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(1)

DGAP-HV: Fabasoft AG: Einladung zur ordentlichen -2-

DJ DGAP-HV: Fabasoft AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Fabasoft AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
31.05.2013 10:59 
 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die 
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Fabasoft AG 
 
Honauerstraße 4 
 
4020 Linz 
 
ISIN AT 0000785407 
WKN 922 985 
 
EINLADUNG 
 
zu der am Montag, dem 1. Juli 2013, um 10.00 Uhr, in den Räumlichkeiten 
'Courtyard by Marriott Hotel', Europaplatz 2, 4020 Linz, stattfindenden 
 
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
der Fabasoft AG mit dem Sitz in 4020 Linz, Österreich 
 
Tagesordnung: 
 
 1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Fabasoft AG, Vorlage 
    des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses, des 
    Lageberichtes für die Gesellschaft und den Konzern, des Corporate 
    Governance Berichtes, sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das 
    Geschäftsjahr 2012/2013. 
 
 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 
    2012/2013. 
 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und 
    der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012/2013. 
 
 4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den 
    Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013/2014. 
 
 5. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates. 
 
 6. Beschlussfassung über Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates. 
 
 7. Beschlussfassung darüber, dass die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 
    169 AktG laut Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juli 2011 in jenem 
    Umfang, in dem von dieser Ermächtigung bisher nicht Gebrauch gemacht 
    wurde, aufgehoben wird und gleichzeitig Beschlussfassung über die 
    Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates das 
    Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung 
    dieser Ermächtigung und der dazugehörigen Satzungsänderung in das 
    Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um Nominale EUR 
    2.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 Stückaktien sowohl 
    gegen Bareinlage als auch gemäß § 172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu 
    EUR 7.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im 
    Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im 
    Sinn der §§ 169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, 
    die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären 
    ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ 170 Abs 2 AktG). Die 
    diesbezüglichen Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen 
    bei der Gesellschaft in 4020 Linz, Honauerstraße 4, zur Einsichtnahme 
    auf und werden auf Anforderung an Aktionäre unentgeltlich übermittelt, 
    sowie zugleich Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in ihrem 
    § 4, Grundkapital, Pkt 5, sodass dieser Punkt lautet wie folgt: '5: Der 
    Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das 
    Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung 
    dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch - allenfalls in mehreren 
    Tranchen - um Nominale EUR 2.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
    2.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß § 172 AktG 
    gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 7.500.000,00 zu erhöhen, sowie die 
    Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen 
    (genehmigtes Kapital im Sinn der §§ 169 ff AktG), wobei der Vorstand 
    auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss 
    des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ 
    170 Abs 2 AktG).' 
 
 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß 
    § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende 
    Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines 
    verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 Monaten bis zu einem 
    maximalen Anteil von 10 von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. 
    Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 % über und 
    geringstenfalls 20 % unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im 
    Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 Börsehandelstage vor 
    der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung 
    erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, 
    welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % des 
    Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige 
    Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen. 
 
 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß 
    § 65 Abs. 1 Z 8 AktG, für die Dauer von 30 Monaten bis zu einem 
    maximalen Anteil von 10 von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. 
    Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 % über und 
    geringstenfalls 20 % unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im 
    Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 Börsehandelstage vor 
    der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung 
    erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, 
    welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % des 
    Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige 
    Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen. 
 
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung, innerhalb von 5 Jahren für die 
    Veräußerung der gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien 
    eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein 
    öffentliches Angebot, insbesondere zum Zweck der Ausgabe dieser Aktien 
    gegen Sacheinlagen von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder 
    Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland oder 
    von sonstigen Vermögensgegenständen (zB. Patenten), sowie unter 
    Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen. Der Vorstand 
    wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren 
    Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die diesbezüglichen Berichte 
    des Vorstandes und des Aufsichtsrates insbesondere über die 
    Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses bei der Veräußerung eigener 
    Aktien liegen bei der Gesellschaft in 4020 Linz, Honauerstraße 4, zur 
    Einsichtnahme auf und werden auf Anforderung an Aktionäre unentgeltlich 
    übermittelt. 
 
11. Bericht des Vorstandes über die von der Gesellschaft aufgestellten 
    Mitarbeiteroptionenmodelle. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am 
Nachweisstichtag (21. Juni 2013, 24.00 Uhr MEZ) Aktionär ist. Ein Nachweis 
der Aktionärseigenschaft hat gemäß § 10a AktG zu erfolgen. 
 
