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(1)

DGAP-HV: Dyckerhoff Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Dyckerhoff Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2013 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Dyckerhoff Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Dyckerhoff Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 12.07.2013 in Wiesbaden mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
31.05.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Dyckerhoff Aktiengesellschaft 
 
   Sitz Wiesbaden 
 
   Stammaktien: WKN: 559100, ISIN: DE0005591002 
   Vorzugsaktien: WKN: 559103, ISIN: DE0005591036 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   unsere ordentliche Hauptversammlung 2013, zu der wir Sie hiermit 
   einladen, findet am Freitag, den 12. Juli 2013 um 10:00 Uhr MESZ 
   (Einlass ab 09:00 Uhr) in einem mit entsprechenden Hinweisschildern 
   versehenen Nachbargebäude (Zelt) des in der Biebricher Straße 69, 
   65203 Wiesbaden gelegenen Hauptverwaltungsgebäudes der Gesellschaft in 
   Mainz-Amöneburg (Stadtkreis Wiesbaden) statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 mit 
           den Lageberichten für die Gesellschaft und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) und des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung 
           zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 30.949.164,75 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
       Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,75 je              EUR 
       dividendenberechtigter Stammund Vorzugsaktie    30.949.164,75 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 15. Juli 2013 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische 
           Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des 
           Geschäftsjahres 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses - vor, 
 
 
           die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           München, 
 
 
       a)    zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 
             und, soweit ein Konzernabschluss erstellt wird, zum 
             Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 und 
 
 
       b)    zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des 
             verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das 
             erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2013 
 
 
 
           zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
           der übrigen Aktionäre der Dyckerhoff AG auf die Buzzi Unicem 
           SpA (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen 
           Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG 
 
 
           Gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung 
           einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem 
           Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 Prozent des 
           Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der 
           Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den 
           Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung 
           beschließen. 
 
 
           Das Grundkapital der Dyckerhoff AG beträgt zum Zeitpunkt der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 105.639.815,68. Es ist 
           eingeteilt in 20.667.554 Stück nennbetragslose Stammaktien und 
           20.597.999 Stück nennbetragslose Vorzugsaktien ohne 
           Stimmrecht, insgesamt also in 41.265.553 Aktien. Die Aktien 
           sind Stückaktien und lauten auf den Inhaber. 
 
 
           Die Buzzi Unicem SpA ist eine Aktiengesellschaft nach 
           italienischem Recht (Società per Azioni) mit Sitz in Casale 
           Monferrato (AL), Italien. Der Buzzi Unicem SpA gehören zum 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung selbst 
           15.270.446 der auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen 
           Stammaktien und 19.610.024 der auf den Inhaber lautenden 
           nennbetragslosen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Darüber hinaus 
           sind der Buzzi Unicem SpA nach §§ 327a Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG 
           5.000.000 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien 
           zuzurechnen, die von der Buzzi Unicem Investimenti S.r.l., 
           einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach italienischem 
           Recht (Società a responsabilità limitata) und 
           hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Buzzi Unicem SpA, 
           gehalten werden. Buzzi Unicem SpA hält somit unmittelbar und 
           mittelbar insgesamt 39.880.470 Aktien der Dyckerhoff AG, was 
           rund 96,64 Prozent des Grundkapitals (und rund 98,1 Prozent 
           der Stammaktien sowie rund 95,2 Prozent der Vorzugsaktien) 
           entspricht. Damit gehören der Buzzi Unicem SpA mehr als 95 
           Prozent des Grundkapitals der Dyckerhoff AG, so dass sie deren 
           Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist. 
 
 
           Die Buzzi Unicem SpA hat mit Schreiben vom 8. Februar 2013 ein 
           Verlangen im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG an den Vorstand der 
           Dyckerhoff AG gerichtet, die Hauptversammlung der Dyckerhoff 
           AG möge die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre 
           der Dyckerhoff AG auf die Buzzi Unicem SpA gegen Gewährung 
           einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die Buzzi Unicem 
           SpA hat mit Schreiben vom 10. Mai 2013 an den Vorstand der 
           Dyckerhoff AG ihr Übertragungsverlangen dahingehend bestätigt 
           und konkretisiert, dass sie die Höhe der Barabfindung, die den 
           Minderheitsaktionären für die Übertragung der Aktien zu 
           gewähren ist, auf EUR 47,16 je auf den Inhaber lautender 
           Stammaktie und auf EUR 47,16 je auf den Inhaber lautender 
           Vorzugsaktie der Dyckerhoff AG festgelegt hat. 
 
