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DGAP-HV: Medigene AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Medigene AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Medigene AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.07.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
07.06.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Medigene AG 
 
   Planegg/Martinsried 
 
   WKN: 502 090/A1T NM9 
   ISIN: DE0005020903/DE000A1TNM92 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
   am Dienstag, den 16. Juli 2013, 11:00 Uhr (MESZ), 
 
   im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung e.V., 
   Lazarettstraße 33, 80636 München, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2012, des Lageberichts der Gesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2012, des Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten 
           Konzernabschluss am 13. März 2013 gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des 
           Aktiengesetzes festgestellt. Der Jahresabschluss, der 
           Lagebericht, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der 
           Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den 
           Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuchs sind der Hauptversammlung zugänglich zu 
           machen. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 
           gefasst. 
 
 
     2.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für 
           dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           sowie zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     5.    Zusammensetzung des Aufsichtsrats, 
           Satzungsänderung 
 
 
           Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder soll von sechs auf drei 
           verringert werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 
 
             'Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.' 
 
 
 
     6.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz 1 AktG und § 
           10 der Satzung der Medigene AG zusammen und besteht aus sechs 
           Mitgliedern. Nach Eintragung der Satzungsänderung unter 
           Tagesordnungspunkt 5 besteht der Aufsichtsrat aus drei 
           Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der 
           Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat 
           ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Soweit die 
           Hauptversammlung nichts anderes beschließt, erfolgt die Wahl 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 10 Absatz 2 der 
           Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das 
           erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. 
           Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird in jedem 
           Fall mitgerechnet. 
 
 
           Mit Ablauf der Hauptversammlung am 16. Juli 2013 endet die 
           Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Daher ist der 
           Aufsichtsrat neu zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der 
           Wahl des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt nun vor, die nachfolgend unter lit. 
           a) bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die 
           Bestellung der unter lit. a) bis c) genannten Personen erfolgt 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche 
           über die Entlastung für das 3. Geschäftsjahr nach dem Beginn 
           der Amtszeit (also voraussichtlich die Hauptversammlung 2016) 
           beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
           wird mitgerechnet. Die Bestellung der unter lit. d) bis f) 
           genannten Personen erfolgt für die Zeit bis zur Eintragung der 
           unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Satzungsänderung in 
           das Handelsregister, jedoch höchstens für die Zeit bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung 
           für das 1. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit (also 
           voraussichtlich die Hauptversammlung 2014) beschließt. Das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird mitgerechnet. 
 
 
 
 
         a)    Herr Prof. Dr. Horst Domdey 
 
 
               Geschäftsführer der BioM Biotech Cluster Development GmbH, 
               wohnhaft in Neuried 
 
 
         b)    Herr Dave Lemus 
 
 
               Chief Executive Officer, Sigma-Tau Pharmaceuticals Inc., 
               wohnhaft in Potomac, Maryland (MD), USA 
 
 
         c)    Herr Dr. Yita Lee 
 
 
               Chief Scientific Officer der Sinphar Gruppe, wohnhaft in 
               Yilan, Taiwan 
 
 
         d)    Herr Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker 
 
 
               Generalsekretär des Human Frontier Science Programs 
               (HFSP), wohnhaft in München 
 
 
         e)    Herr Dr. Thomas Werner 
 
 
               selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Utting am 
               Ammersee 
 
 
         f)    Herr Klaus Kühn 
 
 
               Privatier, wohnhaft in Köln 
 
 
 
 
           Mandate: 
 
 
           Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den 
           nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied 
           eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter 
           (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremiums eines 
           Wirtschaftsunternehmens. 
 
 
 
 
         a)    Herr Prof. Dr. Horst Domdey 
 
 
           (ii)  Oasmia Pharmaceutical AB, Uppsala, Schweden 
 
 
 
         b)    Herr Dave Lemus 
 
 
           (ii)  Proteros GmbH, Planegg-Martinsried 
                 (Beiratsvorsitzender) 
                 Axela Inc., Toronto, Kanada (Non-Executive Board member) 
 
 
 
         c)    Herr Dr. Yita Lee 
 
 
           (ii)  CanCap Pharmaceutical Ltd., Canada, Richmond, 
                 Kanada (Subsidiary President) 
                 SynCore New Drug co., Ltd., Taipei, Taiwan (Director) 
                 ZuniMed Biotech Co., Ltd., Yilan, Taiwan (Director) 
 
 
 
         d)    Herr Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker 
 
 
           (i)   Bayer AG, Leverkusen 
                 Wacker Chemie AG, München 
 
 
 
         e)    Herr Dr. Thomas Werner 
 
 
           (i)   4SC AG, München (Vorsitzender des 
                 Aufsichtsrats) 
                 Blackfield AG, Köln 
 
 
           (ii)  Basilea Pharmaceutical Ltd., Basel, Schweiz 
                 (Mitglied des Verwaltungsrats) 
                 BSN medical GmbH, Hamburg (Mitglied des Beirats) 
                 SkyePharma PLC, London Großbritannien (Non-Executive 
                 Director) 
                 SuppreMol GmbH, Planegg-Martinsried (Stellvertretender 
                 Beiratsvorsitzender) 
 
 
 
         f)    Herr Klaus Kühn 
 
 
           (i)   Flossbach von Storch AG, Köln (Vorsitzender 
                 des Aufsichtsrats) 
                 4SC AG, München 
 
 
           (ii)  Hella KGaA Hueck & Co., Lippstadt (Mitglied 
                 des Gesellschafterausschusses) 
 
 
 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der 
           vorgeschlagenen Kandidaten in nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehungen zur Medigene AG oder zu deren 
           Konzernunternehmen, den Organen der Medigene AG oder einem 
           wesentlich an der Medigene AG beteiligten Aktionär. 
 
 
           Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat gemäß 
           Ziffer 5.4.1 Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
           entscheiden zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 

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June 07, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

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