DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 11.07.2013 in Hamburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
29.05.2013 / 15:11
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Fielmann Aktiengesellschaft
Hamburg
ISIN DE0005772206
Einladung an alle Aktionäre
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die
am Donnerstag, dem 11. Juli 2013, um 12.00 Uhr in der Handelskammer
Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, stattfinden wird.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Fielmann Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns, des Lageberichtes
für die Fielmann Aktiengesellschaft und des Lageberichtes für
den Fielmann-Konzern, des Berichtes des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichtes des
Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4
HGB.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173
AktG am 11. April 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Somit entfällt die Feststellung durch die
Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss,
der Lagebericht für die Fielmann Aktiengesellschaft und der
Lagebericht für den Fielmann-Konzern, der Bericht des
Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sind der Hauptversammlung,
ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung
bedarf, zugänglich zu machen.
Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung
der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft (Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg) und während
der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus
und sind auch über die Internetseite der Gesellschaft
http://www.fielmann.com zugänglich.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Bilanzgewinn der Fielmann Aktiengesellschaft des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 113.400.000,00 EUR wird zur
Ausschüttung einer Dividende von 2,70 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie verwendet und der aus dem
Bilanzgewinn auf nicht dividendenberechtigte eigene Aktien
entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien verändern. Für diesen Fall wird
der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 2,70
EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann
Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung
Hamburg, zum Abschlussprüfer für die Fielmann
Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2013 beträgt
das Grundkapital der Gesellschaft 54.600.000,00 EUR und ist
eingeteilt in 42.000.000 Stammaktien (Stückaktien). Jede
Stammaktie (Stückaktie) gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 30.631
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 41.969.369.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit
Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der
Gesellschaft rechtzeitig unter der nachfolgend genannten
Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§
126 b des Bürgerlichen Gesetzbuches) in Deutsch oder Englisch
erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes
übermitteln und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung
anmelden:
M.M.Warburg & CO
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Wertpapierverwaltung
Ferdinandstraße 75
20095 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 3618 1116
E-Mail: WPV-BV-HV@mmwarburg.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
20. Juni 2013, 00.00 Uhr MESZ, beziehen (sog.
Nachweisstichtag). Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die
Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf
des 4. Juli 2013, 24.00 Uhr MESZ, zugehen.
Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei
ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich,
d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen,
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist
auch kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären oder die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind
eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Ein Formular
für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der
oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des
Nachweises des Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird,
und steht auch unter http://www.fielmann.com zum Download zur
Verfügung.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
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