Köln (ots) - Rasen mähen, Zäune stellen, Hecken stutzen und pflanzen - für den eigenen Garten werkeln Hobbygärtner viel und zumeist gerne. Wenn dabei motorisierte Gartengeräte und Stromanschlüsse ins Spiel kommen, ist erhöhte Aufmerksamkeit gefragt: "Die Stromversorgung für den Außenbereich muss unbedingt über einen Fehlerstromschutzschalter, den sogenannten FI-Schalter, gesichert werden. Diese Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen verhindern lebensgefährliche Stromunfälle bei einer direkten Berührung von spannungsführenden Teilen im Falle eines Defektes", erklärt Werner Lüth, Sicherheitsexperte bei TÜV Rheinland. Außensteckdosen sollten außerdem immer vom Haus aus abgeschaltet werden können.
Alle Gartengerätschaften müssen regelmäßig gereinigt und gewartet werden, besonders nach der Winterpause. Sind Reparaturen an elektrischen Geräten nötig, ist das unbedingt einer Fachwerkstatt zu überlassen. Beim Neukauf ist es wichtig, auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit zu achten, das auch von TÜV Rheinland vergeben wird. Hier werden von einer zugelassenen, unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsstelle die Sicherheitsstandards des Produktsicherheitsgesetzes geprüft. "Wenn motorbetriebene Maschinen und Gartengeräte angeschafft werden, sollte der Schalldruckpegelwert nicht über 70 Dezibel liegen. Ansonsten werden nicht nur die eigenen Ohren, sondern auch das Verhältnis zu den Nachbarn schnell strapaziert", so Werner Lüth.
Besonders wenn mit Schneidewerkzeugen auf Leitern hantiert wird, passieren häufig Unfälle. Darum immer darauf achten, dass die Leiter nicht ungesichert auf unebenem, weichem oder rutschigem Boden steht. Geht es hoch hinaus auf Bäume, Mauern oder Dächer, ist ab einer Arbeitshöhe von zwei Metern das Angurten empfehlenswert. Im Weiteren ist an sichere Kleidung je nach anstehender Arbeit zu denken. "Während beim Rasenmähen festes Schuhwerk ausreicht, sind beim Einsatz der Kettensäge eine Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe, Handschuhe sowie Gesichts- und Gehörschutz ein Muss", betont Werner Lüth von TÜV Rheinland.
Originaltext: TÜV Rheinland AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255 Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Alle Gartengerätschaften müssen regelmäßig gereinigt und gewartet werden, besonders nach der Winterpause. Sind Reparaturen an elektrischen Geräten nötig, ist das unbedingt einer Fachwerkstatt zu überlassen. Beim Neukauf ist es wichtig, auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit zu achten, das auch von TÜV Rheinland vergeben wird. Hier werden von einer zugelassenen, unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsstelle die Sicherheitsstandards des Produktsicherheitsgesetzes geprüft. "Wenn motorbetriebene Maschinen und Gartengeräte angeschafft werden, sollte der Schalldruckpegelwert nicht über 70 Dezibel liegen. Ansonsten werden nicht nur die eigenen Ohren, sondern auch das Verhältnis zu den Nachbarn schnell strapaziert", so Werner Lüth.
Besonders wenn mit Schneidewerkzeugen auf Leitern hantiert wird, passieren häufig Unfälle. Darum immer darauf achten, dass die Leiter nicht ungesichert auf unebenem, weichem oder rutschigem Boden steht. Geht es hoch hinaus auf Bäume, Mauern oder Dächer, ist ab einer Arbeitshöhe von zwei Metern das Angurten empfehlenswert. Im Weiteren ist an sichere Kleidung je nach anstehender Arbeit zu denken. "Während beim Rasenmähen festes Schuhwerk ausreicht, sind beim Einsatz der Kettensäge eine Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe, Handschuhe sowie Gesichts- und Gehörschutz ein Muss", betont Werner Lüth von TÜV Rheinland.
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