 
           In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 10. 
           Mai 2013 hat die Buzzi Unicem SpA gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 
           AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der 
           Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der von 
           ihr festgesetzten Barabfindung erläutert und begründet. 
 
 
           Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die RBS 
           RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Hamburg, als dem mit Beschluss vom 18. Februar 2013 vom 
           Landgericht Frankfurt am Main ausgewählten und bestellten 
           sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der 
           Barabfindung geprüft und bestätigt. Die RBS 
           RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 
           hat hierüber am 14. Mai 2013 einen Prüfungsbericht gemäß § 
           327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattet. 
 
 
           Zudem hat die Buzzi Unicem SpA dem Vorstand der Dyckerhoff AG 
           eine Gewährleistungserklärung der UniCredit Bank AG, München, 
           gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt. Mit dieser Erklärung 
           übernimmt die UniCredit Bank AG die Gewährleistung für die 
           Erfüllung der Verpflichtung der Buzzi Unicem SpA, den 
           Minderheitsaktionären nach Eintragung des 
           Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Dyckerhoff 
           AG unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die 
           übergegangenen Aktien zu zahlen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 
             übrigen Aktionäre der Dyckerhoff Aktiengesellschaft mit Sitz 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 31, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

DJ DGAP-HV: Dyckerhoff Aktiengesellschaft: -2-

in Wiesbaden (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. 
             AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der 
             Buzzi Unicem SpA, mit Sitz in Casale Monferrato (AL), 
             Italien, einer Aktiengesellschaft italienischen Rechts (Società 
             per Azioni), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe 
             von EUR 47,16 je auf den Inhaber lautende Stammaktie und in 
             Höhe von EUR 47,16 je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie 
             auf die Hauptaktionärin übertragen.' 
 
 
 
           Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden die 
           nachfolgend bezeichneten Unterlagen in den Geschäftsräumen der 
           Dyckerhoff AG, Biebricher Straße 69, 65203 Wiesbaden, zur 
           Einsicht der Aktionäre ausliegen: 
 
 
 
 
         *     der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, 
 
 
         *     die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die 
               Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte der 
               Dyckerhoff AG jeweils für die Geschäftsjahre 2010, 2011 
               und 2012, 
 
 
         *     der Übertragungsbericht der Hauptaktionärin 
               Buzzi Unicem SpA über die Voraussetzungen der Übertragung 
               der Aktien der Minderheitsaktionäre der Dyckerhoff AG auf 
               die Buzzi Unicem SpA sowie die Angemessenheit der 
               festgelegten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG 
               einschließlich seiner Anlagen, insbesondere: 
 
 
           -     das Übertragungsverlangen der Buzzi Unicem 
                 SpA vom 8. Februar 2013, 
 
 
           -     die Gutachtliche Stellungnahme zum 
                 Unternehmenswert der Dyckerhoff AG, Wiesbaden, und zur 
                 angemessenen Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG zum 
                 12. Juli 2013 der Ernst & Young GmbH 
                 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 8. Mai 2013, 
 
 
           -     das konkretisierte Übertragungsverlangen der 
                 Buzzi Unicem SpA vom 10. Mai 2013, 
 
 
           -     die Gewährleistungserklärung der UniCredit 
                 Bank AG, München, gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 10. Mai 
                 2013 und 
 
 
 
         *     der Prüfungsbericht des vom Landgericht 
               Frankfurt am Main bestellten sachverständigen Prüfers RBS 
               RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG 
               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
               Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, über die 
               Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 
               bis 4 AktG vom 14. Mai 2013. 
 
 
 
 
           Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
           eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Die Unterlagen 
           werden auch in der ordentlichen Hauptversammlung der 
           Dyckerhoff AG am 12. Juli 2013 ausliegen. 
 
