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DGAP-HV: Reply Deutschland AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Reply Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2013 in Gütersloh mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Reply Deutschland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Reply Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.07.2013 in Gütersloh mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
07.06.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Reply Deutschland AG 
 
   Gütersloh 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 550145 
   ISIN: DE0005501456 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 
 
   Donnerstag, dem 18. Juli 2013, um 10:00 Uhr, 
   im kleinen Saal der Stadthalle, Friedrichstraße 10, 33330 Gütersloh, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein, die, falls erforderlich, dort am Freitag, dem 19. Juli 2013, um 
   10:00 Uhr fortgesetzt wird. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts des Vorstandes der Reply Deutschland AG 
           für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich der erläuternden 
           Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für 
           das Geschäftsjahr 2012, Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats 
           und des Corporate Governance Berichts 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Reply Deutschland AG und 
           der Reply Deutschland Gruppe bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das 
           Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 2.137.752,45 
           Euro wie folgt zu verwenden: 
 
 
   *    Ausschüttung einer Dividende von 0,45 Euro je        2.137.752,45 
        Stückaktie; das entspricht einer Gesamtdividende             Euro 
        für 4.750.561 Aktien in Höhe von 
 
   *    Einstellung in andere Gewinnrücklagen                   0,00 Euro 
 
                                                            ____________- 
                                                                     ____ 
 
   *    Bilanzgewinn                                         2.137.752,45 
                                                                     Euro 
 
 
           Die vorstehende Dividendensumme basiert auf dem zum Zeitpunkt 
           der Einberufung dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe 
           von 4.750.561,00 Euro eingeteilt in 4.750.561 Stückaktien. 
           Sollte die Reply Deutschland AG im Zeitpunkt der 
           Beschlussfassung eigene Aktien halten, wären diese nach dem 
           Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird 
           der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende 
           Teilbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2012 Entlastung 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2012 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Westfalendamm 11, 44141 
           Dortmund, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers der 
           Verschmelzungsschlussbilanz zum 31. März 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Westfalendamm 11, 44141 
           Dortmund, zum Prüfer der Verschmelzungsschlussbilanz zum 31. 
           März 2013 zu wählen. 
 
 
     7.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit von drei der von der Hauptversammlung gewählten 
           Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser 
           Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 
           1, 101 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung der Reply Deutschland 
           AG aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
           zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
           gebunden. 
 
 
           Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeiten 
           nunmehr auslaufen, die Herren Dr. Niels Eskelson, Dott. 
           Daniele Angelucci und Dr. Markus Miele, stehen zur Wiederwahl 
           zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden 
           Kandidaten im Rahmen einer Einzelwahl für die nächste 
           Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       7.1.  Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Niels 
             Eskelson, Unternehmensberater, Paderborn, durch die 
             Hauptversammlung erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr 
             Dr. Eskelson ist neben seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat der 
             Reply Deutschland AG kein Mitglied in weiteren gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien. 
 
 
       7.2.  Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dott. Daniele 
             Angelucci, Finanzvorstand der Reply S.p.A., Turin (Italien), 
             durch die Hauptversammlung erneut in den Aufsichtsrat zu 
             wählen. Herr Dott. Angelucci ist neben seiner Tätigkeit im 
             Aufsichtsrat der Reply Deutschland AG kein Mitglied in 
             weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. 
 
 
       7.3.  Schließlich schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn 
             Dr. Markus Miele, geschäftsführender Gesellschafter der 
             Miele & Cie. KG, Gütersloh durch die Hauptversammlung in den 
             Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dr. Miele ist neben seiner 
             Tätigkeit im Aufsichtsrat der Reply Deutschland AG Mitglied 
             in dem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat der folgenden 
             Gesellschaften: 
 
 
             ERGO Versicherungsgruppe AG, Düsseldorf, 
             SURTECO SE, Buttenwiesen-Pfaffenhofen. 
 
 
             Daneben ist Herr Dr. Miele nicht Mitglied in weiteren 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Bestellung der 
           Aufsichtsratsmitglieder gemäß Ziffer 7.1 bis 7.3 für die 
           längste nach § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft zulässige 
           Amtszeit erfolgt. Danach endet die Amtszeit mit Beendigung 
           derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. 
           Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
           mitgerechnet. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem 
           Verschmelzungsplan zwischen der Reply Deutschland AG als 
           übertragendem Rechtsträger und der Reply S. p. A., Turin, 
           Italien als übernehmendem Rechtsträger 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, 
 
 
           dem am 22. Mai 2013 aufgestellten Verschmelzungsplan zwischen 
           der Reply Deutschland AG und der Reply S. p. A. wird 
           zugestimmt. 
 
