DJ DGAP-HV: H&R Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: H&R Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung H&R Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 12.06.2013 / 15:13 =-------------------------------------------------------------------- H&R Aktiengesellschaft Salzbergen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, den 23. Juli 2013, um 10:00 Uhr, im Lindtner Hotel Hamburg, Heimfelder Str. 123, 21075 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Gesellschaft ein. Tagesordnung und Beschlussvorschläge der Verwaltung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der H&R Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 25. April 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung und damit eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neuenkirchener Straße 8, 48499 Salzbergen, sowie Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, die vorgenannten Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre während der üblichen Geschäftszeiten aus. Sie sind ab diesem Zeitpunkt außerdem im Internet unter http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations - Hauptversammlung zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG für das Geschäftsjahr 2013 Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen: Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 bestellt. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Erklärung der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. Wahl zum Aufsichtsrat Herr Volker Woyke, der von der Hauptversammlung im Jahr 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde, ist im Oktober 2012 verstorben. Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, Dr. Hartmut Schütter, wohnhaft in Schwedt/Oder, Consulting Engineer, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 4 Abs. DrittelbG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und drei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Dr. Hartmut Schütter ist derzeit kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und/oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen. Von 2010 bis 2012 bestand zwischen Herrn Dr. Schütter bzw. von Herrn Dr. Schütter beherrschten Unternehmen und einem Unternehmen des H&R-Konzerns ein Vertragsverhältnis, in dessen Rahmen Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Produktionsprozessen unserer Raffinerien erbracht wurden. Für seine Tätigkeit haben Herr Dr. Schütter bzw. von ihm beherrschte Unternehmen Zahlungen in Höhe von insgesamt EUR 24.583,40 erhalten. Darüber hinaus steht Dr. Hartmut Schütter nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur H&R Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der H&R Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der H&R Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offen zu legen wäre. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 16. Juli 2013, 24.00 Uhr unter der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle (die Anmeldeadresse) zugehen: H&R Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 2. Juli 2013, 0.00 Uhr (der Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. Die Eintrittskarte ist keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dient nur der Vereinfachung der organisatorischen Abwicklung an der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine
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June 12, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)
rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB), es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der
gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei der Bevollmächtigung
eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen
nach vorgenannten Vorschriften gleichgestellten Person oder
Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der
Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder
gegenüber der Gesellschaft unter der Anmeldeadresse oder gegenüber dem
Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem
Bevollmächtigten erklärt, so bedarf es eines Nachweises der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann an die
Anmeldeadresse übermittelt oder dadurch geführt werden, dass der
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis kann ferner unter der
E-Mail-Adresse hauptversammlung2013@hur.com übermittelt werden.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das
Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereit hält. Es
wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der
Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der oben genannten
Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden.
Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations -
Hauptversammlung zum Herunterladen bereit.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus.
Die Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform (§ 126b
BGB) erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur
Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum
Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. Auch für die
Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet
werden. Das Formular kann zudem unter der oben genannten
Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden.
Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations -
Hauptversammlung zum Herunterladen bereit.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen möchten, müssen die Vollmachten nebst Weisungen
spätestens bis zum 19. Juli 2013 (Zugang) per Post oder per Fax an die
oben genannte Anmeldeadresse oder per E-Mail an
hauptversammlung2013@hur.com übermitteln.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG
Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre,
deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am
Grundkapital erreichen, das entspricht 195.583 Stückaktien (die
Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die
Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei
eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben
ferner nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag
der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch den Vorstand
vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der
Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen
muss. Es muss der Gesellschaft spätestens bis zum 22. Juni 2013, 24.00
Uhr unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
H&R Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Neuenkirchener Str. 8
48499 Salzbergen
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat sowie Wahlvorschläge zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung zu stellen. Etwaige Gegenanträge und
Wahlvorschläge können der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder
per E-Mail ausschließlich an folgende Adresse übermittelt werden:
H&R Aktiengesellschaft
Investor Relations - HV 2013
Neuenkirchener Str. 8
48499 Salzbergen
Fax: +49 (0)5976-94 53 08
E-Mail: investor.relations@hur.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und
einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet
unter http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations -
Hauptversammlung zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft
spätestens bis zum 8. Juli 2013, 24.00 Uhr zugegangen sind.
Gegenanträgen, nicht aber Wahlvorschlägen ist eine Begründung
beizufügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.hur.com im
Bereich H&R AG - Investor Relations - Hauptversammlung.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 76.625.044,11. Es ist eingeteilt in
29.973.112 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit
29.973.112 Stimmrechte. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen
von Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Salzbergen, im Juni 2013
H&R Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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12.06.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: H&R Aktiengesellschaft
Neuenkirchener Str. 8
48499 Salzbergen
Deutschland
E-Mail: investor.relations@hur.com
Internet: http://www.hur.com
ISIN: DE0007757007
WKN: 775700
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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216117 12.06.2013
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June 12, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)
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