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DGAP-HV: Medigene AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Medigene AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Medigene AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Medigene AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.07.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
07.06.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Medigene AG 
 
   Planegg/Martinsried 
 
   WKN: 502 090/A1T NM9 
   ISIN: DE0005020903/DE000A1TNM92 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
   am Dienstag, den 16. Juli 2013, 11:00 Uhr (MESZ), 
 
   im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung e.V., 
   Lazarettstraße 33, 80636 München, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2012, des Lageberichts der Gesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2012, des Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten 
           Konzernabschluss am 13. März 2013 gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des 
           Aktiengesetzes festgestellt. Der Jahresabschluss, der 
           Lagebericht, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der 
           Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den 
           Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuchs sind der Hauptversammlung zugänglich zu 
           machen. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 
           gefasst. 
 
 
     2.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für 
           dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           sowie zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     5.    Zusammensetzung des Aufsichtsrats, 
           Satzungsänderung 
 
 
           Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder soll von sechs auf drei 
           verringert werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 
 
             'Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.' 
 
 
 
     6.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz 1 AktG und § 
           10 der Satzung der Medigene AG zusammen und besteht aus sechs 
           Mitgliedern. Nach Eintragung der Satzungsänderung unter 
           Tagesordnungspunkt 5 besteht der Aufsichtsrat aus drei 
           Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der 
           Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat 
           ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Soweit die 
           Hauptversammlung nichts anderes beschließt, erfolgt die Wahl 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 10 Absatz 2 der 
           Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das 
           erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. 
           Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird in jedem 
           Fall mitgerechnet. 
 
 
           Mit Ablauf der Hauptversammlung am 16. Juli 2013 endet die 
           Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Daher ist der 
           Aufsichtsrat neu zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der 
           Wahl des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt nun vor, die nachfolgend unter lit. 
           a) bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die 
           Bestellung der unter lit. a) bis c) genannten Personen erfolgt 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche 
           über die Entlastung für das 3. Geschäftsjahr nach dem Beginn 
           der Amtszeit (also voraussichtlich die Hauptversammlung 2016) 
           beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
           wird mitgerechnet. Die Bestellung der unter lit. d) bis f) 
           genannten Personen erfolgt für die Zeit bis zur Eintragung der 
           unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Satzungsänderung in 
           das Handelsregister, jedoch höchstens für die Zeit bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung 
           für das 1. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit (also 
           voraussichtlich die Hauptversammlung 2014) beschließt. Das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird mitgerechnet. 
 
 
 
 
         a)    Herr Prof. Dr. Horst Domdey 
 
 
               Geschäftsführer der BioM Biotech Cluster Development GmbH, 
               wohnhaft in Neuried 
 
 
         b)    Herr Dave Lemus 
 
 
               Chief Executive Officer, Sigma-Tau Pharmaceuticals Inc., 
               wohnhaft in Potomac, Maryland (MD), USA 
 
 
         c)    Herr Dr. Yita Lee 
 
 
               Chief Scientific Officer der Sinphar Gruppe, wohnhaft in 
               Yilan, Taiwan 
 
 
         d)    Herr Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker 
 
 
               Generalsekretär des Human Frontier Science Programs 
               (HFSP), wohnhaft in München 
 
 
         e)    Herr Dr. Thomas Werner 
 
 
               selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Utting am 
               Ammersee 
 
 
         f)    Herr Klaus Kühn 
 
 
               Privatier, wohnhaft in Köln 
 
 
 
 
           Mandate: 
 
 
           Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den 
           nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied 
           eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter 
           (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremiums eines 
           Wirtschaftsunternehmens. 
 
 
 
 
         a)    Herr Prof. Dr. Horst Domdey 
 
 
           (ii)  Oasmia Pharmaceutical AB, Uppsala, Schweden 
 
 
 
         b)    Herr Dave Lemus 
 
 
           (ii)  Proteros GmbH, Planegg-Martinsried 
                 (Beiratsvorsitzender) 
                 Axela Inc., Toronto, Kanada (Non-Executive Board member) 
 
 
 
         c)    Herr Dr. Yita Lee 
 
 
           (ii)  CanCap Pharmaceutical Ltd., Canada, Richmond, 
                 Kanada (Subsidiary President) 
                 SynCore New Drug co., Ltd., Taipei, Taiwan (Director) 
                 ZuniMed Biotech Co., Ltd., Yilan, Taiwan (Director) 
 
 
 
         d)    Herr Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker 
 
 
           (i)   Bayer AG, Leverkusen 
                 Wacker Chemie AG, München 
 
 
 
         e)    Herr Dr. Thomas Werner 
 
 
           (i)   4SC AG, München (Vorsitzender des 
                 Aufsichtsrats) 
                 Blackfield AG, Köln 
 
