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DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.07.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 11.07.2013 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
29.05.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Fielmann Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE0005772206 
 
 
   Einladung an alle Aktionäre 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die 
   am Donnerstag, dem 11. Juli 2013, um 12.00 Uhr in der Handelskammer 
   Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, stattfinden wird. 
 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Fielmann Aktiengesellschaft, des gebilligten 
           Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns, des Lageberichtes 
           für die Fielmann Aktiengesellschaft und des Lageberichtes für 
           den Fielmann-Konzern, des Berichtes des Aufsichtsrates für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichtes des 
           Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 
           HGB. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 
           AktG am 11. April 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Somit entfällt die Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, 
           der Lagebericht für die Fielmann Aktiengesellschaft und der 
           Lagebericht für den Fielmann-Konzern, der Bericht des 
           Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sind der Hauptversammlung, 
           ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung 
           bedarf, zugänglich zu machen. 
 
 
           Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung 
           der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft (Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg) und während 
           der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus 
           und sind auch über die Internetseite der Gesellschaft 
           http://www.fielmann.com zugänglich. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinnes 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Der Bilanzgewinn der Fielmann Aktiengesellschaft des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 113.400.000,00 EUR wird zur 
           Ausschüttung einer Dividende von 2,70 EUR je 
           dividendenberechtigter Stückaktie verwendet und der aus dem 
           Bilanzgewinn auf nicht dividendenberechtigte eigene Aktien 
           entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
           Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar. 
 
 
           Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien verändern. Für diesen Fall wird 
           der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 2,70 
           EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend 
           angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann 
           Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung 
           Hamburg, zum Abschlussprüfer für die Fielmann 
           Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
           der Einberufung der Hauptversammlung 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2013 beträgt 
           das Grundkapital der Gesellschaft 54.600.000,00 EUR und ist 
           eingeteilt in 42.000.000 Stammaktien (Stückaktien). Jede 
           Stammaktie (Stückaktie) gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft 
           hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 30.631 
           eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die 
           Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 
           im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 41.969.369. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit 
           Nachweisstichtag und dessen Bedeutung) 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der 
           Gesellschaft rechtzeitig unter der nachfolgend genannten 
           Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 
           126 b des Bürgerlichen Gesetzbuches) in Deutsch oder Englisch 
           erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
           übermitteln und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung 
           anmelden: 
 
 
           M.M.Warburg & CO 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien 
           Wertpapierverwaltung 
           Ferdinandstraße 75 
           20095 Hamburg 
           Telefax: +49 (0) 40 3618 1116 
           E-Mail: WPV-BV-HV@mmwarburg.com 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 
           20. Juni 2013, 00.00 Uhr MESZ, beziehen (sog. 
           Nachweisstichtag). Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die 
           Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 
           des 4. Juli 2013, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. 
 
 
           Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres 
           Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
           Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
           rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
           bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die 
           Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
           Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur 
           Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei 
           ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz 
           des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
           geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. 
           Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
           Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
           Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
           Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, 
           d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben 
           keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
           den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe 
           und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
           die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
           danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
           stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen 
           oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist 
           auch kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
 
     3.    Verfahren für die Stimmabgabe durch 
           Bevollmächtigte 
 
 
           Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
           teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
           Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
           Vereinigung von Aktionären oder die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind 
           eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes 
           nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Ein Formular 
           für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der 
           Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der 
           oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des 
           Nachweises des Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, 
           und steht auch unter http://www.fielmann.com zum Download zur 
           Verfügung. 
 
 
           Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
           Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die 
           Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 29, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, sofern 
           nicht ein Kreditinstitut, ein ihm nach § 135 Absatz 10 i.V.m. 
           § 125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut oder 
           Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 
           135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden 
           soll, der Textform. Für die Übermittlung des Nachweises der 
           Bevollmächtigung stehen folgende Adresse, Fax-Nummer und 
           E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
 
           Fielmann AG 
           Investor Relations 
           Weidestraße 118 a 
           22083 Hamburg 
           Telefax: + 49 (0) 40 270 76-150 
           E-Mail: investorrelations@fielmann.com 
 
 
           Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten 
           Vollmacht kann auch dadurch geführt werden, dass dieser die 
           Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle 
           vorweist. 
 
 
           Soll ein Kreditinstitut, ein ihm nach § 135 Absatz 10 i.V.m. § 
           125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, 
           eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Absatz 8 
           AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden, bedarf die 
           Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung einer 
           bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein 
           Kreditinstitut, ein ihm nach § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 
           Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Absatz 8 AktG 
           gleichgestellte Person möglicherweise eine besondere Form der 
           Vollmacht verlangen, weil sie die Vollmacht nach § 135 Absatz 
           1 AktG nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein 
           Kreditinstitut, ein ihm nach § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 
           Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Absatz 8 AktG 
           gleichgestellte Person bevollmächtigen möchten, sollten sich 
           daher mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die 
           Vollmacht abstimmen. 
 
