DJ DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2013 in Stadthalle Bonn-Bad Godesberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 09.07.2013 in Stadthalle Bonn-Bad Godesberg
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
23.05.2013 / 15:09
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Eifelhöhen-Klinik AG
Bonn
Wertpapier-Kenn-Nummer 565 360
ISIN DE0005653604
Unsere Aktionäre werden hiermit zu der
am Dienstag, dem 9. Juli 2013, um 11.00 Uhr in der
Stadthalle Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Str. 80, 53177 Bonn
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 289a HGB) für das
Geschäftsjahr 2012 und des gebilligten Konzernabschlusses, des
Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2012 und
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.
Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung
zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012
und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 in seiner
Sitzung am 23. April 2013 gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher
nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
erfolgt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 716.457,28 EUR wie folgt zu
verwenden:
'Es wird eine Dividende in Höhe von 0,05 EUR je
dividendenberechtigte Stückaktie ab dem 10. Juli 2013
ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 565.115,18 EUR wird
in andere Gewinnrücklagen eingestellt.'
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG
nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der
eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der
Gewinnverwendungsvorschlag entsprechend angepasst.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für den im
Geschäftsjahr 2012 amtierenden Vorstand, Herrn Dr. med.
Markus-Michael Küthmann Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die im
Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
a) Herr Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue
b) Frau Birgit Wöstemeyer
c) Herr Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch
Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen.
5. Wahl eines Ersatzmitglieds für den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Bestimmungen der §§ 96,
101 AktG und § 4 DrittelbG sowie § 12 Abs. 1 und 2 der Satzung
der Eifelhöhen-Klinik AG aus zwei Vertretern der Anteilseigner
und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Schreiben vom 5. Januar 2013 hat Herr von Borstell aus
familiären Gründen den Rücktritt von seinem Amt als
Ersatzmitglied des Aufsichtsrats mit Ablauf der
Hauptversammlung am 9. Juli 2013 erklärt. Für den Rest der
satzungsmäßigen Amtszeit von Herrn von Borstell, d. h. bis zum
Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, soll ein
neues Ersatzmitglied gewählt werden.
Der amtierende Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Thomas Brandt,
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Isernhagen
als Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Brandt gehört keinen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kölner Wirtschaftsprüfung
und Steuerberatung Kurt Heller GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft,
Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
II. Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die nachfolgenden
Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik AG
ausliegen werden, über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
* Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung
* Festgestellter Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2012
* Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012
* Gebilligter Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2012
* Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012
* Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, 289a sowie 315 Abs. 4 HGB für
das Geschäftsjahr 2012
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns zu Punkt 2 der Tagesordnung
III. Teilnahmebedingungen und weitere Angaben
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 18. Juni
2013, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind
und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss
zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten
Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 2. Juli
2013 bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die
Textform. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Zur Hauptversammlung
angemeldete Aktien werden dadurch nicht blockiert. Aktionäre können
deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien
verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Anmeldestelle:
Eifelhöhen-Klinik AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
D-60261 Frankfurt am Main
Fax: 069 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises
des maßgeblichen Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen,
und empfehlen ihnen, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in
Verbindung zu setzen.
Stimmrechtsvertretung
Die Eifelhöhen-Klinik AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer
Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 23, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen
möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung,
die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung
zugesandt wird.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur
Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den Punkten der Tagesordnung.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung
gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen - möglichst unter Verwendung
des zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer
Depotbank übermittelten Vollmachts- und Weisungsformulars - per Post,
per Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse spätestens bis zum
Ablauf des 8. Juli 2013 dort eingehend zu übermitteln:
Stimmrechtsvertreter der
Eifelhöhen-Klinik AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Fax: 089 21027-298
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die Stimmrechte
nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne Weisungen wird das
Stimmrecht nicht ausgeübt. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten
sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden
Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer für unvorhergesehene
Anträge.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch
auf unserer Internetseite unter
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung zur
Verfügung.
Persönliche Auskunft zur Stimmrechtsvertretung erhalten unsere
Aktionäre montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr unter
der Telefonnummer 089 21027-222.
Aktionäre, die bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr
Stimmrecht auch durch ihre Depotbank, eine Aktionärsvereinigung oder
einen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach dem
Aktiengesetz bei börsennotierten Gesellschaften der Textform. Die
Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder
am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen
werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder
per Fax an die oben angegebene Adresse oder per E-Mail an die
E-Mail-Adresse meldedaten@haubrok-ce.de erfolgen. Aktionäre, die einen
Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der
Vollmacht das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu
verwenden.
Das Vollmachtsformular wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen
auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet und kann auch von der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung
heruntergeladen werden. Die Bevollmächtigung kann auch auf beliebige
andere formgerechte Weise erfolgen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellten Person können Besonderheiten gelten; diese sind bei
dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
IV. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
1. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
Aktionäre können Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Die Anträge
oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu
richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Eifelhöhen-Klinik AG
Investor Relations
Graurheindorfer Str. 92
D-53117 Bonn
Fax: 0228 967782-49
E-Mail: ir@eifelhoehen-klinik.ag
Bis spätestens zum Ablauf des 24. Juni 2013 bei vorstehender Adresse
mit Nachweis der Aktionärseigenschaft und Erfüllung der weiteren
Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur
Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG eingegangene Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung
veröffentlicht. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch
dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
beigefügt sind.
2. Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von
500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft unter der in Nr. IV, 1 angegebenen Adresse bis zum Ablauf
des 8. Juni 2013 zugegangen sein. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der
Hauptversammlung, d. h. mindestens seit dem 9. April 2013 Inhaber der
Aktien sind.
3. Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Der
Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten
Gründen verweigern. Darüber hinaus ist der Versammlungsleiter gem. §
25 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft zu verschiedenen Leitungs- und
Ordnungsmaßnahmen in der Hauptversammlung berechtigt. Hierzu gehört
auch die Beschränkung des Rede- und Fragerechts.
V. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Zahlreiche Informationen zur Hauptversammlung, etwa diese Einberufung
der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie
Formulare zur Bevollmächtigung bei Stimmrechtsvertretung finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung.
VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die
Gesellschaft 3.120.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien. Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem Zeitpunkt beträgt
3.120.000. Teilnahmeberechtigt sind 3.026.842 Stückaktien, da 93.158
Stückaktien von der Gesellschaft gehalten werden; aus ihnen stehen der
Gesellschaft keine Rechte zu.
Bonn, im Mai 2013
Eifelhöhen-Klinik AG
Der Vorstand
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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
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Graurheindorfer Str. 92
53117 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 967782-23
Fax: +49 228 967782-49
E-Mail: ir@eifelhoehen-klinik.ag
Internet: http://eifelhoehen-klinik.ag
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Stuttgart
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May 23, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)
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