 
           Der Verschmelzungsplan, der zweisprachig (deutsch und 
           italienisch) aufgestellt worden ist, hat in der deutschen 
           Fassung den folgenden Wortlaut: 
 
 
          [Beurkundung erforderlich] 
 
 
                                   GEMEINSAMER 
          VERSCHMELZUNGSPLAN FÜR EINE GRENZÜBERSCHREITENDE VERSCHMELZUNG 
                                       von 
                               Reply Deutschland AG 
                            übertragende Gesellschaft 
                                       auf 
                                   Reply S.p.A. 
                            übernehmende Gesellschaft 
 
 
              Reply S.p.A.         Reply Deutschland AG 
 
            Corso Francia 110       Bartholomäusweg 26 
 
              10143 - Turin          33334 - Gütersloh 
 
                 Italien                Deutschland 
 
          Tel: +39 011- 7711594   Tel: + 49 (5241) 5009-0 
 
          Fax: +39 011 7495416   Fax: +49 (5241) 5009-1099 
 
 
   INHALT 
 
   Definitionen 
 
   Einleitung 
 
   Zwecke 
 
     1.    An der Verschmelzung beteiligte Gesellschaften: 
           Rechtsform, Name und Sitz der an der Verschmelzung beteiligten 
           Gesellschaften 
 
 
     2.    Satzung der übernehmenden Gesellschaft 
 
 
     3.    Vermögensübertragung durch Verschmelzung 
 
 
     4.    Umtauschverhältnis und Höhe der möglichen 
           zusätzlichen Barabfindung 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: Reply Deutschland AG: Bekanntmachung der -2-

5.    Bedingungen der Zuteilung von Aktien und das 
           Datum, ab dem die im Austausch zugeteilten Aktien 
           dividendenberechtigt sind 
 
 
     6.    Barabfindung 
 
 
     7.    Verschmelzungsstichtag und Verschmelzungsstichtag 
           für Steuer- und Bilanzierungszwecke 
 
 
     8.    Speziellen Aktionärskategorien und Inhabern von 
           Wertpapieren, die keine Aktien sind, eingeräumte Vorteile oder 
           Rechte 
 
 
     9.    Besondere Vorteile für Mitglieder der Verwaltungs- 
           oder Leitungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten 
           Gesellschaften und besondere Vorteile für die 
           Sachverständigen, die den Verschmelzungsplan prüfen und für 
           die Mitglieder der Aufsichtsorgane der an der Verschmelzung 
           beteiligten Gesellschaften 
 
 
     10.   Auswirkungen der Verschmelzung auf die 
           Beschäftigten 
 
 
     11.   Informationen bezüglich des Verfahrens für die 
           Mitbestimmung der Arbeitnehmer 
 
 
     12.   Angaben zur Bewertung des Aktiv- und 
           Passivvermögens 
 
 
     13.   Stichtag für die Bilanzen der an der Verschmelzung 
           beteiligten Gesellschaften zur Festlegung der Bedingungen der 
           Verschmelzung 
 
 
     14.   Tag des Inkrafttretens gegenüber Dritten 
 
 
     15.   Zusätzliche Informationen 
 
 
   *** 
 
   Anlage A - Satzung der Reply S.p.A. in italienischer und deutscher 
   Sprache 
 
   DEFINITIONEN 
 
   Bank: Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland 
 
   Gemeinsamer Verschmelzungsbericht: gemeinsamer Verschmelzungsbericht 
   hinsichtlich des gemeinsamen Verschmelzungsplans der Leitungsorgane 
   der übertragenden Gesellschaft gemäß § 2501- quinquies des 
   italienischen Zivilgesetzbuches, § 122c des UmwG, Artikel 7 der 
   Richtlinie 2005/56/EG, § 8 der Gesetzesverordnung 108/2008 und § 70 
   der Consob-Verordnung und § 122e UmwG. 
 
