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DGAP-HV: Beate Uhse Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Beate Uhse Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.07.2013 in Flensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Beate Uhse Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Beate Uhse Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.07.2013 in Flensburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
04.06.2013 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Beate Uhse Aktiengesellschaft 
 
   Flensburg 
 
   WKN: 755 140 
 
   ISIN: DE0007551400 
 
 
   Einberufung der Hauptversammlung 2013 
 
   Ordentliche Hauptversammlung 2013 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen, liebe Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Beate 
   Uhse Aktiengesellschaft. Die Versammlung findet am 
 
   29. Juli 2013 
   um 11:00 Uhr 
 
   in den Räumen der Gesellschaft, Gutenbergstr. 12, 24941 Flensburg, 
   statt. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 der Beate Uhse 
           Aktiengesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5 sowie 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB, 
           Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 
           und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 AktG am 26. April 2013 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, 
           Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des 
           Aufsichtsrats und erläuternder Bericht des Vorstands zu den 
           Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und 
           Abs. 4 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach 
           Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu 
           machen. Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.beate-uhse.ag - Investor Relations - Hauptversammlung 2013 
           eingesehen werden. 
 
 
     TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung 
           Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           bestellen. Diese nimmt auch die prüferische Durchsicht 
           unterjähriger Finanzberichte vor, sofern diese erfolgen 
           sollte. 
 
 
     TOP 5 Beschlussfassung zur Änderung der Satzung 
           hinsichtlich der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Beate Uhse Aktiengesellschaft setzt sich 
           derzeit nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung und § 
           96 Abs. 1 AktG aus sechs Vertretern der Aktionäre zusammen. 
 
 
           Dem Aufsichtsrat wird durch eine geringere Mitgliederzahl eine 
           schnellere und effizientere Meinungsbildung und 
           Beschlussfassung ermöglicht. Die dadurch erreichte höhere 
           Handlungsschnelligkeit und Effizienz liegt im Interesse der 
           Beate Uhse Aktiengesellschaft. 
 
 
           Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
           den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           Absatz 1 Satz 1 des § 7 (Zusammensetzung, Amtszeit, 
           Amtsniederlegung) der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt 
           geändert und neu gefasst: 
 
 
           'Der Aufsichtsrat besteht aus drei von der Hauptversammlung zu 
           wählenden Mitgliedern.' 
 
 
     TOP 6 Neuwahlen des Aufsichtsrates 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Beate Uhse Aktiengesellschaft setzt sich 
           derzeit nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung und § 
           96 Abs. 1 AktG aus sechs Vertretern der Aktionäre zusammen. 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 29. Juli 2013 endet die 
           Amtszeit von Herrn Gerard Philippus Cok, Frau Kerstin 
           Klippert, Herrn Andreas Bartmann, Herrn Theodorus B. H. 
           Ruzette und Herrn Gelmer Westra, so dass entsprechende 
           Neuwahlen durchzuführen sind. Die Hauptversammlung ist bei der 
           Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge 
           gebunden. 
 
 
           Unter Punkt 5 der Tagesordnung schlagen Vorstand und 
           Aufsichtsrat vor, den Aufsichtsrat von derzeit sechs auf 
           künftig nur mehr drei Mitglieder zu verkleinern. Sofern die 
           Hauptversammlung die Änderung der Satzung beschließt, wird 
           diese wirksam mit Eintragung in das Handelsregister der 
           Gesellschaft. 
 
 
           Um der vorgeschlagenen Verkleinerung des Aufsichtsrats 
           Rechnung zu tragen, sollen die nachfolgend unter Ziffer 6.1 
           und 6.2 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für den Zeitraum 
           ab Beendigung der Hauptversammlung am 29. Juli 2013 bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das Geschäftsjahr 2017 beschließt, gewählt werden, die 
           Amtszeit der unter Ziffer 6.2 zur Wahl vorgeschlagenen 
           Kandidaten, Frau Kerstin Klippert und Herr Theodorus B. H. 
           Ruzette, jedoch vorzeitig mit Wirksamwerden der 
           Satzungsänderung enden. Mit diesem Vorschlag soll erreicht 
           werden, dass bis zum Wirksamwerden der Satzungsänderung der 
           Aufsichtsrat beschlussfähig ist. 
 
 
     6.1   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter 
           lit. (a) und (b) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung 
           der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. 
           Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
 
       (a)   Herrn Gerard Philippus Cok, Geschäftsführer der 
             European Business Consult GmbH, Luxemburg, wohnhaft in 
             Knokke-Heist, Belgien 
 
 
             Zu § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
             Herr Gerard P. Cok ist kein Mitglied in einem anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. 
 