 
           Darüber hinaus werden die Unterlagen von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an auch auf der Internetseite der Dyckerhoff 
           Aktiengesellschaft www.dyckerhoff.com unter dem Pfad 'Investor 
           Relations, Hauptversammlung, Hauptversammlung 2013' zugänglich 
           sein. 
 
 
   *** 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (Stamm- und Vorzugsaktionäre) 
   und zur Ausübung des Stimmrechts (nur Stammaktionäre) sind nach § 23 
   der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich rechtzeitig unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes anmelden. Die 
   Anmeldung muss in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) in 
   deutscher oder englischer Sprache spätestens am 5. Juli 2013, 24:00 
   Uhr MESZ zugehen. 
 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei depotgeführten Aktien: 
 
   Bei depotgeführten Aktien muss die Anmeldung unter der folgenden 
   Adresse erfolgen: 
 
   Dyckerhoff AG 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt am Main 
 
   oder per Fax: + 49 69 136-26351 
   oder per E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist bei depotgeführten Aktien ein 
   in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis 
   des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. 
   Dieser Nachweis muss sich auf den Beginn (0:00 Uhr MESZ) des 21. Juni 
   2013 ('Nachweisstichtag') beziehen und der Gesellschaft unter der 
   vorgenannten Adresse spätestens zum Ablauf der Anmeldefrist, also am 
   5. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Für depotgeführte Aktien ist 
   der Nachweisstichtag somit das entscheidende Datum für die Teilnahme 
   an der Hauptversammlung und ggf. Ausübung und Umfang des Stimmrechts. 
   Aktionäre der Gesellschaft, die depotgeführte Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erwerben, können somit nicht an der Hauptversammlung 
   teilnehmen und ein etwaiges Stimmrecht ausüben, es sei denn, sie haben 
   sich durch den bisherigen Aktionär insoweit bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein 
   relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei nicht depotgeführten 
   Aktien: 
 
   Bei Aktien, die in Einzel- oder Mehrfachurkunden verbrieft und nicht 
   depotgeführt sind, muss die Anmeldung unter der folgenden Adresse 
   erfolgen: 
 
   Dyckerhoff AG 
   Unternehmenskommunikation 
   Biebricher Straße 69 
   65203 Wiesbaden 
 
   oder per Fax: + 49 611 676-1437 
   oder per E-Mail: hv2013@dyckerhoff.com 
 
   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes hat der Aktionär bei Aktien, die 
   in Einzel- oder Mehrfachurkunden verbrieft und nicht depotgeführt 
   sind, die Aktienurkunde der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut zur 
   Ausstellung eines Nachweises des Anteilsbesitzes vorzulegen. Dieser 
   Nachweis muss der Gesellschaft spätestens am 5. Juli 2013, 24:00 Uhr 
   MESZ zugehen. Als Aktionär im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   derjenige Aktionär, der die Aktienurkunde nach der Einberufung zuerst 
   vorgelegt hat. 
 
   Vollmacht und Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Teilnahmerecht und - im Falle von Stammaktien - 
   auch ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch 
   Kreditinstitute, insbesondere die depotführende Bank, eine 
   Aktionärsvereinigung, geschäftsmäßig Handelnde, die von der 
   Gesellschaft eingesetzten Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
   Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG einen 
   oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer 
   Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis 
   des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich; 
   dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach erfolgter Anmeldung 
   nicht aus. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB); § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die 
   Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem 
   Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, oder das 
   auf der Internetseite der Gesellschaft www.dyckerhoff.com unter dem 
   Pfad 'Investor Relations, Hauptversammlung, Hauptversammlung 2013' 
   verfügbare Vollmachtsformular benutzen; möglich ist aber auch, dass 
   Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. 
   Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz vorgegebenen Wegs zur 
   Übermittlung des Nachweises über die Bevollmächtigung kann der 
   Nachweis per E-Mail an die Gesellschaft unter der Adresse 
   hv2013@dyckerhoff.com übermittelt werden. 
 
   Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den 
   Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 
   AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, 
   bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung 
   muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
   verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten die Aktionäre, die ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 
   135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
   bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über die Form der Vollmacht 
   abzustimmen. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären, die als Inhaber von Stammaktien 
   stimmberechtigt sind, an, sich durch von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu 
   lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die 
   Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe erteilter 
   Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. 
   Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für den jeweiligen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 31, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Für die Bevollmächtigung 
   unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann - abgesehen von der 
   Vollmachtserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des 
   Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird - 
   ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das 
   auf der Internetseite der Gesellschaft www.dyckerhoff.com unter dem 
   Pfad 'Investor Relations, Hauptversammlung, Hauptversammlung 2013' 
   verfügbare Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die 
   Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung von Weisungen 
   müssen - sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung 
   durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur 
   Verfügung gestellt wird, erteilt werden - bei der Gesellschaft bis 
   spätestens 11. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ unter der folgenden Adresse 
   eingehen: 
 
   Dyckerhoff AG 
   Unternehmenskommunikation 
   Biebricher Straße 69 
   65203 Wiesbaden 
 
   oder per Fax: + 49 611 676-1437 
   oder per E-Mail: hv2013@dyckerhoff.com 
 
   Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss schriftlich an den 
   Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
   der Versammlung, also bis zum 11. Juni 2013, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. 
   Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: 
 
   Dyckerhoff AG 
   Unternehmenskommunikation 
   Biebricher Straße 69 
   65203 Wiesbaden 
 
   Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens seit dem 12. 
   April 2013, 0:00 Uhr MESZ, Inhaber der Aktien sind (vgl. §§ 122 Abs. 
   2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG). Bei der Berechnung 
   dieser drei Monate bestehen bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten gemäß § 
   70 AktG. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft www.dyckerhoff.com unter dem Pfad 
   'Investor Relations, Hauptversammlung, Hauptversammlung 2013' 
   zugänglich gemacht und den Aktionären nach Maßgabe von § 125 AktG 
   mitgeteilt. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG 
 
   Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen 
   (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG). 
 
   Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind im Vorfeld der Hauptversammlung 
   ausschließlich zu richten an die nachfolgende Adresse: 
 
   Dyckerhoff AG 
   Unternehmenskommunikation 
   Biebricher Straße 69 
   65203 Wiesbaden 
 
   oder per Fax: + 49 611 676-1437 
   oder per E-Mail: hv2013@dyckerhoff.com 
 
   Zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge, die der 
   Gesellschaft unter der genannten Adresse bis spätestens 27. Juni 2013, 
   24:00 Uhr MESZ zugehen, werden auf der Internetseite 
   www.dyckerhoff.com unter dem Pfad 'Investor Relations, 
   Hauptversammlung, Hauptversammlung 2013' zugänglich gemacht. Etwaige 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen 
   Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die 
   Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt 
   werden, finden in der Hauptversammlung nur Beachtung, wenn sie dort 
   mündlich gestellt werden. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage 
   des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
   Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG 
   aufgeführten Gründen verweigern. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
   Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der 
   Internetseite www.dyckerhoff.com unter dem Pfad 'Investor Relations, 
   Hauptversammlung, Hauptversammlung 2013'. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 20.667.554 Stück 
   nennbetragslose Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten und 
   20.597.999 Stück nennbetragslose Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beläuft sich daher auf 20.667.554 Stück. Die 
   Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
   Informationen nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden auf der 
   Internetseite www.dyckerhoff.com der Dyckerhoff Aktiengesellschaft 
   unter dem Pfad 'Investor Relations, Hauptversammlung, Hauptversammlung 
   2013' die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sein. 
 
   Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
   Alle Aktionäre der Dyckerhoff AG sowie die interessierte 
   Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden am 12. Juli 
   2013 ab ca. 10:00 Uhr MESZ live auf der Internetseite 
   www.dyckerhoff.com unter dem Pfad 'Investor Relations, 
   Hauptversammlung, Hauptversammlung 2013' verfolgen. Die Rede wird nach 
   der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung stehen. 
 
   Wiesbaden, im Mai 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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31.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Dyckerhoff Aktiengesellschaft 
                Biebricher Str. 69 
                65203 Wiesbaden 
                Deutschland 
Telefon:        +49 611 1645 
Fax:            +49 611 3175 
E-Mail:         Holger.Meyer-Oehme@Dyckerhoff.com 
Internet:       http://www.Dyckerhoff.com 
ISIN:           DE0005591002, DE0005591036 
WKN:            559100, 559103 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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214210 31.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 31, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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