   Verschmelzungsplan: der vorliegende gemeinsame Verschmelzungsplan für 
   eine grenzüberschreitende Verschmelzung 
 
   Consob-Verordnung: Verordnung zur Umsetzung der italienischen 
   Gesetzesverordnung Nr. 58 vom 24. Februar 1998 bezüglich der Pflichten 
   von Emittenten (ausgegeben von Consob unter der Verordnung Nr. 11971 
   vom 14. Mai 1999 und anschließend ergänzt) 
 
   Richtlinie 2005/56/EG: Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 
 
   Umtauschverhältnis: anwendbares Verhältnis auf den Umtausch der Aktien 
   von Reply Deutschland in Aktien von Reply 
 
   Umtauschaktien: eine maximale Anzahl von 235,216 Stammaktien der 
   Reply, gehalten als eigene Aktien, mit einem Nennwert von Euro 0,52 
   (null/52) pro Aktie, die den Aktionären der Reply Deutschland AG (mit 
   Ausnahme von Reply) auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses im 
   Austausch zugeteilt werden 
 
   Rechtlicher Vollzugsstichtag: Datum der rechtlichen Eintragung der 
   Verschmelzungsurkunde im Handelsregister von Turin, d.h. das Datum, ab 
   dem die Verschmelzung rechtsgültig umgesetzt wird. 
 
   Gesetzesverordnung 108/2008: Italienische Gesetzesverordnung Nr. 108 
   vom 30. Mai 2008 
 
   Verschmelzung: grenzüberschreitende Verschmelzung von Reply 
   Deutschland AG in Reply S.p.A. 
 
   Verschmelzungsstichtag: 01. April 2013, an diesem Datum wird die 
   Verschmelzung zu Steuer- und Bilanzierungszwecken rechtswirksam und 
   dies ist der Verschmelzungsstichtag in Übereinstimmung mit § 122c 
   Absatz (2) Nr. 6 UmwG 
 
   Übertragende Gesellschaft: Reply Deutschland AG 
 
   Übernehmende Gesellschaft: Reply S.p.A. 
 
   Verschmelzungsurkunde: der nach italienischem Recht beurkundete 
   gemeinsame Verschmelzungsplan nach dessen Eintragung die Verschmelzung 
   rechtlich vollzogen ist 
 
   Reply-Gruppe: Gruppe von Gesellschaften, an der Reply S.p.A. die 
   Mehrheitsbeteiligung hält 
 
   Reply: Reply S.p.A., eine nach italienischem Recht gegründete 
   Gesellschaft 
 
   Reply Deutschland: Reply Deutschland AG, eine nach deutschem Recht 
   gegründete Gesellschaft 
 
   Reply Deutschland-Gruppe: Gruppe von Gesellschaften, an der Reply 
   Deutschland die Mehrheitsbeteiligung hält 
 
   UmwG: das deutsche Umwandlungsgesetz 
 
   EINLEITUNG 
 
   Die Leitungsorgane von Reply und Reply Deutschland haben den 
   vorliegenden Verschmelzungsplan bezüglich der Verschmelzung durch 
   Aufnahme von Reply Deutschland seitens Reply entworfen und genehmigt. 
 
   Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Verschmelzungsplans hält Reply 
   Aktien an der Reply Deutschland, die eine Beteiligung am Grundkapital 
   von Reply Deutschland in Höhe von ca. 81 % widerspiegeln. 
 
   Die geplante Verschmelzung unterliegt den § 2501 ff. des italienischen 
   Zivilgesetzbuches und dem UmwG sowie den sonstigen national 
   anwendbaren Rechtsvorschriften. Beide an der Verschmelzung beteiligten 
   Gesellschaften wurden gegründet in Übereinstimmung mit den Gesetzen 
   von - und haben ihre jeweiligen Sitze, Hauptverwaltungen und 
   Hauptniederlassungen in - einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. 
   Aus diesem Grund unterliegt die Verschmelzung nicht nur den nationalen 
   Gesetzen der beteiligten Gesellschaft, sondern auch 
 
   den gesetzlichen Bestimmungen der Richtlinie 2005/56/EG über die 
   Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen 
   Mitgliedstaaten, wie jeweils in jedem Mitgliedstaat umgesetzt (in 
   Italien durch die Gesetzesverordnung 108/2008 und in Deutschland durch 
   das UmwG). 
 
