DGAP-HV: Hornbach-Baumarkt-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Hornbach-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 04.07.2013 in Landau in der Pfalz mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
28.05.2013 / 15:09
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HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft
76878 Bornheim bei Landau/Pfalz
- ISIN DE0006084403 -
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 4. Juli 2013,
11.00 Uhr, in der Jugendstil-Festhalle Landau, Mahlastraße 3, 76829
Landau in der Pfalz, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012/2013, des
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für
das Geschäftsjahr 2012/2013, des Berichts des Aufsichtsrats
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat bereits am 22. Mai 2013 den Jahresabschluss
festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012/2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den EUR 22.903.500,00
ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2012/2013 in Höhe von wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 pro EUR 15.903.500,00
Stück-Stammaktie auf 31.807.000
Stück-Stammaktien
Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 7.000.000,00
Sofern die HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft im Zeitpunkt
der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien
hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Auf nicht dividendenberechtigte
Stück-Stammaktien entfallende Teilbeträge werden ebenfalls auf
neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012/2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013/2014 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine entsprechende
Empfehlung des Prüfungsausschusses.
6. Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2013/2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß
§§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG für das erste Halbjahr im
Geschäftsjahr 2013/2014 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine entsprechende
Empfehlung des Prüfungsausschusses.
7. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit nach § 11 Abs. 1 der
Satzung, § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom
4. Mai 1976 (MitbestG) aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern
der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Vorstand und
Aufsichtsrat halten es mit Blick auf das Wachstum der letzten
Jahre und die mittelfristige Wachstumsprognose für angezeigt,
von der Wahlmöglichkeit des § 7 Abs. 1 S. 2 1. Alt. MitbestG
Gebrauch zu machen und in der Satzung zu bestimmen, dass § 7
Abs. 1 S. 1 Nr. 2 MitbestG Anwendung findet, wonach sich der
Aufsichtsrat aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor,
§ 11 Absatz 1 der Satzung zu ändern und wie folgt neu zu
fassen:
'§ 11 Zusammensetzung, Wahl, Amtsdauer
(1) Auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist § 7 Abs. 1
S. 1 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes 1976 anzuwenden. Der
Aufsichtsrat besteht daher aus sechzehn Mitgliedern, und zwar
aus acht Mitgliedern der Anteilseigner, deren Wahl sich nach
den Bestimmungen des Aktiengesetzes richtet, und acht
Mitgliedern der Arbeitnehmer, deren Wahl sich nach den
Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 1976 richtet.'
8. Neuwahl des Aufsichtsrats
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 4. Juli 2013.
Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 7 zur
Beschlussfassung vorgeschlagenen Satzungsänderung setzt sich
der Aufsichtsrat nach § 11 Abs. 1 der Satzung in der dann
geltenden Fassung, § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs.
1 S. 1 Nr. 2 MitbestG aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 101 Abs.
1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 MitbestG sind die
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die
Hauptversammlung zu bestimmen.
Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, und zwar gemäß
§ 11 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird:
1. Herr Albrecht Hornbach, Vorsitzender des
Vorstands der HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft,
Neustadt/Weinstraße, wohnhaft in Annweiler am Trifels;
2. Herr Dr. Wolfgang Rupf, Geschäftsführer Rupf
Industries GmbH, Königstein im Taunus, wohnhaft in
Königstein im Taunus;
3. Herr John Declerck, Group Strategy Director,
Kingfisher plc, London, Großbritannien, wohnhaft in London,
Großbritannien;
4. Herr Erich Harsch, Vorsitzender der
Geschäftsführung der dm-drogerie markt GmbH & Co. KG,
Karlsruhe, wohnhaft in Ettlingen;
5. Herr Martin Hornbach, Vorstand, Corivus AG,
Neustadt/Weinstraße, wohnhaft in Neustadt/Weinstraße;
6. Herr Dr. John Feldmann, Vorsitzender des
Vorstands der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, Frankfurt am
Main, wohnhaft in Mannheim;
7. Herr Joerg Walter Sost, Geschäftsführender
Gesellschafter der J.S. Consulting GmbH,
Neustadt/Weinstraße, wohnhaft in Neustadt/Weinstraße;
8. Herr Prof. Dr.-Ing. Jens Wulfsberg, Ordentlicher
Professor für Fertigungstechnik, Universität der Bundeswehr
Hamburg, Hamburg, wohnhaft in Neritz.
Die Vorgeschlagenen gehören folgenden (a) gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und folgenden (b) vergleichbaren
Kontrollgremien von in- und ausländischen
Wirtschaftsunternehmen an:
1. Herr Albrecht Hornbach:
a) gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte:
- HORNBACH Immobilien Aktiengesellschaft,
Bornheim, Aufsichtsratsvorsitzender
b) vergleichbare Kontrollgremien von in- und
ausländischen Wirtschaftsunternehmen:
- Rheinland-Pfalz Bank, Mainz, Mitglied des
Kundenbeirats
2. Herr Dr. Wolfgang Rupf:
a) gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte:
- HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft,
Neustadt/Weinstraße, Aufsichtsratsvorsitzender
- IVA Valuation & Advisory AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
b) vergleichbare Kontrollgremien von in- und
ausländischen Wirtschaftsunternehmen:
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