 
           Zur Erleichterung der Ausübung ihres Stimmrechtes bieten wir 
           unseren Aktionären auch auf der diesjährigen Hauptversammlung 
           an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
           Mitarbeiter der Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung 
           als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Aktionäre, die 
           von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich 
           gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur 
           Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
           führen. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die 
           von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter findet 
           sich ebenfalls auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche 
           den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und 
           fristgerechten Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
           und Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter 
           http://www.fielmann.com zum Download zur Verfügung. Den 
           Stimmrechtsvertretern müssen, neben der Vollmacht, in jedem 
           Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes erteilt 
           werden. Die Stimmrechtsvertreter sind an die Weisungen 
           gebunden. Ohne Weisungen sind die Vollmachten ungültig. 
           Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung 
           ausdrücklicher Weisungen müssen bei der Gesellschaft bis 
           spätestens Dienstag, 9. Juli 2013, 24.00 Uhr MESZ, unter der 
           nachstehend genannten Adresse eingehen: 
 
 
           Fielmann AG 
           Investor Relations 
           Weidestraße 118 a 
           22083 Hamburg 
           Telefax: + 49 (0) 40 270 76-150 
           E-Mail: investorrelations@fielmann.com 
 
 
           Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Vollmachten 
           und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter nicht mehr berücksichtigt werden können. 
 
 
     4.    Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit 
           gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR - 
           letzteres entspricht aufgerundet auf die nächst höhere volle 
           Aktienzahl 384.616 Stückaktien - erreichen, können verlangen, 
           dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
           gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
           oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben 
           nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem 
           Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und 
           dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über 
           den Antrag und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht 
           entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über 
           das Ergänzungsverlangen, halten. Nach § 70 AktG bestehen 
           bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte 
           Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht eine 
           entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts 
           aus. 
 
 
           Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den 
           Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft nebst Begründung 
           oder Beschlussvorlage sowie dem Nachweis über die 
           Aktienbesitzzeit spätestens bis zum Ablauf des 10. Juni 2013, 
           24.00 Uhr MESZ, unter nachfolgender Adresse zugehen: 
 
 
           Fielmann AG 
           Investor Relations 
           Weidestraße 118 a 
           22083 Hamburg 
           Telefax: + 49 (0) 40 270 76-150 
           E-Mail: investorrelations@fielmann.com 
 
 
           Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des 
           Rechts und seinen Grenzen sind auf der Internetseite der 
           Gesellschaft http://www.fielmann.com zugänglich. 
 
 
     5.    Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 
           126 Absatz 1, 127 AktG 
 
 
           Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge 
           gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
           bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Absatz 1 AktG 
           und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
           Abschlussprüfern gemäß §§ 127 Satz 1, 126 Absatz 1 AktG 
           übersenden. 
 
 
           Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
           Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind 
           ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten: 
 
 
           Fielmann AG 
           Investor Relations 
           Weidestraße 118 a 
           22083 Hamburg 
           Telefax: + 49 (0) 40 270 76-150 
           E-Mail: investorrelations@fielmann.com 
 
 
           Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden 
           nicht berücksichtigt. 
 
 
           Bis spätestens am Mittwoch, 26. Juni 2013, 24.00 Uhr MESZ, bei 
           vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft 
           eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, sofern 
           sie den gesetzlichen Anforderungen genügen, unverzüglich auf 
           der Internetseite der Gesellschaft http://www.fielmann.com 
           zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
           werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
           veröffentlicht. 
 
 
           Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung 
           dieser Rechte und ihrer Grenzen sind auf der Internetseite der 
           Gesellschaft http://www.fielmann.com zugänglich. 
 
 
     6.    Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 
           AktG 
 
 
           Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in 
           der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
           Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft 
           zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt 
           sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
           der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
           die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
           einbezogenen Unternehmen. 
 
 
           Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung 
           dieses Rechts und seiner Grenzen sind auf der Internetseite 
           der Gesellschaft http://www.fielmann.com zugänglich. 
 
 
     7.    Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
           Gesellschaft 
 
 
           Die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite 
           der Gesellschaft http://www.fielmann.com zugänglich. 
 
 
           Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung sind auf der 
           genannten Internetseite zugänglich: 
 
 
       *     der Inhalt dieser Einberufung mit der Erläuterung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 29, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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