   Als Folge der Verschmelzung wird Reply per Gesamtrechtsnachfolge die 
   Gesamtheit aller Rechte, Pflichten, Vermögenswerte und Verpflichtungen 
   der übertragenden Gesellschaft unter Auflösung von Reply Deutschland 
   ohne Liquidation erwerben. 
 
   Eine Kopie dieses Verschmelzungsplans wird am Sitz der übernehmenden 
   Gesellschaft oder wird auf der Webseite der übernehmenden Gesellschaft 
   veröffentlicht (30 Tage vor dem Beschluss der Hauptversammlung über 
   die Zustimmung über die Verschmelzung) gemäß § 2501-septies des 
   italienischen Zivilgesetzbuches und der Consob-Verordnung Nr. 
   11971/1999 sowie von der übertragenden Gesellschaft (einen Monat vor 
   dem Beschluss der Hauptversammlung über die Zustimmung zur 
   Verschmelzung) gemäß § 122d UmwG, und gemäß den sonstigen anwendbaren 
   nationalen gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht. 
 
   ZWECKE 
 
   Die geplante Transaktion dient der Stärkung der Geschäftstätigkeit der 
   Reply-Gruppe und bewirkt durch die Vereinigung der derzeit getrennten 
   operativen Strukturen wirtschaftliche Vorteile. 
 
   Die Zusammenlegung der derzeit von Reply und Reply Deutschland 
   erbrachten Tätigkeiten ermöglicht die Steigerung der strategischen und 
   unternehmerischen Leistungsfähigkeit, welche die Positionierung der 
   Reply-Gruppe auf einem Markt verbessert, der durch seine zunehmend 
   globale und internationale Dimension charakterisiert wird. 
 
   Hauptzweck der Verschmelzung ist die Rationalisierung der Struktur der 
   Reply-Gruppe sowie die Maximierung des Wertes der Aktienbeteiligung 
   durch die Stärkung und Optimierung der gesellschaftsrechtlichen 
   Struktur auch im Zusammenhang mit Kosten für Verwaltung-, Management, 
   Beratung und Wirtschaftsprüfung. 
 
   Wirtschaftliche und finanzielle Zwecke der Verschmelzung, nach denen 
   die Leitungsorgane von Reply und Reply Deutschland den 
   Verschmelzungsplan verfasst haben, sind ausführlicher beschrieben in 
   dem gemeinsamen Verschmelzungsbericht der Leitungsorgane der an der 
   Verschmelzung beteiligten Gesellschaften. 
 
   Der gemeinsame Verschmelzungsbericht wird den Aktionären in 
   Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen 
   zugänglich gemacht und wird am Sitz von Reply und Reply Deutschland 
   offengelegt, und er wird der Öffentlichkeit gemäß den anwendbaren 
   nationalen gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht. 
 
   1 
 
   AN DER VERSCHMELZUNG BETEILIGTE GESELLSCHAFTEN: RECHTSFORM, NAME UND 
   SITZ DER AN DER VERSCHMELZUNG BETEILIGTEN GESELLSCHAFTEN 
 
   § 2501-ter, Absatz 1, Punkt 1) des italienischen Zivilgesetzbuches, 
   Artikel 5, Buchstabe (a) 
   der Richtlinie 2005/56/EG; § 6, Buchstabe a) der Gesetzesverordnung 
   108/2008 sowie 
   § 122c Para. (2) Nr. 1 UmwG 
 
   Übernehmende Gesellschaft 
 
   Rechtsform: Aktiengesellschaft (S.p.A.) 
 
   Name: Reply S.p.A. 
 
   Sitz: Corso Francia 110, 10143 - Turin 
 
   Steuernummer: 97579210010 
 
   USt-Identifikationsnummer: 08013390011 
 
   Handelsregisternummer: 97579210010 des Handelsregisters von Turin 
 
   Grundkapital: Euro 4.803.685,64 
 
   Aktien: 9.237.857 Stammaktien 
 
   Nennwert: Euro 0,52 (null/52) pro Aktie 
 
   Gründungsdatum: 30.12.1997 
 
   Datum der Hinterlegung und Eintragung im Handelsregister von Turin: 
   13.07.2000 
 
   Gründungsrecht: Italienisches Recht 
 
   Sonstiges: Die Aktien von Reply sind im STAR-Segment [MTA, STAR: REY] 
   des italienischen Telematik-Marktes (MTA - Mercato Telematico 
   Azionario), organisiert und geleitet von Borsa Italiana S.p.A., 
   gelistet. 
 
