DJ DGAP-HV: Ehlebracht Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2013 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Ehlebracht Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Ehlebracht Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 10.07.2013 in Bielefeld mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
28.05.2013 / 15:08
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Ehlebracht Aktiengesellschaft
Enger
ISIN-Nr.: DE 000 564 910 7
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 10. Juli 2013, um 11.00
Uhr in der Stadthalle Bielefeld, Willy-Brandt-Platz 1, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des
Konzernlageberichtes einschließlich der erläuternden Berichte
des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315
Abs. 4 HGB und der Erklärung zur Unternehmensführung 2012
gemäß § 289a HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2012
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
EHLEBRACHT Aktiengesellschaft in 32130 Enger, Werkstraße 7,
zur Einsichtnahme aus und stehen auch im Internet unter
www.ehlebracht-ag.com zum Download bereit.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn von
1.337.889,56 EUR eine Dividende pro Stückaktie von 0,10 EUR
auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 47.889,56
EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu
erteilen.
Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2012 waren
a) Dr. Walter Hasselkus
b) Jörns Haberstroh
c) Mark Knobloch
d) Dirk Haussels
e) Achim Wiegmann
f) Tanja Henning
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
erteilen. Die Entlastung soll in getrennten Beschlussfassungen
erfolgen. Somit ist über folgende Entlastungen zu beschließen:
a) Dr. Walter Hasselkus
b) Jörns Haberstroh
c) Mark Knobloch
d) Dirk Haussels
e) Achim Wiegmann
f) Tanja Henning
5. Beschlussfassung bezüglich möglicher Sonderprüfung
und Bestellung eines Besonderen Vertreters
Die außerordentliche Hauptversammlung der Ehlebracht AG hat
durch Beschluss vom 16.02.2010 zu Tagesordnungspunkt 3 einen
Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers und zu
Tagesordnungspunkt 4 einen Antrag auf Bestellung eines
Besonderen Vertreters zur Geltendmachung etwaiger
Ersatzansprüche, jeweils auf Verlangen der Vestcorp AG,
abgelehnt. Nach Anfechtungsklage der Vestcorp AG ist die
Ablehnung dieser Beschlussanträge durch Urteil des LG Dortmund
vom 15.09.2011 bestätigt und durch Urteil des OLG Hamm vom
08.10.2012 für nichtig erklärt worden. Die Ehlebracht AG
strebt an diese Entscheidungen höchstrichterlich beim
Bundesgerichtshof klären zu lassen. Sie hat daher gegen das
Urteil des OLG Hamm Nichtzulassungsbeschwerde zum
Bundesgerichtshof eingelegt. Dieses Verfahren ist lt.
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.02.2013 wegen der
Insolvenz der klagenden Vestcorp AG unterbrochen gemäß § 240
ZPO.
Der Fortgang des Verfahrens ist aus heutiger Sicht nicht
gewiss. Die Ehlebracht AG möchte allerdings in der Sache
finale Rechtssicherheit, insbesondere zur Deckelung etwaiger
und womöglich unverhältnismäßig hoher zukünftiger Kosten,
erlangen.
Um auch ohne die Fortführung des Rechtsstreits
Rechtssicherheit bzgl. der möglichen Sonderprüfung zu
erlangen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bestellung von Herrn Wirtschaftsprüfer Ludger Schmitz und
Herrn Rechtsanwalt Arno Lampmann zu Sonderprüfern laut nicht
rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom
08.10.2012 wird widerrufen. Ebenso wird die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen Herrn Dr.
Walter Hasselkus und gegen Frau Carmen Ehlebracht-Friedrich
sowie die Bestellung von Herrn Rechtsanwalt Siegfried Lewinski
zum Besonderen Vertreter zur Geltendmachung dieser
Ersatzansprüche lt. nicht rechtskräftigem Urteil des
Oberlandesgerichts Hamm vom 08.10.2012 widerrufen.
6. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S & R WP Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Dortmund zum Abschlussprüfer für das zum 31.12.2013 endende
Geschäftsjahr zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß Artikel 19 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b
BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste
Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 19. Juni 2013,
0:00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Ehlebracht AG am 03. Juli
2013, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:
EHLEBRACHT Aktiengesellschaft
c/o PR Im Turm HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Telefax: 0621-7 17 72 13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären
Eintrittskarten sowie ein Vollmachtsformular für die Hauptversammlung
nebst weiteren Erläuterungen zu diesen Formularen übersandt. Die
Vollmachtsformulare nebst weiteren Erläuterungen sind dazu auch über
die Internetseite www.ehlebracht-ag.com zugänglich. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts,
sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der
Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme-
und Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- oder stimmberechtigt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen
12,9 Mio. Stammaktien und 12,9 Mio. Stimmrechte.
Stimmrechtsvertretung/Bevollmächtigung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.
