Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta012/25.06.2013/10:45) - BRAIN FORCE HOLDING AG
Wien, FN 78112 x
ISIN AT0000820659
E I N L A D U N G
Die Aktionärin CROSS Informatik GmbH, Wels, FN 360244 x, hat die Einberufung
einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 105 Abs 3 AktG verlangt.
Aufgrund dieses Einberufungsverlangens laden wir hiermit unsere Aktionärinnen
und Aktionäre ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der BRAIN FORCE HOLDING
AG am Donnerstag, dem 18. Juli 2013, um 10.00 Uhr, in der Säulenhalle der Wiener
Börse AG, Wallnerstraße 8, 1014 Wien
T a g e s o r d n u n g
1. Zurückziehung der Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG aus dem Amtlichen Handel
der Wiener Börse AG (Delisting) und Einbeziehung der Aktien der BRAIN FORCE
HOLDING AG in den (ungeregelten) Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse AG (Mid
Market / Fortlaufender Handel mit Market Maker).
2. Wahlen in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 27. Juni 2013 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1010 Wien, Am Hof 4,
am Empfang auf:
* eingelangte Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten ./1 und ./2;
* eingelangte Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG zu Tagesordnungspunkt ./2;
* Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung, sind
spätestens ab 27. Juni 2013 außerdem im Internet unter www.brainforce.com in der
Rubrik Hauptversammlung im Bereich Unternehmen / Investor Relations zugänglich
und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 29. Juni 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1010 Wien, Am Hof 4, Mag. Hannes Griesser (CFO) samt Begründung zugeht.
Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 9. Juli 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+ 43 (0)1 263 09 09 - 40, per Post an BRAIN FORCE HOLDING AG, 1010 Wien, Am Hof
4, Mag. Hannes Griesser (CFO) oder per E-Mail an Hannes.Griesser@brainforce.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Aktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
Notars, für die das oben zur Depotbestätigung ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die
Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an + 43 (0)1 263 09 09 -
40 oder per Post an BRAIN FORCE HOLDING AG, 1010 Wien, Am Hof 4, Mag. Hannes
Griesser (CFO).
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.brainforce.com in der Rubrik Hauptversammlung im Bereich Unternehmen /
Investor Relations zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 8. Juli
2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 15. Juli 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss:
Per Telefax: + 43 (0)1 263 09 09 - 40
Per Post oder Boten: BRAIN FORCE HOLDING AG
z.Hd. Herrn Mag. Hannes Griesser (CFO)
Am Hof 4
1010 Wien
oder
per E-Mail: Hannes.Griesser@brainforce.com, wobei die Depotbestätigung
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
BRAIN FORCE HOLDING AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs.
1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)
eröffnet werden. Dies deshalb da BRAIN FORCE HOLDING AG bei früheren
Hauptversammlungen SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die
depotführenden Kreditinstitute jedoch hiervon keinen Gebrauch gemacht haben.
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
15. Juli 2013 ausschließlich unter den oben genannten Adressen zugehen muss.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN;
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 8. Juli 2013
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Telefax: + 43 (0)1 263 09 09 - 40
Per Post: BRAIN FORCE HOLDING AG
z.Hd. Herrn Mag. Hannes Griesser (CFO)
Am Hof 4
1010 Wien
per E-Mail: Hannes.Griesser@brainforce.com, wobei die Vollmacht beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 25, 2013 04:45 ET (08:45 GMT)
Wien (pta012/25.06.2013/10:45) - BRAIN FORCE HOLDING AG
Wien, FN 78112 x
ISIN AT0000820659
E I N L A D U N G
Die Aktionärin CROSS Informatik GmbH, Wels, FN 360244 x, hat die Einberufung
einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 105 Abs 3 AktG verlangt.
Aufgrund dieses Einberufungsverlangens laden wir hiermit unsere Aktionärinnen
und Aktionäre ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der BRAIN FORCE HOLDING
AG am Donnerstag, dem 18. Juli 2013, um 10.00 Uhr, in der Säulenhalle der Wiener
Börse AG, Wallnerstraße 8, 1014 Wien
T a g e s o r d n u n g
1. Zurückziehung der Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG aus dem Amtlichen Handel
der Wiener Börse AG (Delisting) und Einbeziehung der Aktien der BRAIN FORCE
HOLDING AG in den (ungeregelten) Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse AG (Mid
Market / Fortlaufender Handel mit Market Maker).
2. Wahlen in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 27. Juni 2013 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1010 Wien, Am Hof 4,
am Empfang auf:
* eingelangte Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten ./1 und ./2;
* eingelangte Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG zu Tagesordnungspunkt ./2;
* Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung, sind
spätestens ab 27. Juni 2013 außerdem im Internet unter www.brainforce.com in der
Rubrik Hauptversammlung im Bereich Unternehmen / Investor Relations zugänglich
und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 29. Juni 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1010 Wien, Am Hof 4, Mag. Hannes Griesser (CFO) samt Begründung zugeht.
Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 9. Juli 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+ 43 (0)1 263 09 09 - 40, per Post an BRAIN FORCE HOLDING AG, 1010 Wien, Am Hof
4, Mag. Hannes Griesser (CFO) oder per E-Mail an Hannes.Griesser@brainforce.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Aktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
Notars, für die das oben zur Depotbestätigung ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die
Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an + 43 (0)1 263 09 09 -
40 oder per Post an BRAIN FORCE HOLDING AG, 1010 Wien, Am Hof 4, Mag. Hannes
Griesser (CFO).
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.brainforce.com in der Rubrik Hauptversammlung im Bereich Unternehmen /
Investor Relations zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 8. Juli
2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 15. Juli 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss:
Per Telefax: + 43 (0)1 263 09 09 - 40
Per Post oder Boten: BRAIN FORCE HOLDING AG
z.Hd. Herrn Mag. Hannes Griesser (CFO)
Am Hof 4
1010 Wien
oder
per E-Mail: Hannes.Griesser@brainforce.com, wobei die Depotbestätigung
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
BRAIN FORCE HOLDING AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs.
1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)
eröffnet werden. Dies deshalb da BRAIN FORCE HOLDING AG bei früheren
Hauptversammlungen SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die
depotführenden Kreditinstitute jedoch hiervon keinen Gebrauch gemacht haben.
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
15. Juli 2013 ausschließlich unter den oben genannten Adressen zugehen muss.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN;
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 8. Juli 2013
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Telefax: + 43 (0)1 263 09 09 - 40
Per Post: BRAIN FORCE HOLDING AG
z.Hd. Herrn Mag. Hannes Griesser (CFO)
Am Hof 4
1010 Wien
per E-Mail: Hannes.Griesser@brainforce.com, wobei die Vollmacht beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 25, 2013 04:45 ET (08:45 GMT)
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