   Reply, das Mutterunternehmen der Reply-Gruppe, das im Bereich der 
   strategischen, kommunikativen, Verfahrens- und Technologie-Beratung 
   tätig ist sowie im Bereich der Systemintegration und des 
   Anwendungsmanagements, ist auf die Entwicklung und Umsetzung von 
   Lösungen auf der Grundlage von Medien- und digitalen 
   Kommunikationskanälen spezialisiert. 
 
   Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses gemeinsamen 
   Verschmelzungsplans besitzt Reply ca. 81 % des Aktienkapitals der 
   übertragenden Gesellschaft. Nach der Verschmelzung wird Reply 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

weiterhin dem italienischen Recht unterliegen und seine derzeitige 
   Rechtsform, Gesellschaftsnamen, Sitz und seine Leitungs- und 
   Kontrollorgane beibehalten. 
 
   Die übernehmende Gesellschaft ist nicht Gegenstand von Insolvenz- oder 
   Liquidationsverfahren. 
 
   * 
 
   Übertragende Gesellschaft 
 
   Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) 
 
   Name: Reply Deutschland AG 
 
   Sitz: Bartholomäusweg 26, D-33334 Gütersloh 
 
   Steuerliche Codenummer: 351/5774/0195 
 
   Steuernummer: DE 126795330 
 
   Handelsregisternummer: HRB 3943 
 
   Grundkapital: Euro 4.750.561,00 
 
   Anzahl an Aktien: 4.750.561 nennwertlose Inhaberaktien. 
 
   Anteiliger Wert: Euro 1 (ein/00) pro Aktie 
 
   Gründungsdatum: 31. März 2000 
 
   Datum erste Eintragung im Handelsregister: 31. März 2000 
 
   Gründungsrecht: Deutsches Recht 
 
   Sonstiges: Die Reply Deutschland-Gruppe bietet Beratungs-, 
   Systemintegrations- und Betreiberlösungen (d.h. externe Erbringung von 
   Dienstleistungen in Verbindung mit Informations- und 
   Kommunikationssystemen) in Verbindung mit Informationstechnologie (IT) 
   an. 
 
   Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des gemeinsamen Verschmelzungsplans 
   besitzt Reply ca. 81 % des Aktienkapitals von Reply Deutschland. 
 
   Die übertragende Gesellschaft ist nicht Gegenstand von Insolvenz- oder 
   Liquidationsverfahren. 
 
   2 
 
   SATZUNG DER ÜBERNEHMENDEN GESELLSCHAFT 
 
   § 2501-ter, Absatz 1, Punkt 2) des italienischen Zivilgesetzbuches, - 
   § 5, Punkt (i) der 
   Richtlinie 2005/56/EG sowie § 122c Para. (2) Nr. 9 UmwG 
 
   Die Aktionäre von Reply Deutschland haben Anspruch auf den Erwerb 
   ihrer Anteile gegen eine Barabfindung gemäß § 6 des vorliegenden 
   gemeinsamen Verschmelzungsplans. Aus diesem Grund kann die Anzahl der 
   benötigten Umtauschaktien nicht eindeutig bestimmt werden, die 
   insgesamt den Aktionären von Reply Deutschland unter Berücksichtigung 
   des Umtauschverhältnisses zuzuteilen sind. 
 
   Unter der Annahme, dass alle Aktionäre von Reply Deutschland der 
   Verschmelzung zustimmen werden und unter Berücksichtigung des 
   Umtauschverhältnisses, werden maximal 235,216 Reply Stammaktien als 
   Umtauschaktien benötigt. 
 
   Entsprechend kann hier der Aktientausch vollständig durch eigene 
   (Stamm-)Aktien von Reply befriedigt werden, deren Anzahl zum Zeitpunkt 
   der der Unterzeichnung des gemeinsamen Verschmelzungsplans 235.813 
   beträgt mit der Folge, dass Reply für diesen Zweck keine neuen Aktien 
   ausgeben wird und daher keine Kapitalerhöhung zur Durchführung der 
   Verschmelzung benötigt, und dementsprechend die aktuelle Fassung der 
   Satzung nicht geändert werden wird. 
 
