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DGAP-HV: RM Rheiner Management AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.07.2013 in Koeln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: RM Rheiner Management AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
RM Rheiner Management AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.07.2013 in Koeln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
07.06.2013 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   RM Rheiner Management AG 
 
   Köln 
 
   Wertpapierkenn-Nummer 701 870 
 
   ISIN DE 0007018707 
 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
 
   am 15. Juli 2013 um 11.00 Uhr 
 
   im 'Haus am See', Spiegelsalon, Bachemer Landstraße 420, 50935 Köln, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss am 15. April 2013 gebilligt. Damit ist der 
           Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht 
           erforderlich. Mangels eines Bilanzgewinns ist auch kein 
           Gewinnverwendungsbeschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und 
           Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     5.    Neuwahl des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 
           1 der Satzung aus Vertretern der Aktionäre zusammen und 
           besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
           sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die 
           Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Hans 
           Rudi Küfner und Herr Karl-Heinz Berchter endet gemäß § 8 Abs. 
           2 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
           das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
           mitgerechnet wird, also jeweils mit dem Schluss der 
           diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. 
 
 
           Das durch die Hauptversammlung gewählte Mitglied des 
           Aufsichtsrats Herr Veit Paas hat sein Amt am 28. Februar 2013 
           niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 1. 
           März 2013 wurde Herr Bernd Reeker gemäß § 104 AktG zum 
           Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Das Amt des gerichtlich 
           bestellten Mitglieds des Aufsichtsrats erlischt gemäß § 104 
           Abs. 5 AktG, sobald ein neues Mitglied des Aufsichtsrates 
           bestellt ist. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher eine Neuwahl sämtlicher 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für die Zeit nach Beendigung der 
           diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung vor. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt hierzu folgende Personen vor: 
 
 
           a) Herrn Hans Rudi Küfner, Geschäftsführer der R.K.I. GmbH, 
           Remscheid, 
 
 
           Herr Küfner gehört den folgenden weiteren gesetzlich zu 
           bildendenden Aufsichtsräten an: 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Babylon 
             Capital AG, Frankfurt 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Horus AG, Köln 
 
 
       -     Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der Value-Holdings International AG, Gersthofen 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rücker 
             Immobilien AG, Remscheid 
 
 
 
           b) Herrn Karl-Heinz Berchter, Geschäftsführer der VM 
           Consulting GmbH, Düsseldorf. 
 
 
           Herr Berchter gehört den folgenden weiteren gesetzlich zu 
           bildendenden Aufsichtsräten an: 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Franz Röhrig 
             Wertpapierhandelsgesellschaft AG, Frankfurt am Main 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
             Wohnungsgesellschaft des Rheinischen Handwerks AG, Köln 
 
 
       -     Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der Allerthal-Werke AG, Köln 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der Esterer AG, 
             Altötting 
 
 
 
           c) Herrn Bernd Reeker, Geschäftsführer der Reeker Beteiligungs 
           GmbH, Meerbusch. 
 
 
           Herr Reeker gehört zurzeit keinen weiteren gesetzlich zu 
           bildendenden Aufsichtsräten an. 
 
 
           Keiner der vorgeschlagenen Herren ist Mitglied eines einem 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat vergleichbaren in- oder 
           ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens. 
 
 
           Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
           Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
           Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 15 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bei 
   der Gesellschaft anmelden. Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein 
   in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache aus. 
 
   Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der 
   Hauptversammlung (24. Juni 2013, 0:00 Uhr (MESZ) - sogenannter 
   'Nachweisstichtag') beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen 
   der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis 
   spätestens 8. Juli 2013, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen: 
 
   RM Rheiner Management AG 
   c/o Bankhaus Neelmeyer AG 
   FMS-FWA/Corporate Actions 
   Am Markt 14-16 
   28195 Bremen 
   Telefax: 04 21/ 3 60 31 53 
   E-Mail-Adresse: hv@neelmeyer.de 
 
   Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des 
   Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtages 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
 
   Stimmrecht 
 
   Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Der 
   Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die 
   depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist die fristgemäße 
   Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich (vgl. den Abschnitt 'Teilnahme an der Hauptversammlung'). 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126 b BGB). Zur Erteilung einer Vollmacht kann das Formular verwendet 
   werden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich 
   auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei 
   rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Das Erfordernis 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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