 
             Herr Gerard P. Cok ist Mitglied in den folgenden 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
         *     Mitglied in de Raad van Bestuur 
               (Verwaltungsrat) der Accentis N.V., Ieper, Belgien 
 
 
         *     Mitglied in de Raad van Commissarrissen der 
               Xeikon N.V., Eede, Niederlande 
 
 
 
             Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
             Governance Kodex: 
 
 
         *     Herr Gerard P. Cok ist bereits gegenwärtig 
               Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Beate Uhse 
               Aktiengesellschaft und zudem der Vater von Herrn Erwin 
               Cok, der zum 1. April 2013 in den Vorstand der Beate Uhse 
               Aktiengesellschaft eingetreten ist. Abgesehen davon 
               bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine 
               weiteren für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
               maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
               zwischen Herrn Gerard P. Cok einerseits und den 
               Gesellschaften der Beate Uhse-Gruppe, den Organen der 
               Beate Uhse AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 
               10 % der stimmberechtigten Aktien an der Beate Uhse AG 
               beteiligten Aktionär andererseits. 
 
 
 
             Zu Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
             Kodex: 
 
 
         *     Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll 
               Herr Gerard P. Cok als Kandidat für den 
               Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
 
       (b)   Herrn Andreas Bartmann, Geschäftsführer der 
             Globetrotter Ausrüstung Denart & Lechhart GmbH, wohnhaft in 
             Hamburg 
 
 
             Zu § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
             Herr Andreas Bartmann ist kein Mitglied in einem anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. 
 
 
             Herr Andreas Bartmann ist Mitglied in den folgenden 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
         *     Mitglied des Aufsichtsrates der Hamburg 
               Marketing GmbH, Hamburg 
 
 
 
             Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
             Governance Kodex: 
 
 
         *     Abgesehen davon, dass Herr Andreas Bartmann 
               bereits gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Beate 
               Uhse Aktiengesellschaft ist, bestehen nach Einschätzung 
               des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der 
               Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 04, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)

geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Andreas Bartmann 
               einerseits und den Gesellschaften der Beate Uhse-Gruppe, 
               den Organen der Beate Uhse AG oder einem direkt oder 
               indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an 
               der Beate Uhse AG beteiligten Aktionär andererseits. 
 
 
 
 
     6.2   Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, die 
           nachfolgend unter lit. (a) und (b) genannten Personen mit 
           Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 29. Juli 2013 zu 
           Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Wahl erfolgt für die 
           Zeit bis zum Wirksamwerden der unter Punkt 5 der Tagesordnung 
           zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Änderung des § 7 Abs. 1 
           Satz 1 der Satzung der Gesellschaft betreffend die 
           Verkleinerung des Aufsichtsrats, längstens aber bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
 
       (a)   Frau Kerstin Klippert, Online Produktmanagerin 
             bei der Beate Uhse new medi@ GmbH, wohnhaft in Flensburg 
 
 
             Zu § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
         *     Frau Klippert ist kein Mitglied in gesetzlich 
               zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder 
               vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. 
 
 
 
             Zu Ziff. 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
             Governance Kodex: 
 
 
         *     Frau Kerstin Klippert ist bereits gegenwärtig 
               Mitglied des Aufsichtsrats der Beate Uhse 
               Aktiengesellschaft und zudem Angestellte der Beate Uhse 
               new medi@ GmbH, einem Konzernunternehmen der Beate 
               Uhse-Gruppe. Abgesehen davon bestehen nach Einschätzung 
               des Aufsichtsrats keine weiteren für die Wahlentscheidung 
               der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder 
               geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Kerstin Klippert 
               einerseits und den Gesellschaften der Beate Uhse-Gruppe, 
               den Organen der Beate Uhse AG oder einem direkt oder 
               indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an 
               der Beate Uhse AG beteiligten Aktionär andererseits. 
 
 
 
       (b)   Herrn Theodorus B. H. Ruzette, Leitender 
             Angestellter der Beate Uhse licensing B.V., Niederlande, 
             wohnhaft in Wijchen, Niederlande 
 
 
             Zu § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
         *     Herr Ruzette ist kein Mitglied in gesetzlich zu 
               bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
               in- und ausländischen Kontrollgremien. 
 
 
 
             Zu Ziff. 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
             Governance Kodex: 
 
 
         *     Herr Theodorus B. H. Ruzette ist bereits 
               gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Beate Uhse 
               Aktiengesellschaft und zudem Angestellter der Beate Uhse 
               licensing B.V., einem Konzernunternehmen der Beate 
               Uhse-Gruppe. Abgesehen davon, bestehen nach Einschätzung 
               des Aufsichtsrats keine weiteren für die Wahlentscheidung 
               der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder 
               geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Theodorus B. H. 
               Ruzette einerseits und den Gesellschaften der Beate 
               Uhse-Gruppe, den Organen der Beate Uhse AG oder einem 
               direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der 
               stimmberechtigten Aktien an der Beate Uhse AG beteiligten 
               Aktionär andererseits. 
 
 
 
 
           Nähere Informationen zu den einzelnen Kandidaten wurden im 
           Internet unter www.beate-uhse.ag - Konzern - 
           Unternehmensleitung veröffentlicht. 
 
 
           Zu Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Der 
           Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass ihm sowohl vor der 
           Verkleinerung des Aufsichtsrats als auch im Falle einer 
           Verkleinerung des Aufsichtsrats auf drei Mitglieder, nach 
           seiner Einschätzung auf jeden Fall eine angemessene Zahl 
           unabhängiger Mitglieder angehört. 
 
