    Die Überschrift von § 11 der Geschäftsordnung der 
             Hauptversammlung wird neu formuliert und lautet: 'Verlesung 
             von Beschlussanträgen und Verwaltungsberichten.' 
 
 
       b)    Die Überschrift von § 12 der Geschäftsordnung der 
             Hauptversammlung wird neu formuliert und lautet: 'Vorlage 
             des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des 
             Berichts des Verwaltungsrats.' 
 
 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden 
   und für die die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens 
   25. Juni 2013, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
   Deufol SE 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Fax: +49 (89) 210 27 288 
   E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de 
 
   Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, die zu Beginn des 14. 
   Tages vor der Hauptversammlung (18. Juni 2013, 00:00 Uhr) im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der 
   Einladung zur Hauptversammlung per Post übersandt. 
 
   Sollten Sie als unser Aktionär die Einladungsunterlagen - etwa weil 
   Sie an dem für den Versand maßgeblichen Tag noch nicht im 
   Aktienregister eingetragen sind - nicht unaufgefordert per Post 
   erhalten, senden wir sie Ihnen auch gerne auf Verlangen zu. 
   Entsprechende Anfragen bitten wir an die oben genannte 
   Anmeldeanschrift zu richten. 
 
   Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme 
   an der ordentlichen Hauptversammlung beabsichtigen, um die 
   Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern. 
 
   Den im Aktienregister eingetragenen Aktionären, oder gegebenenfalls 
   auch unmittelbar ihren Bevollmächtigten, werden nach ordnungsgemäßer 
   Anmeldung Eintrittskarten zur Hauptversammlung zugesandt, sofern sie 
   nicht von der Möglichkeit der Bevollmächtigung der von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Gebrauch gemacht haben 
   (siehe dazu weiter unten). Sie sind jedoch keine Voraussetzung für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, 
   sondern lediglich organisatorische Hilfsmittel. 
 
   Ist ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige, 
   einem Kreditinstitut gemäß § 135 Absatz 8 oder Absatz 10 AktG1 
   gleichgestellte Person oder Personenvereinigung für Aktien, die 
   ihm/ihr nicht gehören, als Aktionär im Aktienregister eingetragen, 
   darf die betreffende Institution das Stimmrecht aus diesen Aktien nur 
   aufgrund einer Ermächtigung des Inhabers der Aktien ausüben. 
 
   Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die 
   Veräußerung der angemeldeten Aktien verbunden. Aktionäre können 
   deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei 
   verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär jedoch nur, 
   wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das 
   Teilnahmerecht sowie für die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag 
   der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Tages der 
   Anmeldefrist (25. Juni 2013, 24:00 Uhr; sogenannter Technical Record 
   Date) entsprechen, da in der Zeit vom 26. Juni 2013, 00:00 Uhr, bis 
   einschließlich 2. Juli 2013 keine Umschreibungen im Aktienregister 
   durchgeführt werden. Erwerber von Aktien, die hinsichtlich der 
   erworbenen Aktien bei Ablauf der Anmeldefrist noch nicht im 
   Aktienregister eingetragen sind, können daher aus eigenem Recht keine 
   Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen 
   bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung des 
   Aktienregisters noch bei dem für die betreffenden Aktien im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
   1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. 
   c) ii), Art. 10, Art. der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 
   8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
   (SE-Verordnung) auf die Gesellschaft Anwendung, soweit sich aus 
   speziellen Vorschriften nichts anderes ergibt. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
   durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere 
   Person ihrer Wahl oder durch die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. 
 
   Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung vor bzw. außerhalb 
   der Hauptversammlung verwendet werden können, werden den im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der 
   Hauptversammlungseinladung und dem Anmeldeformular per Post übersandt. 
   Ferner ist auf der Eintrittskarte, welche den Aktionären bzw. ihren 
   Vertretern nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugeht, ein 
   Vollmachtsformular aufgedruckt und kann auch unter www.deufol.com im 
   Bereich 'Investor & Public Relations' unter dem Punkt 
   'Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der 
   oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail 
   angefordert werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB). Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
   Aktionärsvereinigungen oder anderen nach § 135 Absatz 8 oder Absatz 10 
   AktG gleichgestellten Personen besteht ein Formerfordernis weder dem 

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May 23, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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