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DGAP-HV: mybet Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2013 in Kiel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: mybet Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
mybet Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 18.07.2013 in Kiel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
10.06.2013 / 15:21 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   mybet Holding SE 
 
   Kiel 
 
   ISIN DE000A0JRU67; WKN A0JRU6 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 18. Juli 2013 um 10.00 Uhr im 
   Hotel Kieler Yacht Club, Hindenburgufer 70 in 24105 Kiel 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Die Tagesordnung lautet wie folgt: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 mit 
           dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts 
           des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
           den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
           den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die 
           etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für 
           das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Ludwig-Erhard-Straße 11-17, 20459 Hamburg zum Abschlussprüfer, 
           zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
           mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts 
 
 
           Der Gesellschaft soll erstmals die Möglichkeit eröffnet 
           werden, eigene Aktien nach Maßgabe von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
           zu erwerben und im Interesse der Gesellschaft zu verwenden. 
           Aufgrund der Ermächtigung soll die Gesellschaft in die Lage 
           versetzt werden, Aktien der Gesellschaft im Rahmen von 
           Aktienrückkaufprogrammen zurück zu erwerben und diese 
           anschließend einzuziehen und so dem Interesse aller Aktionäre 
           der Gesellschaft am Erhalt eines angemessenen Aktienkurses 
           sinnvoll Rechnung zu tragen. Darüber hinaus soll der 
           Gesellschaft die Möglichkeit einer flexiblen 
           Eigenkapitalfinanzierung gegeben werden. Aufgrund dieser 
           Ermächtigung soll die Gesellschaft Aktien zurückerwerben 
           können, um diese als liquide Gegenleistung im Rahmen von 
           Unternehmenstransaktionen einsetzen zu können. Die 
           Ermächtigung soll im Sinne einer größtmöglichen Flexibilität 
           der Gesellschaft für die aktienrechtlich zulässige Dauer von 
           fünf Jahren erteilt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 17. Juli 2018 eigene Aktien bis zu 10% 
             des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden 
             Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen 
             zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der 
             Gesellschaft befinden oder ihr gemäß der §§ 71 a ff. AktG 
             zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des 
             Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum 
             Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. 
 
 
       b)    Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels 
             eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer 
             öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots. 
             Die Erwerbsformen können miteinander kombiniert werden. 
 
 
         aa)   Soweit der Erwerb der Aktien über die Börse 
               erfolgt, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert 
               je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag 
               in der Eröffnungsauktion ermittelten Kurs von Aktien der 
               Gesellschaft im XETRA-Handelssystem (oder einem 
               vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% 
               über- oder unterschreiten. 
 
 
         bb)   Soweit der Erwerb über ein öffentliches 
               Kaufangebot erfolgt oder mittels öffentlicher Aufforderung 
               zur Abgabe eines Verkaufsangebots, dürfen der gebotene 
               Kauf- oder Verkaufspreis oder die Grenzwerte der Kauf- 
               oder Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne 
               Nebenerwerbskosten) den Durchschnitt der Schlusskurse der 
               Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handelssystem (oder einem 
               vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei 
               Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des 
               Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe 
               eines Verkaufsangebots um nicht mehr als 10% über- oder 
               unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung 
               eines Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur 
               Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des 
               maßgeblichen Kurses, so können das Angebot oder die 
               Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots dergestalt 
               angepasst werden, dass auf den entsprechenden 
               Durchschnittskurs der Schlusskurse der drei 
               Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen 
               Anpassung abgestellt wird. Das Kaufangebot bzw. die 
               Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots kann 
               weitere Bedingungen vorsehen. Für den Fall der 
               Überzeichnung des Kaufangebots bzw. sollten im Falle einer 
               Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots von 
               mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche 
               angenommen werden, erfolgt eine Annahme nach Quoten. Es 
               kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis 
               zu 500 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär 
               unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen 
               Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen 
               werden. 
 
 
 
       c)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser 
             Ermächtigung erworben wurden, zu jedem gesetzlich zulässigen 
             Zweck zu verwenden, insbesondere zu den nachfolgend 
             aufgeführten Zwecken. 
 
 
         aa)   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
               des Aufsichtsrats die Aktien einzuziehen, ohne dass die 
               Einziehung oder deren Durchführung eines weiteren 
               Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im 
               Wege des vereinfachten Verfahrens ohne Kapitalherabsetzung 
               durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der 
               übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft 
               eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten 
               Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der 
               Stückaktien in der Satzung ermächtigt. 
 
 
         bb)   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
               des Aufsichtsrats die eigenen Aktien in anderer Weise als 
               über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu 
               veräußern, sofern die Veräußerung gegen Bareinlage und zu 
               einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis von Aktien der 
               Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der 
               Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem 
               Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien die Grenze 
               von 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der 
               Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese 
               Ermächtigung oder - falls der Wert geringer ist - zum 
               Zeitpunkt der Ausnutzung insgesamt nicht übersteigen. Das 
               vorgenannte Ermächtigungsvolumen von 10% des Grundkapitals 
               verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, 
               der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- 
               und/oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 10, 2013 09:21 ET (13:21 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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