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DGAP-HV: Beate Uhse Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.07.2013 in Flensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Beate Uhse Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Beate Uhse Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.07.2013 in Flensburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
04.06.2013 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Beate Uhse Aktiengesellschaft 
 
   Flensburg 
 
   WKN: 755 140 
 
   ISIN: DE0007551400 
 
 
   Einberufung der Hauptversammlung 2013 
 
   Ordentliche Hauptversammlung 2013 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen, liebe Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Beate 
   Uhse Aktiengesellschaft. Die Versammlung findet am 
 
   29. Juli 2013 
   um 11:00 Uhr 
 
   in den Räumen der Gesellschaft, Gutenbergstr. 12, 24941 Flensburg, 
   statt. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 der Beate Uhse 
           Aktiengesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5 sowie 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB, 
           Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 
           und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 AktG am 26. April 2013 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, 
           Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des 
           Aufsichtsrats und erläuternder Bericht des Vorstands zu den 
           Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und 
           Abs. 4 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach 
           Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu 
           machen. Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.beate-uhse.ag - Investor Relations - Hauptversammlung 2013 
           eingesehen werden. 
 
 
     TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung 
           Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           bestellen. Diese nimmt auch die prüferische Durchsicht 
           unterjähriger Finanzberichte vor, sofern diese erfolgen 
           sollte. 
 
 
     TOP 5 Beschlussfassung zur Änderung der Satzung 
           hinsichtlich der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Beate Uhse Aktiengesellschaft setzt sich 
           derzeit nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung und § 
           96 Abs. 1 AktG aus sechs Vertretern der Aktionäre zusammen. 
 
 
           Dem Aufsichtsrat wird durch eine geringere Mitgliederzahl eine 
           schnellere und effizientere Meinungsbildung und 
           Beschlussfassung ermöglicht. Die dadurch erreichte höhere 
           Handlungsschnelligkeit und Effizienz liegt im Interesse der 
           Beate Uhse Aktiengesellschaft. 
 
 
           Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
           den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           Absatz 1 Satz 1 des § 7 (Zusammensetzung, Amtszeit, 
           Amtsniederlegung) der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt 
           geändert und neu gefasst: 
 
 
           'Der Aufsichtsrat besteht aus drei von der Hauptversammlung zu 
           wählenden Mitgliedern.' 
 
 
     TOP 6 Neuwahlen des Aufsichtsrates 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Beate Uhse Aktiengesellschaft setzt sich 
           derzeit nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung und § 
           96 Abs. 1 AktG aus sechs Vertretern der Aktionäre zusammen. 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 29. Juli 2013 endet die 
           Amtszeit von Herrn Gerard Philippus Cok, Frau Kerstin 
           Klippert, Herrn Andreas Bartmann, Herrn Theodorus B. H. 
           Ruzette und Herrn Gelmer Westra, so dass entsprechende 
           Neuwahlen durchzuführen sind. Die Hauptversammlung ist bei der 
           Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge 
           gebunden. 
 
 
           Unter Punkt 5 der Tagesordnung schlagen Vorstand und 
           Aufsichtsrat vor, den Aufsichtsrat von derzeit sechs auf 
           künftig nur mehr drei Mitglieder zu verkleinern. Sofern die 
           Hauptversammlung die Änderung der Satzung beschließt, wird 
           diese wirksam mit Eintragung in das Handelsregister der 
           Gesellschaft. 
 
 
           Um der vorgeschlagenen Verkleinerung des Aufsichtsrats 
           Rechnung zu tragen, sollen die nachfolgend unter Ziffer 6.1 
           und 6.2 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für den Zeitraum 
           ab Beendigung der Hauptversammlung am 29. Juli 2013 bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das Geschäftsjahr 2017 beschließt, gewählt werden, die 
           Amtszeit der unter Ziffer 6.2 zur Wahl vorgeschlagenen 
           Kandidaten, Frau Kerstin Klippert und Herr Theodorus B. H. 
           Ruzette, jedoch vorzeitig mit Wirksamwerden der 
           Satzungsänderung enden. Mit diesem Vorschlag soll erreicht 
           werden, dass bis zum Wirksamwerden der Satzungsänderung der 
           Aufsichtsrat beschlussfähig ist. 
 
 
     6.1   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter 
           lit. (a) und (b) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung 
           der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. 
           Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
 
       (a)   Herrn Gerard Philippus Cok, Geschäftsführer der 
             European Business Consult GmbH, Luxemburg, wohnhaft in 
             Knokke-Heist, Belgien 
 
 
             Zu § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
             Herr Gerard P. Cok ist kein Mitglied in einem anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. 
 
 
             Herr Gerard P. Cok ist Mitglied in den folgenden 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
         *     Mitglied in de Raad van Bestuur 
               (Verwaltungsrat) der Accentis N.V., Ieper, Belgien 
 
 
         *     Mitglied in de Raad van Commissarrissen der 
               Xeikon N.V., Eede, Niederlande 
 
 
 
             Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
             Governance Kodex: 
 
 
         *     Herr Gerard P. Cok ist bereits gegenwärtig 
               Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Beate Uhse 
               Aktiengesellschaft und zudem der Vater von Herrn Erwin 
               Cok, der zum 1. April 2013 in den Vorstand der Beate Uhse 
               Aktiengesellschaft eingetreten ist. Abgesehen davon 
               bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine 
               weiteren für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
               maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
               zwischen Herrn Gerard P. Cok einerseits und den 
               Gesellschaften der Beate Uhse-Gruppe, den Organen der 
               Beate Uhse AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 
               10 % der stimmberechtigten Aktien an der Beate Uhse AG 
               beteiligten Aktionär andererseits. 
 
 
 
             Zu Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
             Kodex: 
 
 
         *     Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll 
               Herr Gerard P. Cok als Kandidat für den 
               Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
 
       (b)   Herrn Andreas Bartmann, Geschäftsführer der 
             Globetrotter Ausrüstung Denart & Lechhart GmbH, wohnhaft in 
             Hamburg 
 
 
             Zu § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
             Herr Andreas Bartmann ist kein Mitglied in einem anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. 
 
 
             Herr Andreas Bartmann ist Mitglied in den folgenden 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
         *     Mitglied des Aufsichtsrates der Hamburg 
               Marketing GmbH, Hamburg 
 
 
 
             Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
             Governance Kodex: 
 
 
         *     Abgesehen davon, dass Herr Andreas Bartmann 
               bereits gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Beate 
               Uhse Aktiengesellschaft ist, bestehen nach Einschätzung 
               des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der 
               Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder 

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June 04, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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