DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 09.07.2013 in 32545 Bad Oeynhausen mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
28.05.2013 / 15:07
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Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapierkennnummer 604400
ISIN DE 0006044001
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein, zur ordentlichen Hauptversammlung der
Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft
am Dienstag, den 9. Juli 2013, um 11 Uhr, in der Maternus-Klinik für
Rehabilitation Bad Oeynhausen, Am Brinkkamp 16, 32545 Bad Oeynhausen
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2012, des
Lageberichtes für die Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und
des Konzern-Lageberichtes, sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 und der erläuternden
Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315
Absatz 4 HGB
Die genannten Unterlagen können ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.maternus.de/deu/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung.html
unter der Rubrik
'Dokumente für das Kalenderjahr 2013' eingesehen werden.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres-
und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des
ausgeschiedenen Mitglieds des Vorstandes Herrn Dietmar Meng
für das Geschäftsjahr 2011
Die Beschlussfassung über die Entlastung des ausgeschiedenen
Mitglieds des Vorstandes Herrn Dietmar Meng wurde mit
Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2012 vertagt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Die Entlastung des ausgeschiedenen Mitgliedes des Vorstandes
Herrn Dietmar Meng für das Geschäftsjahr 2011 wird erneut, und
zwar bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, vertagt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstandes (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder)
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt über die
Entlastung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden
Vorstandsmitglieder zu beschließen:
3.1 Herrn Götz Leschonsky wird Entlastung erteilt.
3.2 Die Beschlussfassung über die Entlastung von
Herrn Dietmar Meng wird bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung vertagt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrates (einschließlich der ausgeschiedenen
Mitglieder) für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrates (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder)
wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
5. Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Maternus-Kliniken AG setzt sich gemäß § 6
Abs. 1 der Satzung sowie §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1
Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Wirkung zum 30.12.2012 haben die von der Hauptversammlung
vom 24.08.2012 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates, Frau
Sylvia Wohlers de Meie und Herr Mario Ruano-Wohlers ihre
Aufsichtsratsmandate niedergelegt. Als von der
Hauptversammlung vom 24.08.2012 gewähltes Ersatzmitglied ist
Herr Andreas Keil für das vorzeitig ausgeschiedene
Aufsichtsratsmitglied, Frau Sylvia Wohlers de Meie, für deren
verbleibende Amtszeit, d.h. bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat
eingetreten.
Das Amtsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 24.01.2013 Herrn
Harald Schmidt für das ausgeschiedene Mitglied, Herrn Mario
Ruano-Wohlers, zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Das
Amt als gerichtlich bestelltes Ersatzmitglied erlischt, sobald
die Hauptversammlung anstelle des gerichtlich bestellten
Aufsichtsratsmitgliedes ein Aufsichtsratsmitglied gewählt hat.
Daher ist ein Mitglied des Aufsichtsrates von der
Hauptversammlung zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Harald Schmidt, Schwalbach,
selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. Die
Wahl erfolgt für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitgliedes, Herr Mario Ruano-Wohlers, demnach bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2016 beschließt.
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG:
Aufsichtsratsmandate:
Mitglied des Aufsichtsrates der Katholische Kliniken im Kreis
Kleve Trägergesellschaft mbH, Kleve
Mitglied des Aufsichtsrats der Kulturkreis Schwalbach a. Ts.
GmbH, Schwalbach
Vergleichbare Mandate:
Beirat der Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime
GmbH, Hamburg
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
sowie zum Prüfer für die etwaige Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten
ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2014 aufgestellt
werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher
Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.
7. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung
Durch Gesetzesänderung wurde der elektronische Bundesanzeiger
in den Bundesanzeiger überführt. Die gesetzliche Terminologie
spricht nun nur noch von dem 'Bundesanzeiger' anstelle von dem
'elektronischen Bundesanzeiger'. Der Bundesanzeiger wird
elektronisch herausgegeben und unter www.bundesanzeiger.de zur
Abfrage bereitgehalten. § 3 Abs. 1 der Satzung soll an die
veränderte Rechtslage bzw. Terminologie angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, zu
beschließen:
§ 3 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu
gefasst:
'(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen
ausschließlich im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht
zwingend etwas anderes bestimmt.'
8. Beschlussfassung zur Anpassung der Satzung an das
ARUG
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
beinhaltet u. a. Neuregelungen der Fristen, Termine und deren
Berechnung, zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Form
von Vollmachten. Die Satzung der Gesellschaft soll wie folgt
an das ARUG angepasst werden:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
§ 13 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu
gefasst:
'(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich bis zum Ablauf des sechsten Tages vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der
Einberufung bezeichneten Stelle anmelden und ihren
Aktienbesitz nachweisen.'
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 28, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)
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