DGAP-HV: Ehlebracht Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Ehlebracht Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 10.07.2013 in Bielefeld mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
28.05.2013 / 15:08
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Ehlebracht Aktiengesellschaft
Enger
ISIN-Nr.: DE 000 564 910 7
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 10. Juli 2013, um 11.00
Uhr in der Stadthalle Bielefeld, Willy-Brandt-Platz 1, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des
Konzernlageberichtes einschließlich der erläuternden Berichte
des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315
Abs. 4 HGB und der Erklärung zur Unternehmensführung 2012
gemäß § 289a HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2012
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
EHLEBRACHT Aktiengesellschaft in 32130 Enger, Werkstraße 7,
zur Einsichtnahme aus und stehen auch im Internet unter
www.ehlebracht-ag.com zum Download bereit.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn von
1.337.889,56 EUR eine Dividende pro Stückaktie von 0,10 EUR
auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 47.889,56
EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu
erteilen.
Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2012 waren
a) Dr. Walter Hasselkus
b) Jörns Haberstroh
c) Mark Knobloch
d) Dirk Haussels
e) Achim Wiegmann
f) Tanja Henning
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
erteilen. Die Entlastung soll in getrennten Beschlussfassungen
erfolgen. Somit ist über folgende Entlastungen zu beschließen:
a) Dr. Walter Hasselkus
b) Jörns Haberstroh
c) Mark Knobloch
d) Dirk Haussels
e) Achim Wiegmann
f) Tanja Henning
5. Beschlussfassung bezüglich möglicher Sonderprüfung
und Bestellung eines Besonderen Vertreters
Die außerordentliche Hauptversammlung der Ehlebracht AG hat
durch Beschluss vom 16.02.2010 zu Tagesordnungspunkt 3 einen
Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers und zu
Tagesordnungspunkt 4 einen Antrag auf Bestellung eines
Besonderen Vertreters zur Geltendmachung etwaiger
Ersatzansprüche, jeweils auf Verlangen der Vestcorp AG,
abgelehnt. Nach Anfechtungsklage der Vestcorp AG ist die
Ablehnung dieser Beschlussanträge durch Urteil des LG Dortmund
vom 15.09.2011 bestätigt und durch Urteil des OLG Hamm vom
08.10.2012 für nichtig erklärt worden. Die Ehlebracht AG
strebt an diese Entscheidungen höchstrichterlich beim
Bundesgerichtshof klären zu lassen. Sie hat daher gegen das
Urteil des OLG Hamm Nichtzulassungsbeschwerde zum
Bundesgerichtshof eingelegt. Dieses Verfahren ist lt.
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.02.2013 wegen der
Insolvenz der klagenden Vestcorp AG unterbrochen gemäß § 240
ZPO.
Der Fortgang des Verfahrens ist aus heutiger Sicht nicht
gewiss. Die Ehlebracht AG möchte allerdings in der Sache
finale Rechtssicherheit, insbesondere zur Deckelung etwaiger
und womöglich unverhältnismäßig hoher zukünftiger Kosten,
erlangen.
Um auch ohne die Fortführung des Rechtsstreits
Rechtssicherheit bzgl. der möglichen Sonderprüfung zu
erlangen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bestellung von Herrn Wirtschaftsprüfer Ludger Schmitz und
Herrn Rechtsanwalt Arno Lampmann zu Sonderprüfern laut nicht
rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom
08.10.2012 wird widerrufen. Ebenso wird die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen Herrn Dr.
Walter Hasselkus und gegen Frau Carmen Ehlebracht-Friedrich
sowie die Bestellung von Herrn Rechtsanwalt Siegfried Lewinski
zum Besonderen Vertreter zur Geltendmachung dieser
Ersatzansprüche lt. nicht rechtskräftigem Urteil des
Oberlandesgerichts Hamm vom 08.10.2012 widerrufen.
6. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S & R WP Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Dortmund zum Abschlussprüfer für das zum 31.12.2013 endende
Geschäftsjahr zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß Artikel 19 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b
BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste
Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 19. Juni 2013,
0:00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Ehlebracht AG am 03. Juli
2013, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:
EHLEBRACHT Aktiengesellschaft
c/o PR Im Turm HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Telefax: 0621-7 17 72 13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären
Eintrittskarten sowie ein Vollmachtsformular für die Hauptversammlung
nebst weiteren Erläuterungen zu diesen Formularen übersandt. Die
Vollmachtsformulare nebst weiteren Erläuterungen sind dazu auch über
die Internetseite www.ehlebracht-ag.com zugänglich. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts,
sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der
Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme-
und Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- oder stimmberechtigt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen
12,9 Mio. Stammaktien und 12,9 Mio. Stimmrechte.
Stimmrechtsvertretung/Bevollmächtigung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.
B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen können für die
Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder andere nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie
deren entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen
nach § 135 AktG oder nach § 135 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
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May 28, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)
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