Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
259 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Schumag Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2013 in in den Räumen der Gesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Schumag Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Schumag Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 04.07.2013 in in den Räumen der Gesellschaft, 
Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SCHUMAG AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   AACHEN 
 
   - ISIN: DE0007216707//WKN: 721670 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zu der 
 
   am Donnerstag, den 4. Juli 2013, 10.00 Uhr, 
 
   in den Räumen der Gesellschaft, 
   Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, 
   stattfindenden 
 
   27. ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2011, des 
           Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts 
           jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss der Schumag Aktiengesellschaft, den 
           Konzernabschluss sowie den Lagebericht für die Schumag 
           Aktiengesellschaft und den Konzernlagebericht für das 
           Geschäftsjahr 2010/2011 gebilligt und damit den 
           Jahresabschluss der Schumag Aktiengesellschaft entsprechend § 
           172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht 
           erforderlich und somit nicht vorgesehen. Zudem ist auf der 
           Grundlage des Jahresabschlusses zum 30. September 2011 ein 
           Gewinnverwendungsbeschluss nicht zu fassen. 
 
 
           Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen 
           werden der Hauptversammlung zusammen mit dem Bericht des 
           Aufsichtsrats zur Kenntnis vorgelegt und können ab dem 
           Zeitpunkt der Einladung zu dieser Hauptversammlung in den 
           Geschäftsräumen der Schumag Aktiengesellschaft, HV-Stelle, 
           Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, und über die Internetseite 
           unter http://www.schumag.de/hauptversammlung.51.html 
           eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär 
           unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung betreffend die Entlastung des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen, 
 
 
             dass die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des 
             Vorstands Herrn Steffen Walpert für das am 30. September 
             2011 beendete Geschäftsjahr bis zu der Hauptversammlung 
             vertagt wird, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
             2011/2012 zu beschließen hat. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
             den im Geschäftsjahr 2010/2011 amtierenden 
             Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das am 30. 
             September 2011 beendete Geschäftsjahr zu erteilen. 
 
 
 
     4.    Nachwahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der 
           Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach §§ 96 Abs. 
           1, 4. Fall, 101 AktG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 DrittelbG zu 
           einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern und zu zwei Dritteln 
           aus Vertretern der Aktionäre zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Zwei von der Hauptversammlung am 21. Dezember 2011 für die 
           Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu beschließen hat, 
           als Mitglieder und Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat 
           gewählte Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Mandate 
           niedergelegt, nämlich Herr Frank Jokisch mit Wirkung zum 23. 
           August 2012 und Herr Dr. Johannes Ohlinger mit Wirkung zum 31. 
           August 2012. 
 
 
           Mithin hat die Hauptversammlung nach § 9 Abs. 4 der Satzung an 
           die Stelle der vorzeitig ausgeschiedenen 
           Aufsichtsratsmitglieder Herren Frank Jokisch und Dr. Johannes 
           Ohlinger jeweils für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlzeit der 
           übrigen Aufsichtsratsmitglieder - mithin bis zum Ende der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2015/2016 zu beschließen hat - zwei neue 
           Mitglieder zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       4.1   anstelle des von der Hauptversammlung am 21. 
             Dezember 2011 gewählten und wieder ausgeschiedenen 
             Aufsichtsratsmitglieds Herrn Frank Jokisch für die restliche 
             Amtszeit - mithin bis zum Ende der Hauptversammlung, die 
             über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu 
             beschließen hat - als Mitglied und Vertreter der Aktionäre 
             in den Aufsichtsrat zu wählen 
             Herrn Peter Koschel, Frankfurt/Main, Director der Enprovalve 
             P. Koschel Unternehmensberatung Ltd., Birmingham/Vereinigtes 
             Königreich 
 
 
       4.2   anstelle des von der Hauptversammlung am 21. 
             Dezember 2011 gewählten und wieder ausgeschiedenen 
             Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Johannes Ohlinger für die 
             restliche Amtszeit - mithin bis zum Ende der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
             Geschäftsjahr 2015/2016 zu beschließen hat - als Mitglied 
             und Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen 
             Herrn Martin Kienböck, Ratingen, Pensionär (ehemaliger 
             Geschäftsführer der Balcke-Dürr GmbH, Ratingen) 
 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
           Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser 
           Hauptversammlung im Bundesanzeiger üben die Herren Peter 
           Koschel und Martin Kienböck keine weiteren Mandate im Sinne 
           des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             die Ernst & Young GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
             Zweigniederlassung Saarbrücken, zum Abschlussprüfer und 
             Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/2012 zu 
             wählen. 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             die Ernst & Young GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
             Zweigniederlassung Saarbrücken, zum Abschlussprüfer und 
             Konzernabschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr 
             2012/2013 zu wählen. 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Antragstellung sind nach § 16 Abs. 2 der Satzung unserer 
   Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 3 des Aktiengesetzes 
   (AktG) nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres 
   Aktienbesitzes durch das depotführende Institut anmelden. Der Nachweis 
   muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der 
   Hauptversammlung (also auf Donnerstag, 13. Juni 2013, 0.00 Uhr 
   Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) beziehen (Record Date), in Textform 
   (§ 126b BGB) erstellt sein und in deutscher oder englischer Sprache 
   erfolgen. Auch Aktionäre, die effektive Aktienurkunden in 
   Eigenverwahrung halten, müssen den Nachweis des Aktienbesitzes auf den 
   vorgenannten Zeitpunkt führen. 
 
   Der vorstehend angegebene Nachweisstichtag hat die Bedeutung, dass nur 
   diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt Aktionäre der 
   Gesellschaft sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und 
   gesetzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Personen, die ihre 
   Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können hingegen 
   an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und dort ihre Rechte aus den 
   Aktien nicht ausüben. Personen, die ihre Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und 
   Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat 
   keinerlei Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
   relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.