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DGAP-HV: Höft & Wessel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2013 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Höft & Wessel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Höft & Wessel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.07.2013 in Hannover mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
11.06.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Höft & Wessel Aktiengesellschaft 
 
   Hannover 
 
   WKN: 601100, ISIN: DE0006011000 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 18. Juli 2013 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre! 
 
   Hiermit laden wir Sie zur 
 
   außerordentlichen Hauptversammlung der 
   Höft & Wessel Aktiengesellschaft 
 
   ein. Die Hauptversammlung findet statt 
 
   am 18. Juli 2013, 11.00 Uhr, 
   in der Börse Hannover 
   An der Börse 2, 30159 Hannover 
   Einlass ab 10:30 Uhr. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte 
           des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG 
 
 
           Der außerordentlichen Hauptversammlung wird angezeigt, dass 
           ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. 
 
 
     2.    Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft im 
           ordentlichen Verfahren zur Einstellung in Rücklagen sowie über 
           die Änderung der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
     a)    Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
           8.497.490,00, eingeteilt in 8.497.490 auf den Inhaber lautende 
           nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen 
           Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie, wird im Wege 
           der ordentlichen Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 5:1 um 
           EUR 6.797.992,00 auf EUR 1.699.498,00, eingeteilt in 1.699.498 
           auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabgesetzt, und zwar 
           zu dem Zweck, den Betrag der Herabsetzung in die 
           Kapitalrücklage einzustellen. Sie wird in der Weise 
           durchgeführt, dass je fünf auf den Inhaber lautende 
           Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie 
           zusammengelegt werden. 
 
 
     b)    § 3 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
           folgt neu gefasst: 
           'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 1.699.498,00. 
           Es ist zerlegt in 1.699.498 Stückaktien. Die Aktien lauten auf 
           den Inhaber.' 
 
 
     c)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
           Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Erhöhung des 
           Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage mit 
           Bezugsrecht der Aktionäre sowie über die Änderung der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
     a)    Das gemäß Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 
           2 auf EUR 1.699.498,00 herabgesetzte Grundkapital der 
           Gesellschaft wird gegen Bareinlagen im Verhältnis von 1:5 um 
           bis zu EUR 8.497.490,00 durch Ausgabe von bis zu 8.497.490 
           neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien 
           (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals 
           von je EUR 1,00 je Stückaktie auf bis zu EUR 10.196.988,00 
           erhöht. 
 
 
           Die neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 
           1,00 je Aktie ausgegeben. Sie sind vom 1. Januar 2013 an 
           gewinnberechtigt. 
 
 
     b)    Die neuen Aktien sind den Aktionären gegen 
           Bareinlagen zum Bezug anzubieten. Den Aktionären wird das 
           Bezugsrecht auf die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am 
           Grundkapital nach Durchführung der zu Tagesordnungspunkt 2 zu 
           beschließenden Kapitalherabsetzung gewährt. 
 
 
           Das Bezugsrecht wird dergestalt gewährt, dass die neuen Aktien 
           von einem oder mehreren vom Vorstand auszuwählenden und zu 
           beauftragenden Kreditinstituten mit der Verpflichtung 
           übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug 
           anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Bezugspreis der 
           neuen Aktien beträgt EUR 1,00. Er wird nach Abzug einer 
           angemessenen Provision, der Kosten und Auslagen an die 
           Gesellschaft abgeführt. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen. 
 
 
     c)    Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalerhöhung 
           mit der Maßgabe anzumelden, dass sie erst nach der unter 
           Tagesordnungspunkt 2 vorgesehenen Kapitalherabsetzung im 
           Handelsregister eingetragen wird. 
 
 
     d)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
           und ihrer Durchführung festzulegen. Die Kosten der 
           Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. 
 
 
     e)    Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals 
           wird ungültig, wenn er nicht bis zum Ablauf des 16. Januar 
           2014 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover 
           eingetragen ist. 
 
 
     f)    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 
           3 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft (Grundkapital) nach 
           der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung 
           betreffend die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Höft & Wessel AG 
           besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus sechs 
           Mitgliedern. Nach Auffassung der Verwaltung ist dem Zuschnitt 
           des Unternehmens mit einem auf drei Mitglieder verkleinerten 
           Aufsichtsrat besser Rechnung getragen. Vorstand und 
           Aufsichtsrat schlagen daher eine Verringerung der 
           satzungsmäßigen Mitgliederzahl von sechs auf drei Personen 
           vor. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor, den 
           bisherigen § 7 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wie folgt neu zu 
           fassen: 
 
 
           'Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden.' 
 
