DGAP-HV: Greenwich Beteiligungen AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Greenwich Beteiligungen AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 04.07.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
24.05.2013 / 15:07
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Greenwich Beteiligungen AG
Frankfurt/Main
WKN: 126211, ISIN DE 0001262111
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der
Greenwich Beteiligungen AG
am Donnerstag, den 4. Juli 2013,
um 11.00 Uhr
in die
Frankfurter Gesellschaft
für Handel, Industrie und Wissenschaft e.V.
Siesmayerstr. 12
60323 Frankfurt am Main
ein.
TAGESORDNUNG:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2012, des Lageberichts einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und Abs. 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Diese Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.greenwich-ag.de/hauptversammlung.htm abrufbar. Sie
werden auch während der Hauptversammlung ausliegen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in seiner Sitzung am 11.
April 2013 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß §
172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG
bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 2 keine
Beschlussfassung erfolgt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95, 96 AktG i.V. mit § 7
der Satzung der Gesellschaft ausschließlich aus Vertretern der
Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das Aufsichtsratsmitglied Heiner Diechtierow, Bad Dürkheim,
legt mit Beendigung der Hauptversammlung sein Mandat nieder.
Der Aufsichtsrat schlägt vor für das ausscheidende Mitglied
Heiner Diechtierow,
Manuel Diechtierow, Vorstand der Taurus AG, Heidelberg, für
die verbleibende Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Manuel Diechtierow ist in folgenden Aufsichtsräten vertreten:
- TerraRent AG, Görlitz
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie fürsorglich
zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten zu bestellen, die vor der ordentlichen
Hauptversammlung des Jahres 2014 aufgestellt werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in
Höhe von Euro 9.270.000 eingeteilt in 8.249.209 auf den Inhaber
lautende nennwertlose Stückaktien, die 8.249.209 Stimmen gewähren. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 13 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut
erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse
übermitteln:
Frankfurter Sparkasse 1822
Depotverwaltung/Frankfurter Sparkasse OB 122900
Strahlenberger Str. 15
63067 Offenbach
Telefax: +49 (0) 69 9132-5367
alexandra.lotz@helaba.de oder depotservice_fsp@helaba.de
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn
des
13. Juni 2013 (00:00 Uhr, sog. Nachweisstichtag)
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens
bis zum Ablauf des
27. Juni 2013 (24:00 Uhr)
unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der
besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b
BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für
die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
die Gesellschaft Sorge zu tragen, und empfehlen unseren Aktionären,
sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu
setzen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von
ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie
sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Stimmrechtsvertretung
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere
von diesen zurückweisen. Weitere Informationen zur Vollmachtserteilung
finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder
auch durch Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail
an die nachfolgend genannte Adresse:
Greenwich Beteiligungen AG
Roßmarkt 14
60311 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 970 989-20
E-Mail: seeger@greenwich-ag.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden
gebeten, das Vollmachtsformular, welches sie mit der Eintrittskarte
erhalten, zu verwenden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer von § 135
Abs. 8 AktG erfassten Aktionärsvereinigung oder Person oder eines nach
§ 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituts oder
Unternehmens sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen
Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der
Vollmacht abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet teilnahme- und stimmberechtigten Aktionären
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May 24, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)
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