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Diese darf zum Zeitpunkt der Vorlage 
nicht älter als 7 Tage sein, bedarf der Schriftform und hat entweder in 
deutscher oder englischer Sprache verfasst zu sein. Depotbestätigungen 
haben bis 26. Juni 2013 am Sitz der Fabasoft AG, Honauerstraße 4, 4020 
Linz, einzulangen. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten: 
1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im 
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei 
natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen 
gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische 
Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird; 
3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 
4. die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs 
sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die 
international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; 
5. den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung 
bezieht. 
 
Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 
1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders 
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer 
eindeutig identifiziert werden können, entgegen. Die Depotbestätigung hat 
der Gesellschaft ausschließlich auf folgenden Wegen zuzugehen: 
 
Per Telefax: 0043/732/606162-609 
Per E-Mail: hauptversammlung@fabasoft.com (Depotbestätigung als PDF-Anhang) 
Per Post: Fabasoft AG, Investor Relations, zH. Ulrike Kogler, Honauerstraße 
4, 4020 Linz 
 
Der Geschäftsbericht der Gesellschaft, der Jahresabschluss und der 
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012/2013 samt Lagebericht und 
Konzernlagebericht, Corporate Governance Bericht, sowie der Vorschlag des 
Vorstandes über die Gewinnverteilung und der Bericht des Aufsichtsrates, 
wie auch die Beschlussvorschläge, Erklärungen gem. § 87 Abs. 2 AktG, sowie 
jede sonstige für die Aktionäre bestimmte Erläuterung oder Begründung zu 
einem Punkt der Tagesordnung und alle sonstigen Berichte und Unterlagen, 
die der Hauptversammlung vorzulegen sind, liegen ab 10. Juni 2013 am 
Verwaltungssitz der Gesellschaft in 4020 Linz, Honauerstraße 4, Österreich, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 31, 2013 04:59 ET (08:59 GMT)

zur Einsichtnahme auf und können bei der Gesellschaft kostenfrei 
angefordert werden. Zusätzlich können diese unter www.fabasoft.com/agm 
gelesen, gespeichert und ausgedruckt werden. 
 
Die Aktionäre haben das Recht bis 10. Juni 2013 unter den Voraussetzungen 
des § 109 AktG Tagesordnungspunkte zu beantragen, bis 20. Juni 2013 unter 
den Voraussetzungen des § 110 AktG Beschlussvorschläge zu erstatten, sowie 
unter den Voraussetzungen des § 118 AktG Auskünfte zu verlangen. Nähere 
Informationen zu diesen Rechten sind unter www.fabasoft.com/agm 
dargestellt. 
 
Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, 
können sich vertreten lassen. Die Vollmacht muss der Gesellschaft zumindest 
in Textform per Telefax übermittelt werden und muss anhand dieser die 
Identifizierbarkeit des Aktionärs und die Feststellung des Inhalts der 
Vollmacht möglich sein. Hat der Aktionär seinem depotführenden 
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur 
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 
Für die Übermittlung der Vollmacht stehen den Aktionären bis Freitag, 28. 
Juni 2013, 16.00 Uhr, die für die Übermittlung von Depotbestätigungen 
freigestellten Kommunikationswege offen. Danach ist die Vollmacht 
persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der 
Registrierung vorzulegen. Der vorstehende Absatz gilt sinngemäß auch für 
den Widerruf der Vollmacht. 
 
Um die Bearbeitung einer Vollmacht bzw. eines Widerrufs zu erleichtern, 
werden die Aktionäre ersucht, die auf unserer Homepage zur Verfügung 
gestellten Formulare für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten zu 
verwenden. 
 
Die Aktionäre werden gebeten zu Identifikationszwecken einen amtlichen 
Lichtbildausweis beim Einlass bereit zuhalten. 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung in 
5.000.000 Stückaktien zerlegt. Die Gesellschaft verfügt über keine eigenen 
Aktien. Es können daher 5.000.000 Stimmrechte ausgeübt werden. 
 
Linz, im Mai 2013 
Der Vorstand 
 
 
31.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Fabasoft AG 
              Honauerstraße 4 
              4020 Linz 
              Österreich 
Telefon:      +43 732-606162-0 
Fax:          +43 732-606162-609 
E-Mail:       leopold.bauernfeind@fabasoft.com 
Internet:     www.fabasoft.com 
ISIN:         AT0000785407 
WKN:          922985 
 
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 31, 2013 04:59 ET (08:59 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.