   Wie in Artikel 5 des gemeinsamen Verschmelzungsplans aufgeführt, 
   werden gemäß § 2504-ter des italienischen Zivilgesetzbuches die direkt 
   von Reply gehaltenen Aktien an Reply Deutschland annulliert. 
 
   Die als Anlage A beigefügte Satzung von Reply wird entsprechend von 
   der Verschmelzung nicht berührt. 
 
   3 
 
   VERMÖGENSÜBERTRAGUNG DURCH VERSCHMELZUNG 
 
   § 2501 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches - § 122a ff. UmwG 
 
   Reply Deutschland als übertragende Gesellschaft geht gemäß § 122a ff. 
   UmwG und § 2501 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches auf Reply als 
   die übernehmende Gesellschaft über. Im Rahmen dieser Verschmelzung 
   überträgt Reply Deutschland mittels Gesamtrechtsnachfolge die 
   Gesamtheit seiner Aktiva und Passiva sowie alle Rechte und Pflichten 
   auf Reply und wird ohne Liquidation aufgelöst (Verschmelzung durch 
   Aufnahme). Demzufolge gehen am rechtlichen Vollzugsstichtag die 
   gesamten Aktiva und Passiva von Reply Deutschland auf Reply über. 
 
   Angesichts dessen übernimmt die übernehmende Gesellschaft am 
   rechtlichen Vollzugsstichtag alle Aktiva und Passiva einschließlich 
   aller Rechte und Pflichten der übertragenden Gesellschaft unbeschadet 
   der steuerlichen und handelsrechtlichen (Rück-)Wirkung zum 
   Verschmelzungsstichtag. 
 
   4 
 
   UMTAUSCHVERHÄLTNIS UND HÖHE DER MÖGLICHEN ZUSÄTZLICHEN BARABFINDUNG 
 
   § 2501-ter, Absatz 1, Punkt 3) des italienischen Zivilgesetzbuches, 
   Artikel 5, Punkt (b) der 
   Richtlinie 2005/56/EG und § 122c Para. (2) Nr. 2 UmwG 
 
   Als Folge des Inkrafttretens der Verschmelzung wird Reply den 
   Aktionären von Reply Deutschland für 19 Aktien an Reply Deutschland 5 
   Stammaktien an Reply einräumen. Dies gilt nicht für gegebenenfalls von 
   Reply Deutschland gehaltene eigene Aktien und für von Reply selbst 
   gehaltene Aktien. 
 
   Aktionäre, die eine Anzahl Aktien halten, die auf Grund des 
   Umtauschverhältnisses nicht gänzlich oder teilweise, glatt durch 19 
   (neunzehn) dividiert werden können, werden Teilrechte an einer Aktie 
   erhalten (Glättung von Bruchteilaktien). Mit diesen Teilrechten können 
   keine Mitgliedschaftsrechte ausgeübt werden. Diese Bruchteilaktien 
   werden im Interesse der Aktionäre mit anderen Aktien an der Reply 
   zusammengefasst und von der Bank zum aktuellen Börsenkurs verkauft. 
   Die Verkaufserlöse werden anteilig den Inhabern der relevanten 
   Teilrechte zugeteilt. Das Glätten der Bruchteilaktien erfolgt ohne 
   Kosten für die Aktionäre der Reply Deutschland. 
 
   Das Umtauschverhältnis wurde auf der Grundlage der jeweiligen 
   Unternehmenswerte von Reply und Reply Deutschland in Übereinstimmung 
   mit den gesetzlichen Bestimmungen des italienischen Rechts und des 
   UmwG ermittelt. 
 
   Eine zusätzliche Zahlung oder sonstige Anpassung erfolgt nicht. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des italienischen 
   Zivilgesetzbuches, der Gesetzesverordnung Nr. 108/2008 und des UmwG 
   sowie aller sonstigen anwendbaren deutschen Regelungen wurde die 
   Angemessenheit des von den an der Verschmelzung beteiligten 
   Gesellschaften festgelegten Umtauschverhältnisses und Barabfindung von 
   der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, ernannt als 
   Verschmelzungsprüfer vom Landgericht Dortmund am 17. April 2013, und 
   von BDO S.p.A. , die vom Gericht in Turin als unabhängiger Gutachter 
   am 17. Mai 2013 bestellt wurde, bestätigt. 
 
