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DGAP-HV: InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2013 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: InTiCa Systems AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 05.07.2013 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
24.05.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   InTiCa Systems AG 
 
   Passau 
 
   WKN: 587 484 
   ISIN: DE0005874846 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
 
   am Freitag, 5. Juli 2013, 10.30 Uhr 
   im MultiMedia-Saal der Neue Presse Verlag GmbH, Medienstr. 5, 94036 
   Passau 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           InTiCa Systems AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des 
           Lageberichts, des Konzernlageberichts, des erläuternden 
           Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 sowie § 315 Abs. 4 
           HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012. 
 
 
           Die genannten Vorlagen sind über die Internet-Seite der 
           Gesellschaft www.intica-systems.de zugänglich. 
           Beschlussfassungen sind zu diesem Tagesordnungspunkt nach den 
           gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich, da der 
           Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
           und Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
 
 
     2.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPWT Kirschner 
           Wirtschaftstreuhand AG, Eggenfelden, für das Geschäftsjahr 
           2013 zum Abschlussprüfer für den Einzelabschluss und den 
           Konzernabschluss zu wählen. 
 
 
   ANTRÄGE AUF ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals der 
   Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 AktG). Das Verlangen ist an 
   den Vorstand der InTiCa Systems AG zu richten, und zwar per Post oder 
   per Boten (Spitalhofstraße 94, 94032 Passau), per Telefax (0851/9 66 
   92 15) oder per E-Mail (investor.relations@intica-systems.de) und muss 
   - ohne Berücksichtigung des Tages der Hauptversammlung und des 
   Zugangstages - mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also 
   spätestens am Dienstag, 4. Juni 2013 eingehen. Jedem neuen Gegenstand 
   der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie 
   seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber 
   der Aktien ist/sind. 
 
   ANTRÄGE VON AKTIONÄREN 
 
   Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung richten Sie bitte unter 
   Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation an InTiCa Systems AG, Vorstand, 
   Spitalhofstraße 94, 94032 Passau, Telefax: 0851/9 66 92 15 oder 
   E-Mail: investor.relations@intica-systems.de. Gegenanträge, die - ohne 
   Berücksichtigung des Tages der Hauptversammlung und des Zugangstages - 
   mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 
   Donnerstag, 20. Juni 2013, bei der Gesellschaft eingehen und die 
   Voraussetzungen des § 126 bzw. § 127 AktG erfüllen, werden im Internet 
   unter www.intica-systems.de veröffentlicht. 
 
   AUSKUNFTSRECHT DER AKTIONÄRE 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über 
   die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft 
   zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind 
   in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von der 
   Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 
   3 AktG genannten Gründen absehen. Der Leiter der Hauptversammlung ist 
   gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft berechtigt, das Frage- 
   und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
   ZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das 
   Grundkapital der Gesellschaft aus 4.287.000 Aktien ohne Nennbetrag 
   (Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme; 
   die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 4.287.000. 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 64.430 eigene Aktien, die kein Stimmrecht gewähren. 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter 
   der nachfolgend genannten Adresse ihre Anmeldung zur Hauptversammlung 
   und einen Nachweis ihrer Berechtigung in deutscher oder englischer 
   Sprache sowie in Textform (§ 126 b BGB) übermitteln: 
 
   InTiCa Systems AG 
   c/o Bankhaus Neelmeyer AG 
   FMS-FWA/Corporate Actions 
   Am Markt 14-16 
   28195 Bremen 
   Telefax: +49 (0) 4 21 36 03 - 1 53 
   E-Mail: hv@neelmeyer.de 
 
 
   Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein durch das depotführende 
   Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus, der 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf 
   Freitag, 14. Juni 2013, 00.00 Uhr, beziehen und zusammen mit der 
   Anmeldung spätestens am Freitag, 28. Juni 2013 eingehen muss. Den 
   Aktionären, die ihre Anmeldung und den genannten Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermitteln, werden 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre 
   werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der 
   Anmeldung und des genannten Nachweises zu sorgen, damit der 
   rechtzeitige Zugang der Eintrittskarten sichergestellt ist. 
 
   Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
   form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst an der 
   Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich in der 
   Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen 
   Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
   von Aktionären, vertreten lassen. Handelt es sich bei dem 
   Bevollmächtigten um ein Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 
   AktG genannten Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den 
   Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen 
   Bevollmächtigten haben die Eintrittskarte des von ihnen vertretenen 
   Aktionärs sowie eine Vollmacht vorzulegen, für welche die Textform (§ 
   126 b BGB) ausreicht; die Vollmacht kann auch per E-Mail an 
   g.meindl@intica-systems.de übermittelt werden. Vollmachtsformulare 
   sind der Eintrittskarte beigefügt und können auch bei der Gesellschaft 
   angefordert werden. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit, sich 
   bei der Stimmabgabe durch einen von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigten in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von 
   Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
   Frage- und Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen und übt 
   im Fall der Bevollmächtigung zur Stimmabgabe das Stimmrecht 
   weisungsgebunden aus. Bei fehlenden oder nicht eindeutigen Weisungen 
   wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der 
   Stimme enthalten. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, 
   benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die unter 
   den vorstehend genannten Voraussetzungen zugesandt wird. Die 
   Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den 
   Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte 
   zugehen. 
 
   Passau, im Mai 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
24.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    InTiCa Systems AG 
                Spitalhofstraße 94 
                94032 Passau 
                Deutschland 
Telefon:        +49 851 966920 
Fax:            +49 851 9669215 
E-Mail:         g.meindl@intica-systems.de 
Internet:       http://www.intica-systems.de 
ISIN:           DE0005874846 
WKN:            587484 
Börsen:         Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt, Hamburg, Berlin, 
                München, Stuttgart, Düsseldorf 
 
 

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