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DGAP-HV: H&R Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: H&R Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: H&R Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
H&R Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.07.2013 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.06.2013 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   H&R Aktiengesellschaft 
 
   Salzbergen 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 
 
   Dienstag, den 23. Juli 2013, 
   um 10:00 Uhr, 
   im Lindtner Hotel Hamburg, 
   Heimfelder Str. 123, 21075 Hamburg, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Gesellschaft 
   ein. 
 
   Tagesordnung und Beschlussvorschläge der Verwaltung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der H&R Aktiengesellschaft 
   zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lage- und 
   Konzernlageberichts der H&R Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 
   2012, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 
   4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss am 25. April 2013 gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Somit 
   entfällt eine Feststellung und damit eine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung. Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neuenkirchener 
   Straße 8, 48499 Salzbergen, sowie Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, die 
   vorgenannten Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre während der 
   üblichen Geschäftszeiten aus. Sie sind ab diesem Zeitpunkt außerdem im 
   Internet unter http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor 
   Relations - Hauptversammlung zugänglich. Auf Wunsch wird jedem 
   Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden 
   auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. 
 
   2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
   gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen: Die 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Erklärung der 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg zu deren Unabhängigkeit 
   eingeholt. 
 
   5. Wahl zum Aufsichtsrat 
 
   Herr Volker Woyke, der von der Hauptversammlung im Jahr 2012 zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde, ist im Oktober 2012 
   verstorben. 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, Dr. Hartmut Schütter, wohnhaft in Schwedt/Oder, 
   Consulting Engineer, als Vertreter der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Der Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 
   1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 4 Abs. 
   DrittelbG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der 
   Anteilseigner und drei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Dr. Hartmut 
   Schütter ist derzeit kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und/oder vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen. Von 2010 bis 2012 
   bestand zwischen Herrn Dr. Schütter bzw. von Herrn Dr. Schütter 
   beherrschten Unternehmen und einem Unternehmen des H&R-Konzerns ein 
   Vertragsverhältnis, in dessen Rahmen Beratungs- und Dienstleistungen 
   im Zusammenhang mit den Produktionsprozessen unserer Raffinerien 
   erbracht wurden. Für seine Tätigkeit haben Herr Dr. Schütter bzw. von 
   ihm beherrschte Unternehmen Zahlungen in Höhe von insgesamt EUR 
   24.583,40 erhalten. Darüber hinaus steht Dr. Hartmut Schütter nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur H&R Aktiengesellschaft oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der H&R Aktiengesellschaft oder einem 
   wesentlich an der H&R Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, die 
   nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offen zu 
   legen wäre. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 
   3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
   nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
   spätestens bis zum 16. Juli 2013, 24.00 Uhr unter der nachfolgend 
   genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle (die 
   Anmeldeadresse) zugehen: 
 
   H&R Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung hat in Textform (§ 
   126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut nachzuweisen. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf 
   den 2. Juli 2013, 0.00 Uhr (der Nachweisstichtag) beziehen. Im 
   Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung 
   und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den 
   Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   unsere Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des 
   Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen und empfehlen unseren 
   Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in 
   Verbindung zu setzen. Die Eintrittskarte ist keine 
   Teilnahmevoraussetzung, sondern dient nur der Vereinfachung der 
   organisatorischen Abwicklung an der Einlasskontrolle am Tag der 
   Hauptversammlung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben die 
   Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen 
   Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 12, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)

rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als 
   eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB), es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der 
   gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei der Bevollmächtigung 
   eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen 
   nach vorgenannten Vorschriften gleichgestellten Person oder 
   Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden 
   gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
   rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der 
   Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder 
   gegenüber der Gesellschaft unter der Anmeldeadresse oder gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erklärt, so bedarf es eines Nachweises der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann an die 
   Anmeldeadresse übermittelt oder dadurch geführt werden, dass der 
   Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
   Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis kann ferner unter der 
   E-Mail-Adresse hauptversammlung2013@hur.com übermittelt werden. 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das 
   Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereit hält. Es 
   wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der oben genannten 
   Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. 
   Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft 
   http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations - 
   Hauptversammlung zum Herunterladen bereit. 
 
   Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch von 
   der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
   Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. 
   Die Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform (§ 126b 
   BGB) erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
   Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum 
   Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. Auch für die 
   Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet 
   werden. Das Formular kann zudem unter der oben genannten 
   Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. 
   Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft 
   http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations - 
   Hauptversammlung zum Herunterladen bereit. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, müssen die Vollmachten nebst Weisungen 
   spätestens bis zum 19. Juli 2013 (Zugang) per Post oder per Fax an die 
   oben genannte Anmeldeadresse oder per E-Mail an 
   hauptversammlung2013@hur.com übermitteln. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, 
   deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am 
   Grundkapital erreichen, das entspricht 195.583 Stückaktien (die 
   Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die 
   Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei 
   eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben 
   ferner nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag 
   der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien 
   bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch den Vorstand 
   vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der 
   Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen 
   muss. Es muss der Gesellschaft spätestens bis zum 22. Juni 2013, 24.00 
   Uhr unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
   H&R Aktiengesellschaft 
   - Vorstand - 
   Neuenkirchener Str. 8 
   48499 Salzbergen 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
 
   Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von 
   Vorstand und Aufsichtsrat sowie Wahlvorschläge zu einem bestimmten 
   Punkt der Tagesordnung zu stellen. Etwaige Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge können der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder 
   per E-Mail ausschließlich an folgende Adresse übermittelt werden: 
 
   H&R Aktiengesellschaft 
   Investor Relations - HV 2013 
   Neuenkirchener Str. 8 
   48499 Salzbergen 
   Fax: +49 (0)5976-94 53 08 
   E-Mail: investor.relations@hur.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und 
   einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet 
   unter http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations - 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft 
   spätestens bis zum 8. Juli 2013, 24.00 Uhr zugegangen sind. 
   Gegenanträgen, nicht aber Wahlvorschlägen ist eine Begründung 
   beizufügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
   unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der 
   Aussprache zu stellen. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.hur.com im 
   Bereich H&R AG - Investor Relations - Hauptversammlung. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 76.625.044,11. Es ist eingeteilt in 
   29.973.112 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 
   29.973.112 Stimmrechte. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen 
   von Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   Salzbergen, im Juni 2013 
 
   H&R Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
12.06.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    H&R Aktiengesellschaft 
                Neuenkirchener Str. 8 
                48499 Salzbergen 
                Deutschland 
E-Mail:         investor.relations@hur.com 
Internet:       http://www.hur.com 
ISIN:           DE0007757007 
WKN:            775700 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
216117 12.06.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 12, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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