 
           (ii)  Basilea Pharmaceutical Ltd., Basel, Schweiz 
                 (Mitglied des Verwaltungsrats) 
                 BSN medical GmbH, Hamburg (Mitglied des Beirats) 
                 SkyePharma PLC, London Großbritannien (Non-Executive 
                 Director) 
                 SuppreMol GmbH, Planegg-Martinsried (Stellvertretender 
                 Beiratsvorsitzender) 
 
 
 
         f)    Herr Klaus Kühn 
 
 
           (i)   Flossbach von Storch AG, Köln (Vorsitzender 
                 des Aufsichtsrats) 
                 4SC AG, München 
 
 
           (ii)  Hella KGaA Hueck & Co., Lippstadt (Mitglied 
                 des Gesellschafterausschusses) 
 
 
 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der 
           vorgeschlagenen Kandidaten in nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehungen zur Medigene AG oder zu deren 
           Konzernunternehmen, den Organen der Medigene AG oder einem 
           wesentlich an der Medigene AG beteiligten Aktionär. 
 
 
           Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat gemäß 
           Ziffer 5.4.1 Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
           entscheiden zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat soll Herr Prof. Dr. Horst Domdey als Kandidat 
           für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
           Herr Dave Lemus soll die Aufgabe des unabhängigen 
           Finanzexperten übernehmen. 
 
 
     7.    Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der 
           Einziehung von 2 Aktien durch die Gesellschaft gemäß § 237 
           Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG 
 
 
           Zur Erhöhung der Flexibilität der Medigene AG für etwaige 
           künftige Kapitalmaßnahmen soll eine Kapitalherabsetzung durch 
           Zusammenlegung von Aktien (Tagesordnungspunkt 8) durchgeführt 
           werden. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene, 
           vorgeschaltete Einziehung von zwei Aktien der Gesellschaft, 
           die ihr von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung 
           gestellt werden (§ 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 
           Nr. 1 AktG), ist Voraussetzung, um die unter 
           Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung durch 
           Zusammenlegung von Aktien in einem glatten 
           Zusammenlegungsverhältnis durchführen zu können. Nach 
           Einziehung der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien 
           besteht ein Grundkapital, das durch das vorgesehene 
           Zusammenlegungsverhältnis der Kapitalherabsetzung teilbar ist, 
           ohne dass Bruchteile entstehen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
             39.488.558,00, eingeteilt in 39.488.558 auf den Namen 
             lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des 
             Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird um EUR 2,00 
             auf EUR 39.488.556,00 herabgesetzt im Wege der 
             Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien nach § 237 
             Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG. Diese 
             Herabsetzung wird durch die Einziehung von 2 Stückaktien mit 
             einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je 
             Stückaktie, insgesamt somit EUR 2,00, vorgenommen, auf die 
             der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der 
             Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung 
             gestellt und damit erworben werden. Diese 
             Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, eine 
             Grundkapitalziffer zu schaffen, welche bei Durchführung der 
             unter Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung vom 16. Juli 
             2013 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung durch 
             Zusammenlegung von Aktien ein glattes 
             Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der auf die 
             eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals in 
             Höhe von insgesamt EUR 2,00 wird in die Kapitalrücklage der 
             Gesellschaft nach § 266 Absatz 3 A II HGB eingestellt. 
 
 
       b)    § 5 Absatz 1 der Satzung (Grundkapital) erhält 
             mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende 
             Fassung: 
 
 
 
 
           '(1)  Das Grundkapital beträgt 
 
 
                EUR 39.488.556,00 
 
 
                 (in Worten: Euro neununddreißig Millionen 
                 vierhundertachtundachtzigtausendfünfhundertsechsundfünfzig) 
 
 
                 und ist in 39.488.556 Stückaktien eingeteilt.' 
 
 
 
 
 
     8.    Ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals durch 
           die Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Einstellung eines 
           Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage nach §§ 222 ff. 
           AktG 
 
 
           Das Grundkapital der Medigene AG soll nach §§ 222 ff. AktG 
           herabgesetzt werden, um einen Teil des Grundkapitals in die 
           Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellen und um die 
           Flexibilität der Medigene AG für etwaige künftige 
           Kapitalmaßnahmen zu erhöhen. 
 
