Neuhausen - Der Telemedizin-Anbieter LifeWatch hat bei der Finanzmarktaufsicht FINMA eine Anzeige eingereicht und um superprovisorische Massnahmen nachgesucht. Die Aufsichtsbehörde prüft die Anzeige, verzichtet aber auf Sofortmassnahmen. In der Folge hat LifeWatch die auf den 29. Mai anberaumte Generalversammlung vorerst verschoben, ein neues Datum soll sobald als möglich bekannt gegeben werden.
Bei der Anzeige zuhanden der FINMA gehe es um eine mögliche Meldepflichtverletzung bedeutender Aktionäre gemäss Börsengesetz, wie das Unternehmen am Dienstagmorgen mitteilte. LifeWatch verlangte deshalb die Suspendierung der Stimmrechte sämtlicher Mitglieder der Aktionärsgruppe, welche kürzlich ein Beteiligung von 27,7% gemeldet hatten. Das Unternehmen hatte eine Suspendierung der Stimmrechte einer Aktionärsgruppe gefordert, die sich sich auf weitere Personen ausdehnen soll, welche nach Auffassung von LifeWatch ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nicht nachgekommen sind. Dies könne ...
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