   Der Bericht des vom Gericht in Turin zugunsten der aufnehmenden 
   Gesellschaft ernannten unabhängigen Gutachters wird am Sitz von Reply 
   gemäß dem italienischen Zivilgesetzbuch und der Consob-Verordnung 
   11971/1999 30 (dreißig) Tage vor der zur Genehmigung der Verschmelzung 
   einberufenen Hauptversammlung hinterlegt. 
 
   Der Bericht des vom Landgericht Dortmund zugunsten der übertragenden 
   Gesellschaft ernannten Verschmelzungsprüfers wird am Sitz von Reply 
   Deutschland gemäß § 122f. UmwG 1 Monat vor der zur Genehmigung der 
   Verschmelzung einberufenen Hauptversammlung ausgelegt. 
 
   Reply Deutschland wird den Prüfungsbericht des Verschmelzungsprüfers 
   entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlichen. 
 
   5 
 
   BEDINGUNGEN DER ZUTEILUNG VON AKTIEN UND 
 
   DAS DATUM, AB DEM DIE IM AUSTAUSCH ZUGETEILTEN AKTIEN 
   DIVIDENDENBERECHTIGT SIND 
 
   § 2501-ter, Absatz 1, Punkte 4) und 5) des italienischen 
   Zivilgesetzbuches; Artikel 5, 
   Punkte (c) und (e) der Richtlinie 2005/56/EG und § 122 Para. (2) Nr. 
   3, 5 UmwG 
 
   Gemäß § 2504-ter des italienischen Zivilgesetzbuches werden die von 
   Reply (derzeit Mehrheitsaktionär von Reply Deutschland) an der 
   übertragenden Gesellschaft gehaltenen Aktien annulliert. 
 
   Im Rahmen der Verschmelzung und der Berücksichtigung des 
   Umtauschverhältnisses werden maximal 235.216 eigene (Stamm-)Aktien von 
   Reply zu einem Nennbetrag von je 0,52 (null/52) zur Zuweisung an die 
   Aktionäre von Reply Deutschland (als ausgetauschte Aktien) verwendet. 
 
   Den Aktionären der übertragenden Gesellschaft entstehen keine Kosten 
   in Verbindung mit dem Aktientausch. 
 
   Die Umtauschaktien sind alle mit Standard-Dividendenrechten 
   ausgestattet und räumen ihren Inhabern die gleichen 
   Mitgliedschaftsrechte ein, die die jetzigen Aktionäre der 
   übernehmenden Gesellschaft haben, ab dem Zeitpunkt des rechtlichen 
   Vollzugsstichtages. 
 
   Angesichts dessen sind die Inhaber der Umtauschaktien ab dem 
   rechtlichen Vollzugsstichtag mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet 
   und haben dementsprechend Anspruch auf Dividenden als Aktionäre der 
   übernehmenden Gesellschaft. 
 
   Die Umtauschaktien werden zum gleichen Nennwert der zum Zeitpunkt des 
   rechtlichen Vollzugsstichtages ausstehenden Stammaktien der 
   übernehmenden Gesellschaft notiert. 
 
   Die beteiligten Gesellschaften haben die Bank zum Treuhänder ernannt 
   für alle Treuhand- und Zahlungsverpflichtungen in Verbindung mit dem 
   Austausch, durch welchen das Eigentumsrecht an den ausgetauschten 
   Aktien übertragen wird. 
 
   Reply Deutschland und die Bank haben einen Treuhandvertrag 
   abgeschlossen, der die Bank verpflichtet, die Umtauschaktien 
   ausschließlich für den Zweck zu nutzen, (i) die Verschmelzung 
   durchzuführen, (ii) den Erhalt der Umtauschaktien dem Handelsregister 
   der Reply Deutschland zu melden und (iii) die Umtauschaktien nach 
   Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister in Turin an die 
   Aktionäre der Reply Deutschland gegen Erhalt der Aktien an Reply 
   Deutschland zu übertragen unter Berücksichtigung des 
   Umtauschverhältnisses bzw., sofern die Verschmelzung nicht 
   durchgeführt wird, die Umtauschaktien an Reply zurückzuübertragen. 
 
   6 
 
   BARABFINDUNG 
 
   § 122i UmwG 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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