B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen können für die
Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder andere nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie
deren entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen
nach § 135 AktG oder nach § 135 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
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May 28, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)
DJ DGAP-HV: Ehlebracht Aktiengesellschaft: -2-
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll,
enthält die Satzung hierzu keine besonderen Regelungen. Wir weisen
jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach §
135 AktG oder nach § 135 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigen wollen, rechtzeitig mit dem zu
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Erteilung von Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der
Textform (§ 126 b BGB).
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten
erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten sowie für
die Übersendung der Weisung gegenüber den Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft, deren Widerruf und Änderung stehen folgende Adresse,
Faxnummer, bzw. elektronischer Internetdialog zur Verfügung:
EHLEBRACHT Aktiengesellschaft
c/o PR Im Turm HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Telefax: 0621-7 17 72 13
Elektronisch: www.hv-vollmachten.de.
Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs
(www.hv-vollmachten.de) ist ein PIN erforderlich, der auf der
Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird.
Weitere Informationen zur Nutzung des passwortgeschützten
Internetdialogs finden sich unter der vorgenannten Internetadresse.
Aktionärsrechte
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können gemäß § 122
Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Ehlebracht AG zu richten. Es muss der
Ehlebracht AG mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens am 09. Juni 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Die Aktionäre haben
nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien
für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 3
Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG
sowie § 70 AktG) sind und diese bis zur Entscheidung über das
Verlangen halten. Das Verlangen ist an folgende Adresse zu richten:
EHLEBRACHT Aktiengesellschaft, Vorstand, Werkstraße 7, 32130 Enger
Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre der Ehlebracht AG können der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1
AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge
sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an
folgende Adresse bzw. Faxnummer zu richten:
EHLEBRACHT Aktiengesellschaft, Vorstand, Werkstraße 7, 32130 Enger
Telefaxnummer: (0 52 23) 18 51 22
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 25.
Juni 2013, unter dieser Adresse bzw. Faxnummer eingegangenen
ordnungsgemäßen Gegenanträge werden einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung im Internet unter www.ehlebracht-ag.com zugänglich gemacht.
Die Ehlebracht AG ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht
verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu
machen. Dies ist der Fall,
* soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen
strafbar machen würde,
* wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder
satzungswidrigem Beschluss der Hauptversammlung führen würde,
* wenn die Begründung in wesentlichen Punkten
offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie
Beleidigungen enthält,
* wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter
Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung
der Ehlebracht AG nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden
ist,
* wenn der selbe Gegenantrag des Aktionärs mit
wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren
bereits zumindest zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft
nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der
Hauptversammlung weniger als der 20. Teil des vertretenen
Grundkapitals für ihn gestimmt hat,
* wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der
Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten
lassen wird, oder
* wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in
zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag
nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen.
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Der Vorstand der Ehlebracht AG behält sich vor, Gegenanträge und ihre
Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu dem selben
Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern und des Konzernabschlussprüfers gelten die
vorstehenden Ausführungen sinngemäß mit der Maßgabe, dass der
Wahlvorschlag nicht begründet werden muss (§ 127 AktG). Die Ehlebracht
AG ist über die vorgenannten, über den Gegenanträgen aufgeführten
Gründe hinaus, nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu
machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den
ausgeübten Beruf und Wohnort sowie deren Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5
AktG enthalten.
Auskunftsrecht des Aktionärs
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von
einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131
Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
www.ehlebracht-ag.com abrufbar.
Internetseite, über die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich
sind
Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.ehlebracht-ag.com
zugänglich:
(1) der Inhalt der Einberufung;
(2) eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der
Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll;
(3) die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen;
(4) die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben
zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung;
(5) die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung
zu verwenden sind, sofern diese Formulare den Aktionären nicht
direkt übermittelt worden sind.
Soweit der Gesellschaft nach Einberufung der Hauptversammlung ein
Minderheitsverlangen von Aktionären i. S. v. § 122 Abs. 2 AktG
eingeht, wird dieses ebenfalls nach seinem Eingang in gleicher Weise
auf oben genannter Homepage zugänglich gemacht.
Auf der Homepage werden nach Abschluss der Hauptversammlung gemäß §
130 Abs. 6 AktG bis zum 17. Juli 2013 auch die Abstimmungsergebnisse
veröffentlicht.
Enger, im Mai 2013
Der Vorstand
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28.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ehlebracht Aktiengesellschaft
Werkstr. 7
32130 Enger
Deutschland
Telefon: +49 5223 185128
Fax: +49 5223 185122
E-Mail: c.schell@ehlebracht-ag.com
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May 28, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)
Internet: http://www.ehlebracht-ag.com ISIN: DE0005649107 WKN: 564 910 7 Ende der Mitteilung DGAP News-Service =-------------------------------------------------------------------- 213509 28.05.2013
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May 28, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)
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