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DGAP-HV: Hornbach-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2013 in Landau in der Pfalz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Hornbach-Baumarkt-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Hornbach-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 04.07.2013 in Landau in der Pfalz mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
28.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft 
 
   76878 Bornheim bei Landau/Pfalz 
 
   - ISIN DE0006084403 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 4. Juli 2013, 
   11.00 Uhr, in der Jugendstil-Festhalle Landau, Mahlastraße 3, 76829 
   Landau in der Pfalz, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012/2013, des 
           gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für 
           das Geschäftsjahr 2012/2013, des Berichts des Aufsichtsrats 
           sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat bereits am 22. Mai 2013 den Jahresabschluss 
           festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den       EUR    22.903.500,00 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2012/2013 in Höhe von wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 pro     EUR    15.903.500,00 
   Stück-Stammaktie auf 31.807.000 
   Stück-Stammaktien 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen                EUR     7.000.000,00 
 
 
           Sofern die HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft im Zeitpunkt 
           der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien 
           hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht 
           dividendenberechtigt. Auf nicht dividendenberechtigte 
           Stück-Stammaktien entfallende Teilbeträge werden ebenfalls auf 
           neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
           Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013/2014 zu wählen. 
 
 
           Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine entsprechende 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
 
 
     6.    Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht 
           des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für die 
           prüferische Durchsicht des verkürzten 
           Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß 
           §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG für das erste Halbjahr im 
           Geschäftsjahr 2013/2014 zu wählen. 
 
 
           Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine entsprechende 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit nach § 11 Abs. 1 der 
           Satzung, § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 
           Nr. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 
           4. Mai 1976 (MitbestG) aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern 
           der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Vorstand und 
           Aufsichtsrat halten es mit Blick auf das Wachstum der letzten 
           Jahre und die mittelfristige Wachstumsprognose für angezeigt, 
           von der Wahlmöglichkeit des § 7 Abs. 1 S. 2 1. Alt. MitbestG 
           Gebrauch zu machen und in der Satzung zu bestimmen, dass § 7 
           Abs. 1 S. 1 Nr. 2 MitbestG Anwendung findet, wonach sich der 
           Aufsichtsrat aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der 
           Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, 
 
 
           § 11 Absatz 1 der Satzung zu ändern und wie folgt neu zu 
           fassen: 
 
 
           '§ 11 Zusammensetzung, Wahl, Amtsdauer 
           (1) Auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist § 7 Abs. 1 
           S. 1 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes 1976 anzuwenden. Der 
           Aufsichtsrat besteht daher aus sechzehn Mitgliedern, und zwar 
           aus acht Mitgliedern der Anteilseigner, deren Wahl sich nach 
           den Bestimmungen des Aktiengesetzes richtet, und acht 
           Mitgliedern der Arbeitnehmer, deren Wahl sich nach den 
           Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 1976 richtet.' 
 
 
     8.    Neuwahl des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner 
           endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 4. Juli 2013. 
 
 
           Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 7 zur 
           Beschlussfassung vorgeschlagenen Satzungsänderung setzt sich 
           der Aufsichtsrat nach § 11 Abs. 1 der Satzung in der dann 
           geltenden Fassung, § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 
           1 S. 1 Nr. 2 MitbestG aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der 
           Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 101 Abs. 
           1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 MitbestG sind die 
           Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die 
           Hauptversammlung zu bestimmen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht 
           gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner 
           in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, und zwar gemäß 
           § 11 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
           Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird: 
 
 
       1.    Herr Albrecht Hornbach, Vorsitzender des 
             Vorstands der HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft, 
             Neustadt/Weinstraße, wohnhaft in Annweiler am Trifels; 
 
 
       2.    Herr Dr. Wolfgang Rupf, Geschäftsführer Rupf 
             Industries GmbH, Königstein im Taunus, wohnhaft in 
             Königstein im Taunus; 
 
 
       3.    Herr John Declerck, Group Strategy Director, 
             Kingfisher plc, London, Großbritannien, wohnhaft in London, 
             Großbritannien; 
 
 
       4.    Herr Erich Harsch, Vorsitzender der 
             Geschäftsführung der dm-drogerie markt GmbH & Co. KG, 
             Karlsruhe, wohnhaft in Ettlingen; 
 
 
       5.    Herr Martin Hornbach, Vorstand, Corivus AG, 
             Neustadt/Weinstraße, wohnhaft in Neustadt/Weinstraße; 
 
 
       6.    Herr Dr. John Feldmann, Vorsitzender des 
             Vorstands der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, Frankfurt am 
             Main, wohnhaft in Mannheim; 
 
 
       7.    Herr Joerg Walter Sost, Geschäftsführender 
             Gesellschafter der J.S. Consulting GmbH, 
             Neustadt/Weinstraße, wohnhaft in Neustadt/Weinstraße; 
 
 
       8.    Herr Prof. Dr.-Ing. Jens Wulfsberg, Ordentlicher 
             Professor für Fertigungstechnik, Universität der Bundeswehr 
             Hamburg, Hamburg, wohnhaft in Neritz. 
 
 
             Die Vorgeschlagenen gehören folgenden (a) gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten und folgenden (b) vergleichbaren 
             Kontrollgremien von in- und ausländischen 
             Wirtschaftsunternehmen an: 
 
 
         1.    Herr Albrecht Hornbach: 
 
 
           a)    gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: 
 
 
             -     HORNBACH Immobilien Aktiengesellschaft, 
                   Bornheim, Aufsichtsratsvorsitzender 
 
 
 
           b)    vergleichbare Kontrollgremien von in- und 
                 ausländischen Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
             -     Rheinland-Pfalz Bank, Mainz, Mitglied des 
                   Kundenbeirats 
 
 
 
 
         2.    Herr Dr. Wolfgang Rupf: 
 
 
           a)    gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: 
 
 
             -     HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft, 
                   Neustadt/Weinstraße, Aufsichtsratsvorsitzender 
 
 
             -     IVA Valuation & Advisory AG 
                   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, 
                   stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 
 
 
 
           b)    vergleichbare Kontrollgremien von in- und 
                 ausländischen Wirtschaftsunternehmen: 

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May 28, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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