 
     TOP 7 Beschlussfassung zur Satzungsanpassung 
           hinsichtlich der Einberufung und Beschlussfassung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Die aktuelle Satzung regelt unter § 9 Abs. 1 bis Abs. 5 im 
           Einzelnen die Form und Frist der Einberufung, die 
           Beschlussfähigkeit, die Formen der Beschlussfassung und 
           Vertretung des Aufsichtsrats. Die die innere Organisation und 
           Ordnung des Aufsichtsrats betreffenden Formalien, sollen 
           künftig direkt in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat 
           festgelegt werden. Das hat den Vorteil, dass interne 
           Regelungen des Aufsichtsrats von diesem in eigener Regie 
           beschlossen werden können. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen, 
 
 
     7.1   § 9 (Einberufung und Beschlussfassung) der Satzung 
           der Gesellschaft wird vollständig gestrichen. Die 
           nachfolgenden Paragraphen 10 bis 17 rücken in der Nummerierung 
           jeweils eine Stufe nach oben, so dass 
 
 
           Paragraph 10 zu Paragraph 9 
 
 
           Paragraph 11 zu Paragraph 10 
 
 
           Paragraph 12 zu Paragraph 11 
 
 
           Paragraph 13 zu Paragraph 12 
 
 
           Paragraph 14 zu Paragraph 13 
 
 
           Paragraph 15 zu Paragraph 14 
 
 
           Paragraph 16 zu Paragraph 15 und 
 
 
           Paragraph 17 zu Paragraph 16 
 
 
           wird. 
 
 
     7.2   Absatz 1 des derzeitigen § 10 und künftigen § 9 
           (Geschäftsordnung und Änderungen der Satzungsfassung) der 
           Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert und neu 
           gefasst: 
 
 
           '(1) Im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften und 
           der Bestimmungen dieser Satzung hat sich der Aufsichtsrat eine 
           Geschäftsordnung zu geben.' 
 
 
     TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung der 
           bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen, die 
           Aufhebung des Bedingten Kapitals 1, die Schaffung einer neuen 
           Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsplan 
           2013) und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2013 
           sowie entsprechende Satzungsänderungen 
 
 
           Die von der Hauptversammlung am 4. August 2000 beschlossene 
           und von der Hauptversammlung am 17. Juni 2002 geänderte 
           Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten an 
           Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft und Mitglieder der 
           Geschäftsführungen der mit ihr verbundenen Unternehmen sowie 
           Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundenen 
           Unternehmen ('Aktienoptionsplan 2002') ist durch Zeitablauf 
           hinfällig geworden. Das in derselben Hauptversammlung 
           beschlossene Bedingte Kapital 1 diente der Erfüllung von 
           Bezugsrechten aus Aktienoptionsrechten, die aufgrund des 
           Aktienoptionsplans 2002 ausgegeben wurden. Da auf der 
           Grundlage des Aktienoptionsplans 2002 keine 
           Aktienoptionsrechte mehr ausgegeben werden können, ist das 
           noch bestehende Bedingte Kapital 1 funktionslos und soll 
           deshalb aufgehoben werden. 
 
 
           Es ist jedoch beabsichtigt, eine neue Ermächtigung für einen 
           Aktienoptionsplan der Gesellschaft mit entsprechendem 
           bedingtem Kapital zu beschließen, um Mitgliedern des Vorstands 
           der Gesellschaft und Mitgliedern der Geschäftsführungen der 
           mit ihr verbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiter der 
           Gesellschaft und mit ihr verbundenen Unternehmen Optionsrechte 
           auf Aktien der Gesellschaft einräumen zu können 
           ('Aktienoptionsplan 2013'). Der Aktienoptionsplan 2013 dient 
           einer zielgerichteten Incentivierung der Planteilnehmer und 
           soll gleichzeitig eine Bindungswirkung der Teilnehmer an die 
           Gesellschaft erreichen. Die Höhe der jeweiligen Incentivierung 
           basiert dabei auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage und 
           steht im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen des 
           Aktiengesetzes und dem Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
     8.1   Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe 
           von Aktienoptionen 
 
 
           Die von der Hauptversammlung am 4. August 2000 zu Punkt 7 der 
           Tagesordnung beschlossene und von der Hauptversammlung am 17. 
           Juni 2002 zu Punkt 6 der Tagesordnung geänderte Ermächtigung 
           zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten an Mitglieder des 
           Vorstandes der Gesellschaft und Mitglieder der 
           Geschäftsführungen der mit ihr verbundenen Unternehmen sowie 
           Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundenen 
           Unternehmen wird aufgehoben. 
 
 
     8.2   Aufhebung des Bedingten Kapitals 1 
 
 
           Das Bedingte Kapital 1, das durch Beschluss der 
           Hauptversammlung vom 4. August 2000 zu Punkt 7 der 
           Tagesordnung geschaffen und durch Beschluss der 
           Hauptversammlung vom 17. Juni 2002 zu Punkt 6 der Tagesordnung 
           geändert wurde, wird aufgehoben. 
 
 
     8.3   Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 04, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.