 
   Erläuterungen des Vorstands gegenüber der Hauptversammlung zu den zu 
   den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung verschiedene 
   Kapitalmaßnahmen vor, die zur Vermeidung einer Insolvenz und zur 
   Sanierung der Höft & Wessel AG nach Einschätzung von Vorstand und 
   Aufsichtsrat unerlässlich sind. Die Kapitalmaßnahmen sind Teil eines 
   umfassenden Restrukturierungskonzeptes, das die Gesellschaft in den 
   letzten Monaten ausgearbeitet hat. Der Erfolg der Restrukturierung 
   hängt - neben weiteren Voraussetzungen - davon ab, dass die 
   Hauptversammlung die vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen beschließt. 
 
   Auf der Grundlage der unter den Tagesordnungspunkten 2 und 3 zu 
   fassenden Beschlüsse soll der Gesellschaft frisches Kapital von bis zu 
   knapp EUR 8,5 Mio. (genau: EUR 8.497.490) zufließen. Ohne eine 
   Liquiditätszufuhr in ungefähr dieser Höhe wäre die Gesellschaft 
   wirtschaftlich nicht überlebensfähig. Um für die aufgrund der 
   Kapitalerhöhung auszugebenden jungen Aktien in einer solchen Höhe 
   Investoren zu finden, ist es erforderlich, dass die Zeichner der 
   jungen Aktien in einem dem Verhältnis zwischen dem gegenwärtigen 
   Unternehmenswert einerseits und den zu leistenden Einlagen von knapp 
   EUR 8,5 Mio. andererseits entsprechenden prozentualen Umfang an der 
   Gesellschaft beteiligt werden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass 
   ein Investor (oder eine Vielzahl von Zeichnern) für das benötigte 
   Volumen von EUR 8,5 Mio. gefunden werden kann, wenn diesem bzw. dieser 
   Gesamtheit von Zeichnern dafür etwa vier Fünftel (80 %) des 
   Unternehmens angeboten werden können. Für Einlagen im Gesamtbetrag von 
   EUR 8,5 Mio. können aufgrund des gesetzlichen Mindestausgabebetrags je 
   Aktie von EUR 1,00 höchstens knapp 8,5 Mio. Aktien ausgegeben werden. 
   Das gegenwärtige Grundkapital beträgt bereits EUR 8,5 Mio. Damit eine 
   solche Beteiligungsquote von ca. 80 % also erreicht wird, muss vor der 
   Kapitalerhöhung das Grundkapital auf einen solchen Betrag herabgesetzt 
   werden, dass die knapp 8,5 Mio. Aktien ca. 80 % des wieder erhöhten 
   Grundkapitals ausmachen. Die erforderliche Kapitalherabsetzung beläuft 
   sich damit auf 1:5. Die von der Gesellschaft angestrebte 
   Restrukturierung macht damit die Beschlussfassungen zu 
   Tagesordnungspunkt 2 betreffend eine derartige Kapitalherabsetzung 
   einerseits und diejenige zu Tagesordnungspunkt 3 bezüglich der 
   Kapitalerhöhung und Mittelzufuhr um EUR 8,5 Mio. zur Voraussetzung. 
   Dass die Beschlüsse wirksam zustande kommen, ist damit für die 
   Gesellschaft und für die Aktionäre im Sinne der Erhaltung des ihren 
   Aktien noch innewohnenden Werts von elementarem Interesse. 
 
   I. Sanierungsbedürftigkeit der Gesellschaft 
 
   1. Operative und Ertragskrise 
 
   Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hat sich 
   durch kontinuierliche Umsatzrückgänge in den Geschäftsjahren 2011 und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 11, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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