DGAP-HV: Schumag Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Schumag Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 04.07.2013 in in den Räumen der Gesellschaft,
Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
24.05.2013 / 15:09
=--------------------------------------------------------------------
SCHUMAG AKTIENGESELLSCHAFT
AACHEN
- ISIN: DE0007216707//WKN: 721670 -
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der
am Donnerstag, den 4. Juli 2013, 10.00 Uhr,
in den Räumen der Gesellschaft,
Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen,
stattfindenden
27. ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2011, des
Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts
jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der Schumag Aktiengesellschaft, den
Konzernabschluss sowie den Lagebericht für die Schumag
Aktiengesellschaft und den Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2010/2011 gebilligt und damit den
Jahresabschluss der Schumag Aktiengesellschaft entsprechend §
172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht
erforderlich und somit nicht vorgesehen. Zudem ist auf der
Grundlage des Jahresabschlusses zum 30. September 2011 ein
Gewinnverwendungsbeschluss nicht zu fassen.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen
werden der Hauptversammlung zusammen mit dem Bericht des
Aufsichtsrats zur Kenntnis vorgelegt und können ab dem
Zeitpunkt der Einladung zu dieser Hauptversammlung in den
Geschäftsräumen der Schumag Aktiengesellschaft, HV-Stelle,
Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, und über die Internetseite
unter http://www.schumag.de/hauptversammlung.51.html
eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.
2. Beschlussfassung betreffend die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen,
dass die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des
Vorstands Herrn Steffen Walpert für das am 30. September
2011 beendete Geschäftsjahr bis zu der Hauptversammlung
vertagt wird, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2011/2012 zu beschließen hat.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2010/2011 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das am 30.
September 2011 beendete Geschäftsjahr zu erteilen.
4. Nachwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der
Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach §§ 96 Abs.
1, 4. Fall, 101 AktG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 DrittelbG zu
einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern und zu zwei Dritteln
aus Vertretern der Aktionäre zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Zwei von der Hauptversammlung am 21. Dezember 2011 für die
Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu beschließen hat,
als Mitglieder und Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat
gewählte Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Mandate
niedergelegt, nämlich Herr Frank Jokisch mit Wirkung zum 23.
August 2012 und Herr Dr. Johannes Ohlinger mit Wirkung zum 31.
August 2012.
Mithin hat die Hauptversammlung nach § 9 Abs. 4 der Satzung an
die Stelle der vorzeitig ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieder Herren Frank Jokisch und Dr. Johannes
Ohlinger jeweils für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlzeit der
übrigen Aufsichtsratsmitglieder - mithin bis zum Ende der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015/2016 zu beschließen hat - zwei neue
Mitglieder zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
4.1 anstelle des von der Hauptversammlung am 21.
Dezember 2011 gewählten und wieder ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieds Herrn Frank Jokisch für die restliche
Amtszeit - mithin bis zum Ende der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu
beschließen hat - als Mitglied und Vertreter der Aktionäre
in den Aufsichtsrat zu wählen
Herrn Peter Koschel, Frankfurt/Main, Director der Enprovalve
P. Koschel Unternehmensberatung Ltd., Birmingham/Vereinigtes
Königreich
4.2 anstelle des von der Hauptversammlung am 21.
Dezember 2011 gewählten und wieder ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Johannes Ohlinger für die
restliche Amtszeit - mithin bis zum Ende der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015/2016 zu beschließen hat - als Mitglied
und Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen
Herrn Martin Kienböck, Ratingen, Pensionär (ehemaliger
Geschäftsführer der Balcke-Dürr GmbH, Ratingen)
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung im Bundesanzeiger üben die Herren Peter
Koschel und Martin Kienböck keine weiteren Mandate im Sinne
des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011/2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
Zweigniederlassung Saarbrücken, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/2012 zu
wählen.
6. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012/2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
Zweigniederlassung Saarbrücken, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr
2012/2013 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Antragstellung sind nach § 16 Abs. 2 der Satzung unserer
Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 3 des Aktiengesetzes
(AktG) nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres
Aktienbesitzes durch das depotführende Institut anmelden. Der Nachweis
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (also auf Donnerstag, 13. Juni 2013, 0.00 Uhr
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) beziehen (Record Date), in Textform
(§ 126b BGB) erstellt sein und in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen. Auch Aktionäre, die effektive Aktienurkunden in
Eigenverwahrung halten, müssen den Nachweis des Aktienbesitzes auf den
vorgenannten Zeitpunkt führen.
Der vorstehend angegebene Nachweisstichtag hat die Bedeutung, dass nur
diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt Aktionäre der
Gesellschaft sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und
gesetzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Personen, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können hingegen
an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und dort ihre Rechte aus den
Aktien nicht ausüben. Personen, die ihre Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur
Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat
keinerlei Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 24, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)
© 2013 Dow Jones News