 
           Die Herabsetzung bewirkt als bilanzielle Maßnahme eine 
           Umbuchung auf der Passivseite der Handelsbilanz der Medigene 
           AG vom 'Gezeichneten Kapital' in die nicht ausschüttungsfähige 
           'Kapitalrücklage'. Der Wert der Gesellschaft wird dadurch 
           nicht verändert. Es erfolgt keine Ausschüttung an Aktionäre. 
           Nach der Einziehung von 2 Aktien auf Grundlage des Beschlusses 
           unter Tagesordnungspunkt 7 soll auf Grundlage des Beschlusses 
           unter diesem Tagesordnungspunkt 8 die Anzahl der ausgegebenen 
           Stückaktien durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 
           4 zu 1 von 39.488.556 auf 9.872.139 reduziert werden. Der Kurs 
           der Aktie der Medigene AG lag für geraume Zeit unter dem 
           Nominalwert von EUR 1,00. Die Ausgabe von neuen Aktien ist nur 
           zulässig, wenn sie zu einem Wert erfolgt, der mindestens dem 
           rechnerischen Anteil der Aktie am Grundkapital entspricht. Die 
           unter diesem Tagesordnungspunkt 8 zu beschließende Maßnahme 
           bewirkt, dass der nach Durchführung der Kapitalherabsetzung zu 
           erwartende Börsenpreis der Aktien den geringsten anteiligen 
           Betrag des Grundkapitals je Stückaktie übersteigt. Sie erhöht 
           damit im Hinblick auf den Mindestausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 
           AktG die Flexibilität der Medigene AG für etwaige künftige 
           Kapitalmaßnahmen. 
 
 
           Bei etwaigen zukünftigen Ausnutzungen von Ermächtigungen, das 
           Grundkapital zu erhöhen (genehmigtes Kapital/bedingte 
           Kapitalia) wird der Vorstand die bislang in Bezug auf das 
           bisherige Grundkapital bestehenden prozentualen Grenzen auch 
           in Ansehung des herabgesetzten Grundkapitals berücksichtigen. 
           Diese Beschränkungen für die Ausnutzung entfallen nur, wenn 
           die Hauptversammlung dem zustimmt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Das nach vorheriger Einziehung von 2 Aktien 
             bestehende Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
             39.488.556,00, eingeteilt in 39.488.556 auf den Namen 
             lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des 
             Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird nach den 
             Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach 
             §§ 222 ff. AktG zum Zwecke der Einstellung eines Teils des 
             Grundkapitals in die Kapitalrücklage der Gesellschaft sowie 
             zum Zwecke der Erreichung eines Börsenkurses der einzelnen 
             Aktie, der über dem Mindestausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 
             AktG liegt, um Kapitalmaßnahmen zu ermöglichen, um EUR 
             29.616.417,00 auf EUR 9.872.139,00 in der Weise 
             herabgesetzt, dass je vier Stückaktien zu je einer 
             Stückaktie zusammengelegt werden. 
 
 
             Der Herabsetzungsbetrag von EUR 29.616.417,00 wird in die 
             Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 266 Absatz 3 A II 
             HGB eingestellt. 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten 
             der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats zu entscheiden. 
 
 
       b)    § 5 Absatz 1 der Satzung (Grundkapital) erhält 
             mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende 
             Fassung: 
 
 
 
 
           '(1)  Das Grundkapital beträgt 
 
 
                EUR 9.872.139,00 
 
 
                 (in Worten: Euro neun Millionen 
                 achthundertzweiundsiebzigtausendeinhundertneununddreißig) 
 
 
                 und ist in 9.872.139 Stückaktien eingeteilt.' 
 
 
 
 
       c)    Der Vorstand wird angewiesen, die 
             Kapitalherabsetzung so zur Eintragung in das Handelsregister 
             anzumelden, dass diese erst in das Handelsregister 
             eingetragen wird, nachdem die Kapitalherabsetzung gemäß 
             Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 
             in das Handelsregister eingetragen und die Einziehung der 2 
             Aktien durchgeführt worden ist. 
 
 
 
     9.    Vergütung des Aufsichtsrats, D & O (Directors' and 
           Officers') Haftpflichtversicherung 
 
 
           Die Satzung der Medigene AG sieht die Möglichkeit vor, dass 
           den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine 
           angemessene Vergütung gewährt wird und die baren Auslagen 
           sowie die Umsatzsteuer ersetzt werden. Die Einzelheiten werden 
           von der Hauptversammlung bestimmt. Die Hauptversammlung vom 2. 
           Juni 2004 hat unter Tagesordnungspunkt 6 über die Barvergütung 
           und eine Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung für die 
           Mitglieder des Aufsichtsrats entschieden. Die dort 
           beschlossene Vergütung soll angepasst und nunmehr wie folgt 
           geregelt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält außer dem 
             Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr seiner 
             Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Vergütung in Höhe von 
             EUR 13.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.