Im Rechtsstreit um die Vergabe einer neuen Sendelizenz für Sat.1 wird erst in der kommenden Woche eine Entscheidung erwartet. Der Privatsender hatte sich wegen Unstimmigkeiten um Drittsendezeiten von seinem bisherigen Lizenzgeber, der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz, getrennt und eine neue Genehmigung von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein erhalten. Gegen diesen Wechsel haben zwei Landesmedienanstalten vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein geklagt. Am Donnerstag gab es beim Prozess in Lübeck noch keine Entscheidung. Sie soll voraussichtlich Anfang nächster Woche schriftlich verkündet werden.
In der Verhandlung am Schleswig-Holsteinischen
Verwaltungsgericht ging es vor allem um zwei Fragen: Darf ein Sender
während der Laufzeit seiner Lizenz einfach so von einem
Aufsichtsgremium zum anderen wechseln? Und was geschieht in dem Fall
mit den Sendezeiten für die mit ihm verbundenen Drittsender? Zudem
wurde infrage gestellt, ob sich Landesmedienanstalten gegenseitig
verklagen dürfen. Darum stritten sich vor Gericht die
Landesmedienanstalten von Rheinland-Pfalz und Hessen sowie die
beiden privaten Programmanbieter TV IIIa GmbH und News Pictures GmbH
aus Mainz mit der norddeutschen Medienanstalt und dem Fernsehsender
der ProSiebenSat.1Media AG
Die Kläger aus Hessen und Rheinland-Pfalz vertraten die Auffassung, Sat.1 hätte nicht zu der Medienanstalt im hohen Norden wechseln dürfen, weil die Lizenz noch bis Ende Mai 2020 lief. Wegen eines Streits um die Auswahl unabhängiger Anbieter durch die LMK, denen Sat.1 Sendezeiten einräumen muss, hatte der Sender die Lizenz zurückgegeben und bei den Medienwächtern im Norden eine neue beantragt.
Für die zwei betroffenen Unternehmen TV IIIa und News & Pictures bedeute das massive wirtschaftliche Verluste, sagte Geschäftsführer Josef Buchheit am Donnerstag. Sie produzieren Formate wie das Wissensmagazin "Planetopia", das Morgenmagazin "Weck up" oder das Regionalmagazin "17:30 Sat.1 live" für Rheinland-Pfalz und Hessen. Für die Ausstrahlung dieser Sendungen werden sie von Sat.1 bezahlt. Ihr Vorwurf: Sat.1 habe den Lizenzgeber gewechselt, um ihm nicht genehme Drittsender loszuwerden. Diesen Vorwurf wiesen die Anwälte der ProSiebenSat.1-Gruppe zurück. Auswirkungen auf das bundesweite Programm des Senders haben der Lizenzwechsel und der Streit nicht./ems/DP/stw
ISIN DE0007771172
AXC0262 2013-05-23/19:00
