DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 09.07.2013 in Stadthalle Bonn-Bad Godesberg
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
23.05.2013 / 15:09
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Eifelhöhen-Klinik AG
Bonn
Wertpapier-Kenn-Nummer 565 360
ISIN DE0005653604
Unsere Aktionäre werden hiermit zu der
am Dienstag, dem 9. Juli 2013, um 11.00 Uhr in der
Stadthalle Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Str. 80, 53177 Bonn
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 289a HGB) für das
Geschäftsjahr 2012 und des gebilligten Konzernabschlusses, des
Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2012 und
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.
Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung
zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012
und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 in seiner
Sitzung am 23. April 2013 gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher
nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
erfolgt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 716.457,28 EUR wie folgt zu
verwenden:
'Es wird eine Dividende in Höhe von 0,05 EUR je
dividendenberechtigte Stückaktie ab dem 10. Juli 2013
ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 565.115,18 EUR wird
in andere Gewinnrücklagen eingestellt.'
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG
nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der
eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der
Gewinnverwendungsvorschlag entsprechend angepasst.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für den im
Geschäftsjahr 2012 amtierenden Vorstand, Herrn Dr. med.
Markus-Michael Küthmann Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die im
Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
a) Herr Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue
b) Frau Birgit Wöstemeyer
c) Herr Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch
Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen.
5. Wahl eines Ersatzmitglieds für den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Bestimmungen der §§ 96,
101 AktG und § 4 DrittelbG sowie § 12 Abs. 1 und 2 der Satzung
der Eifelhöhen-Klinik AG aus zwei Vertretern der Anteilseigner
und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Schreiben vom 5. Januar 2013 hat Herr von Borstell aus
familiären Gründen den Rücktritt von seinem Amt als
Ersatzmitglied des Aufsichtsrats mit Ablauf der
Hauptversammlung am 9. Juli 2013 erklärt. Für den Rest der
satzungsmäßigen Amtszeit von Herrn von Borstell, d. h. bis zum
Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, soll ein
neues Ersatzmitglied gewählt werden.
Der amtierende Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Thomas Brandt,
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Isernhagen
als Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Brandt gehört keinen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kölner Wirtschaftsprüfung
und Steuerberatung Kurt Heller GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft,
Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
II. Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die nachfolgenden
Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik AG
ausliegen werden, über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
* Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung
* Festgestellter Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2012
* Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012
* Gebilligter Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2012
* Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012
* Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, 289a sowie 315 Abs. 4 HGB für
das Geschäftsjahr 2012
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns zu Punkt 2 der Tagesordnung
III. Teilnahmebedingungen und weitere Angaben
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 18. Juni
2013, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind
und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss
zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten
Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 2. Juli
2013 bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die
Textform. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Zur Hauptversammlung
angemeldete Aktien werden dadurch nicht blockiert. Aktionäre können
deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien
verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Anmeldestelle:
Eifelhöhen-Klinik AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
D-60261 Frankfurt am Main
Fax: 069 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises
des maßgeblichen Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen,
und empfehlen ihnen, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in
Verbindung zu setzen.
Stimmrechtsvertretung
Die Eifelhöhen-Klinik AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer
Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 23, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)
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